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Zahlung der Betreuervergütung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zahlung der Betreuervergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Mitstreiter:-) Ich habe im März 2014 eine Vergütungsabrechnung an ein Betreuungsgericht mit der Bitte um einen Beschluss zu erstellen ...


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Alt 25.06.2014, 19:31   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 25.06.2014
Beiträge: 10
Standard Zahlung der Betreuervergütung

Liebe Mitstreiter:-)
Ich habe im März 2014 eine Vergütungsabrechnung an ein Betreuungsgericht mit der Bitte um einen Beschluss zu erstellen gesendet. Bis Heute habe ich leider kein Beschluss bekommen.
In den kommenden Tagen wird der folgende Vergütungsantrag fällig, soll ich hier eine Erinerung an die erste Vergütung einfügen oder was meint ihr dazu ?
Bis wann muss ein Betreuungsgericht denn zahlen bzw. einen Beschluss anordnen in welcher Frist ?
betreuerlb ist offline  
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Alt 25.06.2014, 19:55   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
Standard

Moin moin

Frage doch einfach mal höflich bei dem zuständigen Rechtspfleger an, ob etwas an Deinem Vergütungsantrag nicht in Ordnung war. Das ist eine freundliche Erinnerung und wirkt manchmal Wunder.

Sofern der Vergütungsantrag gegen das Vermögen des Betreuten gestellt wurde, kann es auch schon mal länger dauern. Hier ist ein Beschluss auch nötig.

Gegen die Staatskasse geht deutlich schneller.
Da wird üblicherweise die Vergütung überwiesen - das reicht ja auch, was soll da noch ein Beschluss. Ich habe zumindest schon lange keinen mehr gesehen...

MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.06.2014, 09:57   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 25.06.2014
Beiträge: 10
Standard

Danke für die Antwort, hier im Schwäbsichen ist ja alles etwas anders, das Betreuungsgericht ist ein Notariat mit einer Halbtagskraft. Meine Frage ist jedoch, wann nach Abgabe des Vergütungsantrages muss ein Notariat einen Beschluss erlassen.
betreuerlb ist offline  
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Alt 26.06.2014, 11:27   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
Standard

Zitat:
wann nach Abgabe des Vergütungsantrages muss ein Notariat einen Beschluss erlassen.
Dazu gibt es keine rechtlichen Vorgaben.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 26.06.2014, 22:26   #5
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Schreib doch einfach den nächsten Vergütungsantrag. Mir ist schon passiert, dass der davorige und der neue relativ zeitnah bezahlt wurden, so, als hätte der erste versehentlich irgendwo unbeachtet geschlummert... was ja nicht sein kann...
EFB ist offline  
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Alt 28.06.2014, 20:27   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
Standard

Hallo,
auch mir ist es Anfang des Jahres passiert, dass auf meinen Vergütungsantrag nach 3 Monaten noch immer keine Zahlung erfolgt ist. Ich habe dann im Folgeantrag "höflichst auf meinen Antrag vom .. erinnert" und sodann beide Auszahlungen recht schnell erhalten.
Caro ist offline  
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Alt 29.06.2014, 08:40   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
auch mir ist es Anfang des Jahres passiert, dass auf meinen Vergütungsantrag nach 3 Monaten noch immer keine Zahlung erfolgt ist.
richtet euch drauf ein, das wird noch sehr oft passieren und auch noch länger wie drei Monate dauern- ab und an.
Wenn Anträge gestellt werden, die Akte wegen einer Beschwerde am LG usw. usw. ist kann der Vergütungsantrag nicht bearbeitet werden.

Das ist eins der Mankos an dem Job, du weisst zwar, die Rechnung ist draussen aber du weisst nie und kannst nicht planen, wann sie tatsächlich gezahlt wird.

Die Gerichte bemühen sich, zumindest bei uns, ohne Zweifel aber oft scheitert es z.B. schon daran dass die zwei!!!!! zuständigen Kostenbeamten in Urlaub oder krank sind und dann geht eben gar nix mehr.
michaela mohr ist offline  
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