Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsberater ist tot - der Klüngel lebt ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Strat.-Maus: also gerade mit der Sachkunde einer Rpfl. hatten wir vor paar Jahren unser Problem. Wollte sie doch die Betreute ...
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10.06.2007, 01:22 | #11 |
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Strat.-Maus: also gerade mit der Sachkunde einer Rpfl. hatten wir vor paar Jahren unser Problem. Wollte sie doch die Betreute an den Kosten beteiligen "Ansinnen", weil sie zu viel Einkommen hätte. 180 €/Monat. Das ist unsere Betreuung nicht wert. Da wurden Dinge mit dem VA und der Krankenkasse versäumt, wodurch die Betreute viel Geld verlor.
Erst durch meinen Einsatz, der kostenlos ist, ist der Schaden begrenzt worden. Hätte diese Rpfl. mal den Bescheid des VA sich durchgesehen, wäre ihr aufgefallen, dass z.B. Grundrente nach dem BVG nicht angerechnet werden kann und so schalteten wir einen RA ein, der Geld kostete, um diesem "Ansinnen " entgegenzutreten. Und die Betreuerin hätte diesem Ansinnen auch Einhalt gebieten können, wenn sie davon Ahnung hätte. Eigentlich möchte ich dieser Rpfl. noch heute die RA-Kosten für diesen Mist, den sie verzapt hat, für den die Beteute die Kosten des RA bezahlte musste, in Rechnung stellen. Es war kein Beschl., der Rpfl., nur ein Schreiben, Gruss mary |
11.06.2007, 18:48 | #12 |
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Registriert seit: 23.02.2004
Ort: Pirmasens/Pfalz
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Ich erhebe als Sozialpädagoge nicht den Anspruch alles zu wissen. Ich denke dies kann niemand von sich behaupten. Aber bevor man einer Profession gänzlich unterstellt von was sie keine Ahnung hat, sollte man (Pelzer 54) sich informieren von was eben diese Ahnung hat. Im Anschluss einige Studieninhalte in denen umfassende Prüfungen gschrieben werden:
- Recht im sozialen Bereich - Sozialmedizin - Psychologie etc. Es mag sein, dass die Sozialwissenschaft grundsätzlich keine betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse gewinnt. Aber spätestens nach einem Abi sollte man zumindest ein G und V - Konto kennen. Nachwievor bin ich ein Vertreter im Kontext einer Professionalisierung der rechtlichen Betreuungen. Dennoch kann ich mir viele Berufsgruppen vorstellen und nicht nur einen akademisierten Bereich. Polarisierung führt nicht immer zum Erfolg. Gruß Matthias |
12.06.2007, 07:05 | #13 |
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Matthias, Du hast es auf den Punkt gebracht! Mit freundlichen Grüßen |
13.06.2007, 19:08 | #14 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 89
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In unserem Amtsgerichtsbezirk achten die Richter sehr wohl auch auf die individuellen Fähigkeiten der Betreuer und bestellen diese fallbezogen, damit die Betreuten möglichst eine auf ihre Situation ausgerichtete optimale Unterstützung erhalten. Ebenso gilt für die RechtspflegerInnen, dass sie sehr wohl an Hand von dienstlichen Kontakten und der eingereichten Unterlagen Qualitätsarbeit erkennen und bewerten können.
Es ist auch immer wieder darauf hinzuweisen, dass nach den gesetzlichen Vorgaben Betreuungen grundsätzlich unentgeltlich geführt werden und Berufsbetreuer nur dann bestellt werden dürfen, wenn sonst keine geeignete Person zur Verfügung steht, die zur ehrenamtlichen Betreuungsführung bereit ist. Unter diesen Vorgaben ist es absurd, wenn Pelzer54 meint, gerade er mit seiner hier dokumentierten Einstellung müsse zum Berufsbetreuer bestellt werden. MfG Arno |
18.01.2008, 08:09 | #15 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 1,692
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ohne
Hallo,
als Ehrenamtler ist es vielleicht nicht so wichtig oder schlimm, aber die RichterInnen kenne ich nur durch die Termine vor Ort. Also bei Übernahme einer Betreuung oder wenn eine Verlängerung ansteht. Nicht grade ideal. Leider ist es ohne allzu große Schwierigkeiten machbar, jemanden eine Betreuung "wegzunehmen". Ich hatte das in einem Posting schon angedeutet. Genaueres will ich dazu nicht schreiben, um keine Nachahmer zu produzieren. Insgesamt habe ich das Gefühl, in der Luft zu hängen. Es gibt keine Rückmeldungen von der Betreuungsbehörde oder dem Amtsgericht, ob man seine Sache gut macht oder schlecht. Ich habe dies auch schon bei der Betreuungsbehörde angesprochen. Da kam die Antwort "wenn sie keine Kritik bekommen, dann kann das, was sie machen, ja nicht schlecht sein". Das reicht mir aber nicht. Andererseits kann ich mich aber auch zurücklehnen und so weiter machen wie bisher, denn es scheint ja bisher alles zu gehen. Gruss Andreas |
18.01.2008, 16:41 | #16 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 47
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Hallo,
ich habe letztes Jahr im Juni angefangen und anscheinend durch gute Arbeit überzeugt. Durchweg führe ich nur schwierige Betreuungen und Sie laufen gut. Die Betreuten ziehen mit mir am gleichen Strang (zumindest meistens). Ich hatte recht schnell meine 11 Betreuungen zusammen und Anerkennung von einem Richter gab es auch schon. Und das alles ohne Mafia-Mitgliedschaften, ohne Bestechung, ohne Klüngel ja sogar ohne Scheine und ohne Studium. Ich mache mir keine Sorgen, zu wenig Betreuungen zu bekommen und demnächst am Hungertuch nagen zu müssen. Vielleicht liegt es daran, daß ich das Leben nicht nur aus Büchern kenne ?!!! W. Rütten Aachen |
18.01.2008, 17:00 | #17 |
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo W. Rütten ,
Du hast Mitte Juli 07 angefangen, gell? Schön, dass alles so gut klappt bei Dir. Ohne Studium hast Du nur die mittlere Vergütungsstufe, oder? Finde es verdammt schade, denn mit der Pauschalisierung gibt es keinen Grund mehr, es machen alle den gleichen Job und haben die gleiche Zeitvorschrift.. Als die Betreuer noch nach Minuten abrechnen durften hieß es ja immer, dass die mit Studium schneller arbeiten würden, deshalb einen höheren Stundensatz bekämen. Die mittlere Stufe brauchte (angeblich) länger und hatte deshallb weniger ansetzen können, was sich durch den Zeitaufwand wieder ausgleichen sollte. Ich brauche wohl nicht erwähnen, dass es damals genauso unsinnig war wie heute... :roll: Ich hatte auch keine Probleme ruck zuck meine Betreuungen zu bekommen und postive Rückmeldungen gibt es auch seitens der Richter, Rechtspfleger und Beteuungsbehörde. Klüngel brauchte ich ebenfalls nicht.. :wink: Dieser Thread ist ja schon ne Weile her. Ich habe ihn nur in dem anderen Thema eingesetzt, um mal zu zeigen, dass angehende Betreuer u.U. sehr wohl mal nix gönnen können und eifersüchtig auf die anderen schielen.. Jetzt ist er wieder zum Leben erweckt worden und mich würde brennend interessieren wie weit der Verfasser nun gekommen ist, sofern er überhaupt noch hier liest. Mit freundlichen Grüßen Tina |
25.02.2010, 23:00 | #18 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.02.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 30
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Zitat:
ich kann mich noch gut dann erinnern, dass ich für eine ehrenamtliche Betreuung gefühlt tagelang Kontoauszüge abschreiben mußte, Querverweise auf die Rechnungen notieren, Vermögensaufstellung erstellen, persönlichen Bericht schreiben, die entsprechenden Ordner beim Vormundschaftsgericht einreichen mußte etc. Dann hörte ich monatelang nichts. Und dann kam der Brief des Vormundschaftsgericht mit der Mitteilung: "Die vom Betreuer eingereichte Abrechnung und die Berichterstattung über die persönlichen Verhältnisse werden entgegengenommen." Das war alles - allerdings verbunden mit einer Rechung des Notariats in Höhe des Doppelten, was einem Ehrenamtlichen jährlich zusteht. Da habe ich mich schon gefragt, wieviel Stunden das Vormundschaftsgericht und wieviel Stunden ich innerhalb eines Jahres für die Betreute geleistet hat. Bei Unklarheiten rufe ich - oder rief ich - aber schon bei der Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht an. Allerdings ist das manchmal schwierig, jemanden zu erreichen, das geht dann hin und her und mit AB. Schneller ist es über Wikipedia oder im Betreuungs-Forum an relevante Sachinformationen zu kommen. Gruß, Steka |
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26.02.2010, 07:53 | #19 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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Zitat:
davon habe ich aber bisher nichts gemerkt. Bei "meinem" Amtsgericht achtet man sehr darauf, welcher Betreuer welche Betreuungen bekommt. Und bei sechs Betreuungen ist für Ehrenamtler Schluss. Ich hätte als ehrenamtlicher Betreuer auch gerne wohlhabende Betreute, denen ich vernünftige, qualitativ hochwertige Sachen kaufen kann. Oder deren Gelder ich besser anlegen kann als zu den Mickerzinsen, die es auf Sparbüchern oder Bundesanleihen gibt. Ansonsten weiß ich, dass es für mich völlig unmöglich ist, auch nur ansatzweise das zu Leisten, was ein Berufsbetreuer leistet. Stichwort Drogensüchtige, psychisch Kranke. Allerdings ist auch nicht einzusehen, dass jemand einen Anwalt als Betreuer zugewiesen bekommt, nur weil er Vermögen im sechsstelligen Bereich hat. Aber das Thema hatte ich ja schon öfter. Gruss Andreas |
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27.02.2010, 06:55 | #20 |
"Viele Sterne in einem Körper"
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
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hallo pelzer54,
mein gott, die müssen dir aber übel im leben mitgespielt haben, dass du mit solchen rden hier punkten willst! mir als betreute würde dein reden nur angst machen!#du redest wie unsere betreuerin die wir vor 15 jehren hatten! die sorgte für unser fianzielles chaos, und trug bei der zerstörrung der familie fast bei. möge mich gott schützen, vor solchen wie dir! selbst wenn meine kinder die betreuung nicht weiter übernehmen würden, aber ein betreuer wie dich, um gottes willen... ein alptraum. frei nach dem motto... wer bin ich, und wer bist du! oh mein gott.... neee dich möchten wir nicht einmal geschenkt bekommen! du hälst dich für unfehlbar..... mein gott.... solche worte allein, machen dich für eine betreuung aus unserer sicht unmöglich! du scheinst dich für was besseres zu halten! der wäre hier gerade richtig! bei meinen innies würdest du dann schnell das handtuch schmeißen als betreuer, denn deine schwächen wären schneller sichtbar als du nur erahnst! gerade jene die dachten... ich bin denen gewachsen.... versagten und bekamen beim landgericht mit titel von uns einen tritt! sorry, dass ich nicht verblühmt mehr schreiben kann. lg sternenhimmel |
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beginn der betreuung, berufsbetreuer, vergütung |
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