Dies ist ein Beitrag zum Thema Fahrtkosten, wie abrechnen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Meine Oma hat einen Verlobten, welcher derzeit einen Berufsbetreuer hat.
Da ich mich eh um meine Oma kümmere und ...
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15.06.2007, 11:04 | #1 |
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Beiträge: 2
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Fahrtkosten, wie abrechnen?
Hallo!
Meine Oma hat einen Verlobten, welcher derzeit einen Berufsbetreuer hat. Da ich mich eh um meine Oma kümmere und beide in einem Haushalt leben, sind beide auf mich zu gekommen und haben gefragt, ob ich seine Betreuung übernehmen könnte. Von seiten des jetzigen Betreues gäbe es hierbei kein Problem, wegen eines Wechsels. Grundsätzlich hätte ich damit auch kein Problem. Doch eine Frage, wir wohnen ca. 200 km auseinander. Diese Strecke würde ich dann per PKW oder Zug bewältigen. Natürlich entstehen hierbei Fahrtkosten. Könnte ich diese als Beispiel mtl. über sein Konto dann abrechnen? Oder müßte ich diesen Aufwand dann sammeln? Gibt es eine Höchstbeschränkung für Fahrtkosten? Wer kann mir vielleicht einen Tipp geben. Ich möchte meine Zusage natürlich nicht von den Fahrkosten abhängig machen, aber eine vorfinanzierung dieser über z.B. Monate hinweg wäre für mich eher schlecht machbar. Ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort von Euch freuen. Viele Grüße Christine |
15.06.2007, 11:45 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Christine,
mit der Fahrtkostenerstattung im Rahmen der gesetzlichen Betreuung wirst du Schwierigkeiten kreigen. Es gibt für ehrenamtliche Betreuer eine Pauschale im Jahr oder die Möglichkeit, der detaillierten Aufwandsentschädigung. Du solltest vorab bei dem zuständigen AG nachfragen, wie die Praxis und die Bereitschaft ist. Dies um so mehr, als deine Oma und ihr Bekannter nicht in der Lage sind, dir die Kosten zu erstatten. Eine andere Möglichkeit wäre nämlich, dass beide dir eine je eine private Vollmacht ausstellen und du im Rahmen eines Auftrags und Geschäftsbesorgungsvertrags von denen entschädigt wirst. Dadurch würdest du/ihr jegliche Schwierigkeiten durch das Gericht vermeiden. Viel Erfolg Heinz |
15.06.2007, 12:50 | #3 |
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Beiträge: 2
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Vielen Dank
Hallo Heinz,
vielen Dank für Deine Zeilen und die schnelle Antwort! Diesbezüglich werde ich mich nach dem Wochenende an das zuständige AG wenden und anfragen. Dein zweiter Vorschlag läßt sich so wie ich denke nicht umsetzen, da ihr Verlobter keinen Zugriff auf sein Konto hat und ich nicht denke, das er mir da so etwas ausstellen könnte bzw. dürfte. Also würde ich das Niedersachsen Single Ticket nehmen derzeit 18 €, hätte ich einen Aufwand von 216 €, was ja dann wieder in der Aufwandspauschale liegen würde. Bei einem Besuch von 1mal im Monat, kommt sein jetziger Betreuer auch. Und vieles läßt sich ja auch schon telefonisch regeln oder schriftlich. Aber eine Info vom AG kann ganz bestimmt nicht schaden. Gruß Christine |
18.06.2007, 19:38 | #4 |
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Ort: Pirmasens/Pfalz
Beiträge: 21
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Hallo Christine,
die Idee erscheint grundsätzlich gut. Was mich jedoch zum schlucken brachte ist die Entfernung von 200 km. Bitte bedenke, dass bei der Übernahme einer Betreuung sicherlich auch eine rechtliche Verpflichtung entsteht aber vielmehr auch eine moralische Verantwortung. Es kommt mitunter vor, dass im Rahmen einer rechtlichen Betreuung rasch gehandelt werden muß. Es ist nicht alles per Telekommunikation regelbar. Wenn eine Krankenhauseinweisung oder dergleichen vorgenommen werden muß ist es sinnvoll, so der Betreuer kurzfristig vor Ort sein kann. Da bin ich bei 200 km skeptisch. Mache die bitte darüber erst ausreichend Gedanken bevor du die Betreuung übernimmst. Liebe Grüße Matthias |
19.07.2007, 12:39 | #5 |
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Beiträge: 6
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Interessenkonflikte berücksichtigt ?
Hallo,
zwar spät aber dennoch nachfolgend ein Paar Gedanke zur Anregungen bei der Entscheidung zur Übernahme der Betreuung von Familienangehörigen: Einige Gesichtspunkte wären möglicherweise noch zu bedenken: Was ist, wenn die Oma und der Verlobte miteinander z.B finanzielle Meinungsverschiedenheiten haben oder die Verlobung gar in die Brüche geht? Da als Betreuer auch Rechtsfragen zu Entscheiden sind, die nicht allen gleichermaßen gefallen (z.B. eine Krankenhauseinweiseung gegen den Willen des Verlobten und der Oma!), sind da Interessenkonflikte nicht vorprogrammiert? Da der Verlobte ja schon einen Berufsbetreuer und keinen ehrenamtlichen Betreuer hat, stellt sich somit nicht die Frage, welchen Grund dies hat, warum nun seitens der Betroffenen der Betreuerwechsel vorgenommen werden soll und warum Sie die Betreuung ("formal-rechtlich") übernehmen sollen/wollen? Macht es nicht doch einen Unterschied, ob ich mich nur in der Rolle eines Verwandten befinde oder ob ich zusätzlich noch als Betreuer involviert bin (s.o.)? Ohne hier etwas unterstellen zu wollen, wäre ggf. weiter zu hinterfragen: Ist mein gutes persönliches Familienverhältnis allein, den/die Betroffenen durch mein Abschlagen des Betreuungswunsches nicht verletzen zu wollen, die Übernahme der Betreuungsverantwortung oder das möglicherweise Einsparen der Vergütung des Berufsbetreuers, für mich/die Betroffenen, als Gründe für die Betreuungsübernahme ausschlaggebend? Zum Schluss. Mir hat ein Sohn, dessen vom Gesetz her "vermögenden" Vater ich seit Jahren betreue, erklärt: Natürlich könnte ich die Betreuung selbst übernehmen, ich weiß auch, dass mein Vater Sie bezahlen muss und dass sich damit die Erbschaft verringert. Aber ich möchte einfach, wie bisher, nur Sohn sein. Gruß e.moch |
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Stichworte |
aufwandspauschale, ehrenamtliche betreuung, fahrtkosten, fahrtkostenersatz, pauschale |
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