Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung von Aufwänden im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
vor über 6 Jahre bin ich als Betreuer meines Vaters vom Amtsgericht bestellt worden. Seit dieser Zeit lebt mein ...
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17.05.2014, 21:00 | #1 |
Neuer Gast
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Beiträge: 1
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Vergütung von Aufwänden
Hallo,
vor über 6 Jahre bin ich als Betreuer meines Vaters vom Amtsgericht bestellt worden. Seit dieser Zeit lebt mein Vater in einem Pflegeheim. Während dieser Zeit habe ich meine Aufwendungen nicht einmal geltend gemacht. Habe ich eigentlich Anspruch auf Vergütung meiner Aufwendungen? Gibt es eine Pauschale? Und vor allem, wie kann ich zeitliche Aufwände anrechnen lassen und welche Nachweise dürfen vom Amtsgericht gefordert werden? Viele Dank für Ihre Antwort. |
17.05.2014, 21:38 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,543
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Es gibt die Aufwandspauschale, derzeit 399 € im Jahr. Oder die Aufwandsentschädigung.
1835, 1835a BGB. Kann man nur nach Ablauf des Betreuungsjahres geltend machen, längstens bis zum 31.03. des auf das Ende des Betreuungsjahres folgenden Jahres. Hast Du den Zeitpunkt verpasst, hast Du keinen Anspruch mehr. Den Anspruch hast Du jedes Jahr wieder. Geh zum Rechtspfleger des Betreuung aber ich da und lass Dich informieren.
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