Dies ist ein Beitrag zum Thema Kreditaufnahme für Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Forenmitglieder,
vor einiger Zeit habe ich hier im Forum einen Beitrag erstellt der in gewisser Weise auch heute noch ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
11.06.2007, 15:07 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 10
|
Kreditaufnahme für Betreuten
Hallo Forenmitglieder,
vor einiger Zeit habe ich hier im Forum einen Beitrag erstellt der in gewisser Weise auch heute noch aktuell ist.Siehe hier. Vorab möchte ich sagen, das sich die Situation des Betroffenen mittlerweile erheblich verbessert hat.Er hat eine neue Wohnung im selben Haus in dem auch wir (Mutter & Stiefvater) wohnen, die Wohnung ist unter erheblichem finanziellen Aufwand (ca. 13000.-€) komplett saniert worden, es wurde alles Behindertengerecht ausgebaut, zum Teil wurden ganze Wände eingerissen und wieder neu aufgebaut um die breiteren Türen bzw. Durchgänge zu verwirklichen, das Bad wurde mit Ebenerdiger Dusche und erhöhter Toilette ausgestattet, die ganze Wohnung wurde komplett neu eingerichtet incl. aller Möbel und einer Einbauküche vom feinsten.Die Wohnung wird von der Hausverwaltung sogar als Vorzeigewohnung benutzt, da man hier bestens sehen kann was man aus einer solchen ehemaligen Bruchbude machen kann. Wir haben auch dafür gesorgt, das sämtliche Anwalt und Gerichtskosten bezüglich der damaligen Räumungsklage (die der "Vater" verursacht hatte) in Raten von uns beglichen wurden.Also alles in allem ist alles bestens - bis auf... Um damals Anfang 2006 überhaupt alles finanziell bewältigen zu können waren wir sozusagen gezwungen selbst mit 7500.-€ Bargeld einzuspringen, um den Umbau in der neuen Wohnung zu bezahlen.Der Sohn selbst verfügte aus den bekannten Gründen leider nicht über diese Mittel, also sprangen wir selbstverständlich ein um ihm den Neuanfang zu ermöglichen.Dafür war es aber erforderlich auf Rücklagen zuzugreifen, die ursprünglich von uns zur Anschaffung eines PKW angespart wurden. Nun da wir bzw. meine mittlerweile Ehefrau die Betreuung in drei wesentlichen Punkten alleine hat und der Sohn (28 Jahre alt) bei uns im Hause wohnt, sind wir zwingend auf einen PKW angewiesen.Wir müssen pro Woche z.B. 3 x nach Tegel (hinbringen - abholen) zum Einzelfallhelfer fahren, 3 x pro Woche Krankengymnastik, alle 14 Tage zum Allergologen, monatlich zum Neurologen, wöchentliche Einkäufe usw. usw. Im August diesen Jahres ist nun HU+AU für unseren 10 Jahre alten Renault Scenic angesagt und deshalb habe ich den Wagen mal checken lassen in einer Renault Vertragswerkstatt - mit grausigem Ergebnis : Reparaturkosten ca. 2500.-€ :cry: Diesen Betrag können wir im Moment auch nicht aufbringen.Als wir nun also unserem Sohn erzählt haben das wir wahrscheinlich ab August ohne Auto sind, hat er spontan gefragt ob nicht er selbst einen PKW kaufen könnte.Dies wäre jedoch nur möglich, wenn er dafür einen Kredit aufnehmen würde.Wir haben uns also von einer Bank beraten lassen und nach eingehender Prüfung haben wir auch das OK dafür bekommen. Heute nun waren wir beim Betreuungsgericht um die Genehmigung hierfür zu erhalten - PUSTEKUCHEN !!! - Obwohl das Einkommen von unserem Sohn allemal reichen würde eine monatliche Rate zu zahlen, obwohl wir damals unsere Ersparnisse vorgestreckt und uns mit Behördengängen Monate lang den Ar... aufgerissen haben um seine Situation wieder in geregelte Bahnen zu bringen, wird uns die Genehmigung verweigert.Auf mein hinterfragen woher ich nun also die vorgestreckten 7500.-€ nehmen soll wurde uns geantwortet : Ziatat "Selbst Schuld das Sie das gemacht haben" Zitat Ende.Wir werden also dafür bestraft das wir so anständig waren für unseren Sohn das Beste zu ermöglichen. Wir erwarten vom Gericht mit Sicherheit weder Lob noch Schulterklopfen für unsere Bemühungen, aber ich würde schon erwarten das man uns keine Knüppel zwischen die Beine wirft bei der Bewältigung unserer Aufgaben bzw. unseres Lebens.Für uns stellt sich auch einfach die Frage, darf das Gericht überhaupt einem Behinderten den Wunsch verweigern sich selbst einen PKW zu kaufen nur weil dazu ein Kredit erforderlich ist :?: :?: :?: Wo bleibt da die Selbstbestimmung des Betroffenen :?: Auf eure Antworten bzw. hilfreichen Tips bin ich gespannt... |
12.06.2007, 15:11 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Detman,
du schreibst viel, was durchaus lobenswert ist. Ich vermute mal, dass auch das Gericht daran keinen Zweifel lässt. Du schreibst jedoch nicht von den Einkünften des Betreuten bzw. welche Ansprüche er gegen wen hat wie z.B. auf Unterhalt. Bezieht er eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder geringes Einkommen aus der Werkstatt? Hat er Erbansprüche? Die Frage einer Kreditaufnahme kann natürlich nur beantwortet werden vor der Aussicht, diese auch tilgen zu können. Zum andern ist auch das Verhältnis zum Vater, aber auch zur Mutter unter dem Aspekt des Unterhalts zu betrachten. Ich vermute mal, dass all die Leistungen der Mutter an ihren Sohn oder für ihren Sohn bislang nicht aufgelistet wurden. Sicherlich ist die Mutter in gewissem Maße auch gegenüber ihrem Sohn unterhaltspflichtig, vieles wird jedoch weit darüber hinaus gegangen sein. Daraus erwuchs, rein juristisch bereits ein Rückerstattungsanspruch der Mutter gegenüber ihrem Sohn, auch wenn sie diesen nie geltend machen wird, kann dieser doch gegenüber dem AG argumentativ geltend gemacht werden. Doch Vorsicht: ggf. kann dieses Argument ebenso gut nach hinten losgehen, nämlich dem Sohn Leistungen darlehnsweise gewährt zu haben, die nicht genehmigt waren, so moralisch unzweifelhaft sie auch sind. Stellt sich letztlich die Frage, wie behindert ist der Sohn. Ist er geschäftsfähig? Kann er kaufmännisch-juristische Zusammenhänge erfassen? Könnte er also einen Auftrag zur Darlehnsaufnahme erteilen? Und im Nachhinein die Großzügigkeit der Mutter resp. deine auch gegenüber dem Gericht verbindlich akzeptieren? Eine Darlehnsaufnahme des geschäftsfähigen Betreuten selbst bedarf nicht der Genehmigung des Gerichts. Das Gericht schützt die Interessen des Betreuten dort, wo er die Folgen seiner Entscheidung nicht überblickt und auch nicht zu diesen stehen kann, sprich das Darlehn nicht zurückzahlen kann. In diesem Sinn viel Erfolg Heinz |
09.10.2011, 15:33 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 06.10.2011
Ort: Andernach
Beiträge: 3
|
Hallo Detmann,
wir haben mit dem Rechtspfleger das gleiche Problem, nur der läßt uns schon seit 4 Wochen zappeln und hat immer eine andere Ausrede warum er den Beschluß noch nicht fertig gemacht hat. Würde mich freuen von dir zu hören, ob es bei dir geklappt hat. LG Gerbera |
09.10.2011, 18:02 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo Gerbera,
Du hast auf einen Beitrag geantwortet der 4 Jahre alt ist. Da wird wohl nichts mehr kommen.......... Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
Lesezeichen |
Stichworte |
angehörige, darlehn, kredit, unterhalt |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Betreuter ohne Einwilligungsvorbehalt - Kreditaufnahme | mary | Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 | 3 | 05.09.2005 21:39 |