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Begründung für Berufsbetreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Begründung für Berufsbetreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Kollegen, ich bin seit März Berufsbetreuer. Die bislang ehrenamtlich geführten Betreuungen sind alle umgestellt auf berufsmäßig geführte. Für ...


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Alt 19.06.2014, 21:38   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 16.06.2014
Beiträge: 2
Standard Begründung für Berufsbetreuung

Hallo liebe Kollegen,

ich bin seit März Berufsbetreuer. Die bislang ehrenamtlich geführten Betreuungen sind alle umgestellt auf berufsmäßig geführte.
Für eine dieser vormals ehrenamtlich geführten Betreuungen ist nun ein Jahr vorüber und in den Unterlagen, die mir das Amtsgericht zum Ausfüllen überlassen hat, soll ich begründen, warum diese Betreuung auch weiterhin als Berufsbetreuung geführt werden soll. Ich meine, dass dies auch ehrenamtlich möglich ist, aber mir liegt der Betreute schon am Herzen, wir haben ein gutes Verhältnis und er möchte auch selber, dass ich für ihn als Betreuer tätig bleibe. Nun wäre ich sehr dankbar für Tips oder Erfahrungen von Euch, welche Begründung Ihr so verwendet.

Besten Dank dafür.
studi75 ist offline  
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Alt 19.06.2014, 23:47   #2
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ähem,
Zitat:
Ich meine, dass dies auch ehrenamtlich möglich ist, aber mir liegt der Betreute schon am Herzen, wir haben ein gutes Verhältnis und er möchte auch selber, dass ich für ihn als Betreuer tätig bleibe.
ich kapiere nicht ganz recht was du meinst. Wenn eine Betreuung zu schwierig ist um sie "nebenher/ehrenamtlich" zu führen dann kommt der Berufsbetreuer.
Ob derjenige dir nun am Herzen oder sonst wo liegt spielt dabei keine Rolle, ist ja nicht so dass Berufsbetreuern ihre Kunden nicht am Herzen liegen würden
Mit den überlassenen Unterlagen vom AG meinst du sicher den Jahresbereicht und wenn du einiges an allzeit verfügbarer Zeit für denjenigen benötigst dann geht das nun mal nicht mehr "nebenher".
Dir ist hoffentlich klar dass du dir mit Aussagen wie: ist auch ehrenamtlich möglich" dich selbst in`s Abseits schiesst (und das im offenen Bereich)
Es geht nicht darum wie oft man zusammen Kaffe trinkt und nett plauscht sondern wie viel und wie umfangreich und schwierig die Arbeiten sind die man zu bewältigen hat. Das rechtfertigt einen Berufsbetreuer.
Vielleicht erklärst du mal wo du den Unterschied zwischen ehrenamtlich und Berufsbetreuer siehst- inhaltlich natürlich.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.06.2014, 08:29   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 16.06.2014
Beiträge: 2
Standard

Hallo Michaela,

nun, vielleicht habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt, diese Betreuung führe ich schon über ein Jahr, bislang ehrenamtlich. Da ich aber genug Betreuungen habe, bin ich eben jetzt Berufsbetreuer. Gerade diese Betreuung, um die es geht, ist vom Umfang her nicht ganz so anspruchsvoll. Schließlich habe ich diese bisher ja auch ausführen können.
Das ich mich beim Gericht mit der Bemerkung könnte auch ehrenamtlich geführt werden ins Abseits stelle, ist mir auch klar. Genau darum geht es mir ja. Seien wir doch mal ehrlich, jeder hat doch sicher auch - ich sage bewusst AUCH - die ein oder andere Betreuung, die möglicherweise ehrenamtlich geführt werden könnte und behält dies für sich, um eben auch mal eine Betreuung zu haben, in die man nicht ganz so viel Zeit investieren muss. Versteht mich bitte nicht falsch, ich möchte niemandem etwas unterstellen.
Mir geht es eben darum, wie ich dem Gericht begründen kann, warum in meinem eingangs geschildertem Fall eine Berufsbetreuung gerechtfertigt ist, ohne das Blaue vom Himmel zu holen.

Besten Dank dafür.
studi75 ist offline  
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Alt 20.06.2014, 08:39   #4
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Gar nicht.

Kann sie ehrenamtlich geführt werden, gib es an.
Findet sich ein Ehrenamtler - gut.
Anderweitig kannst Du auch anbieten, dass Du diese Betreuung - weil Dir die betreute Person so am Herzen liegt - auch ehrenamtlich zu führen bereit bist.

Eine Begründung "ohne das Blaue vom Himmel zu holen" ... Also bitte ...

(Warum geht mir hier im Forum derzeit so oft das Messer in der Tasche auf? "Ich will die hohen Gebühren nicht zahlen." "Ich mag die Betreute so." ... Hier ist kein Ponyhof! Ja, es geht um Menschen und ihr Schicksal. Aber es handelt sich um rechtliche Betreuungen, nicht um solche, bei denen man Händchen hält. - Sorry, aber das musste jetzt mal raus.)
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Fara ist offline  
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Alt 20.06.2014, 08:46   #5
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Wenn Du am nahen oder fernen Horizont jemanden siehst, der die Brtreuung ehrenamtlich fuehren koennte, bist Du verpflichtet, das dem Gericht mitzuteilen. Wenn Du niemanden siehst, dann teilst du dies dem Gericht auch mit.
EFB ist offline  
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Alt 20.06.2014, 08:48   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,981
Standard

Zitat:
Seien wir doch mal ehrlich, jeder hat doch sicher auch - ich sage bewusst AUCH - die ein oder andere Betreuung, die möglicherweise ehrenamtlich geführt werden
Guten Morgen,

das ist auch okay so und vom Gesetzgeber auch so gedacht (siehe Mischkalkulation). Von daher ist das kein Problem.

Im Prinzip kann jede Betreuung auch ehrenamtlich geführt werden, es kommt halt darauf an wie fit der Betreuer ist.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 20.06.2014, 10:28   #7
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat von EFB Beitrag anzeigen
Wenn Du am nahen oder fernen Horizont jemanden siehst, der die Brtreuung ehrenamtlich fuehren koennte, bist Du verpflichtet, das dem Gericht mitzuteilen. Wenn Du niemanden siehst, dann teilst du dies dem Gericht auch mit.

Nein, Nein und nochmal Nein. Bei diesen Fragen vom Gericht geht es nicht darum dass der derzeitige Betreuer einen anderen kennt der..... sondern es geht um eigene Arbeitsinhalte.

Da ist auch nochmal das von Andreas genannte Argument der Mischkalkulation ein wichtiger Fakt.
Irgendwie ist das ein zweischneidiges Ding und hängt sehr vom zuständigen Gericht ab.
Es gibt Gerichte die offen gegenüber einer Mischkalkulation stehen, man hört dann auch mal schon: bei den vielen schwierigen Fällen muss auch mal etwas einfacheres dabei sein, aber es gibt auch Gerichte die an diesem Punkt einfach unverständlich dicht machen was den Berufsalltag und nicht zuletzt das anständige Arbeiten in dem Job auf Dauer verunmöglichst. Du brauchst mindestens 40 betreuungen um ein Büro zu unterhalten, deine Alterssicherung betreiben zu können und etwas essen will man meistens auch noch. Wenn man da jetzt nur 40 "Knallerfälle" hätte geht man automatisch in die Knie. Nicht sofort aber auf lange Sicht- meiner Meinung nach.

Ich habe z.B. zwei seit langem absolute "vor sich hin plätschernde Fälle" aus meiner Anfangszeit. Damals war es heftig und verworren und es gibt leider bis jetzt keine Garantie dafür, dass das nicht an irgendeiner Stelle wieder so werden könnte. Es wäre gut denkbar zu sagen, jetzt könnte das ein Ehrenamtler machen aber wer weiss auf welche Ideen manche Leute kommen wenn der sich bewährte Rahmen "lockert" oder ändert? Dann haben wir am Ende vielleicht wieder die wohlbekannte Hölle der Anfangszeit.

Zitat:
Im Prinzip kann jede Betreuung auch ehrenamtlich geführt werden, es kommt halt darauf an wie fit der Betreuer ist.
Kann ich ausnahmsweise mal nicht so unterschreiben.
Auch der fitteste Betreuer kann nicht verhindern dass bei Schwerkranken manchmal ständig der Rahmen gesprengt wird und irgendwie wenigstens ständige stille Präsenz des Betreuers gefragt ist um halbwegs gegenzusteuern. Eben genau auch der Grund warum der Gesetzgeber davon ausgeht dass bestimmte Fälle nicht "nebenher" führbar sind.

Die Frage ob ehrenamtliche Betreuer zur Verfügung stehen und eingesetzt werden können kann nur die Betreuungsstelle (so sie funktioniert) beantworten.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.06.2014, 10:38   #8
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Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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@ EFB:
Da muss ich michaela mohr zustimmen: DAZU sind Berufsbetreuer nicht da!
Kann die Betreuung ehrenamtlich geführt werden, ist darauf hinzuweisen. Mehr nicht.

Mischkalkulation: Ja. Gibt es. Soll so sein.

Betreuungsbehörde: Ja. Gibt es. Soll sich kümmern. Oftmals findet sich nur kein Ehrenamtler, der die "einfache" Betreuung übernehmen kann oder will.
Dann läuft sie halt weiter als Berufsbetreuung - oder eben als ehrenamtliche beim Berufsbetreuer. Kommt aber eher selten vor. Den Vorschlag darf man aber gerne machen.
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Alt 20.06.2014, 15:51   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Zitat:
Auch der fitteste Betreuer kann nicht verhindern dass bei Schwerkranken manchmal ständig der Rahmen gesprengt wird und irgendwie wenigstens ständige stille Präsenz des Betreuers gefragt ist um halbwegs gegenzusteuern.
Hallo Michaela,

da stimme ich dir ja völlig zu, aber es gibt nun einmal keine unterschiedlichen rechtlichen Regelungen für Ehrenamtler oder Berufsbetreuer. Von daher ist im Prinzip jede Betreuung auch von einem Ehrenamtlichen Betreuer führbar.
I.d.R. werden BB's ja genommen wenn es darum geht das eine gesteigerte Fachkompetenz gefordert ist. Diese kann ja aber auch bei einem Ehrenamtler vorhanden sein.

Es werden nur in der Praxis wenig Ehrenamtler verfügbar sein die sich eine sehr zeit und arbeitsintensive Betreuung ans Bein binden.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 21.06.2014, 15:12   #10
EFB
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Ort: NRW
Beiträge: 662
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@ Michaela und Fara,

natürlich habt Ihr Recht, es ist nicht die Aufgabe des Betreuers, nach Ehrenamtlern zu suchen, sondern wenn sich einer auftut, und man es die Betreuung durch diesen leistbar hält, diesen zu melden.

Ich hab aber bei keinem von Euch jetzt wirklich das Argument herausgelesen, mit dem der Threadstarter dem Gericht begründen könnte, warum die Betreuung als Berufsbetreuung geführt werden sollte. Für mich ist diese Frage so nicht beantwortbar. Sie müsste eigentlich lauten: sollte die Betreuung überhaupt weitergeführt werden. Wenn ja warum. Und, gibt es jemanden, der sie ehrenamtlich führen würde.

Wenn der bisherige das als Ehrenamtlicher das nicht will, und sonst keiner da ist, dann gibt es halt keinen Ehrenamtlichen.

Oder bin ich da im Denktunnel?
EFB ist offline  
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abrechnung, amtsgericht, begründung

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