Dies ist ein Beitrag zum Thema Zahlung der Betreuervergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Mitstreiter:-)
Ich habe im März 2014 eine Vergütungsabrechnung an ein Betreuungsgericht mit der Bitte um einen Beschluss zu erstellen ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.06.2014
Beiträge: 10
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Liebe Mitstreiter:-)
Ich habe im März 2014 eine Vergütungsabrechnung an ein Betreuungsgericht mit der Bitte um einen Beschluss zu erstellen gesendet. Bis Heute habe ich leider kein Beschluss bekommen. In den kommenden Tagen wird der folgende Vergütungsantrag fällig, soll ich hier eine Erinerung an die erste Vergütung einfügen oder was meint ihr dazu ? Bis wann muss ein Betreuungsgericht denn zahlen bzw. einen Beschluss anordnen in welcher Frist ? |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin moin
Frage doch einfach mal höflich bei dem zuständigen Rechtspfleger an, ob etwas an Deinem Vergütungsantrag nicht in Ordnung war. Das ist eine freundliche Erinnerung und wirkt manchmal Wunder. Sofern der Vergütungsantrag gegen das Vermögen des Betreuten gestellt wurde, kann es auch schon mal länger dauern. Hier ist ein Beschluss auch nötig. Gegen die Staatskasse geht deutlich schneller. Da wird üblicherweise die Vergütung überwiesen - das reicht ja auch, was soll da noch ein Beschluss. Ich habe zumindest schon lange keinen mehr gesehen... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.06.2014
Beiträge: 10
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Danke für die Antwort, hier im Schwäbsichen ist ja alles etwas anders, das Betreuungsgericht ist ein Notariat mit einer Halbtagskraft. Meine Frage ist jedoch, wann nach Abgabe des Vergütungsantrages muss ein Notariat einen Beschluss erlassen.
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#4 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Zitat:
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Schreib doch einfach den nächsten Vergütungsantrag. Mir ist schon passiert, dass der davorige und der neue relativ zeitnah bezahlt wurden, so, als hätte der erste versehentlich irgendwo unbeachtet geschlummert...
was ja nicht sein kann...
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
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Hallo,
auch mir ist es Anfang des Jahres passiert, dass auf meinen Vergütungsantrag nach 3 Monaten noch immer keine Zahlung erfolgt ist. Ich habe dann im Folgeantrag "höflichst auf meinen Antrag vom .. erinnert" und sodann beide Auszahlungen recht schnell erhalten. |
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#7 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn Anträge gestellt werden, die Akte wegen einer Beschwerde am LG usw. usw. ist kann der Vergütungsantrag nicht bearbeitet werden. Das ist eins der Mankos an dem Job, du weisst zwar, die Rechnung ist draussen aber du weisst nie und kannst nicht planen, wann sie tatsächlich gezahlt wird. ![]() Die Gerichte bemühen sich, zumindest bei uns, ohne Zweifel aber oft scheitert es z.B. schon daran dass die zwei!!!!! zuständigen Kostenbeamten in Urlaub oder krank sind und dann geht eben gar nix mehr. |
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