Dies ist ein Beitrag zum Thema Zahlungsmoral der Amtsgerichte im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Stracciatellamaus,
Ihre Einstellung ist ja lobenswert.
Ich weiß auch von Betreuungen, wo die Betreuerin erst nach Verhängung eines Zwangsgeldes ...
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03.10.2007, 10:52 | #11 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Stracciatellamaus
Hallo Stracciatellamaus,
Ihre Einstellung ist ja lobenswert. Ich weiß auch von Betreuungen, wo die Betreuerin erst nach Verhängung eines Zwangsgeldes in Höhe von 500 DM das Sparbuch ausgehändigt hat. Die Betreuerin war selbst schwerbehindert und heillos überfordert. Tat mir leid für sie, das war dem Gericht wohl auch nicht bekannt. Zu meiner Entlastung möchte ich noch folgendes anführen: wenn man so wie ich über zehn Jahre Betreuungen führt, dann ist die Sachlage eigentlich klar. Es gibt kaum "große" Beschwerden. Dafür sind es dann die Kleinigkeiten, die mir den Spaß an der Betreuung nehmen. Wie das schon beispielhaft angeführte Oberhemd, das man für den Betreuten kauft, und die Quittung verschlust. Manche RechtspflegerInnen sehen das nicht so eng, andere machen einen Staatsakt daraus. Leider kenne ich auch nicht alle RP persönlich, es finden ja auch immer wieder Wechsel statt, von denen man nichts erfährt. Ich hoffe, es klappt noch einige Jahre zwischen dem Amtsgericht und mir. Gruss Andreas :lol: |
04.10.2007, 14:02 | #12 |
Gast
Beiträge: n/a
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(4)
Hallo,
Meinen Antrag auf Aufwandsentschädigung habe ich gestellt, da ich die Frist nicht überschreiten wollte ( §1835a (4)), binnen der ich berechtigt bin die Entschädigung zu erhalten. (4) Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entsteht, geltend gemacht wird; die Geltendmachung des Anspruchs beim Vormundschaftsgericht gilt auch als Geltendmachung gegenüber dem Mündel. Herzliche Grüße! Ursula |
05.10.2007, 12:56 | #13 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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ohne
Hallo,
das ist leider einer Bekannten passiert, die die Betreuung für ihre Tochter hat und sich nicht auskannte. Aufwandsentschädigung für zwei Jahre futsch (Tochter ist mittellos). Ist manchmal seltsam. Über alles Mögliche wird gesprochen, aber über so etwas wie Betreuervergütung nicht. Ich ging davon aus, dass sie die Vorgehensweise kennt, weil sie die Betreuung schon länger hat. Und wer wird zu jemandem, der fünf Jahre eine Betreuung führt, schon sagen, dass er/sie Anspruch auf Aufwandsentschädigung hat. Das setzte ich als selbstverständlich voraus. Schade, dass das Gericht da keinen Tip gegeben hat, finde ich menschlich nicht ganz in Ordnung. Anderes Thema: nun kommt ja langsam die Zeit mit Herbst- und Weihnachtsbasaren, Adventstreffen usw. Da ist es schon von Vorteil, in einer größeren Stadt zu wohnen. Zudem sind meine Betreuungen recht verteilt im Stadtgebiet. Da haben wir dann so manches Wochenende etwas vor, meine Frau kommt oft mit, die Kinder weniger (lieber GameBoy spielen). Irgendwie freue ich mich schon darauf, man wird ja auch älter ;-). Wie sieht es denn bei euch Betreuerinnen und Betreuern aus ? Gruss und schönes Wochenende, Andreas |
05.10.2007, 14:12 | #14 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
was Sie schreiben ist so nicht ganz richtig! Zum einen handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, Ehrenamtlich = Unentgeldlich und zum anderen werden die Ehrenamtlichen im Verpflichtungsgespräch auf die Möglichkeiten der Beantragung der Aufwandsentschädigung/pauschale hingewiesen. Ein entsprechendes Merkblatt wird ebenfalls ausgehändigt. Des Weiteren ist im jährlichen Berichtsformular eine Spalte, wo man die Aufwandsentschädigung/pauschale gleich mitbeantragen kann. Wer also nicht oder eben nicht rechtzeitig beantragt, der ist selber schuld! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
30.04.2008, 14:01 | #15 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 6
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Guten Tag Straciatellamaus,
schön zu lesen wie Sie es in Ihrer beruflichen Praxis halten! Aber die bemerkenswerte ( um es vorsichtig auszudrücken) Äußerung (sinngemäß) "Ich entscheide wann die Aufwandentschädigung/ Vergütung gezahlt wird" ist schon heftig!! Was ist denn mit einer selbstständigen Berufsbetreuerin, die den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie von den Einkünften aus den Betreuungen bestreiten muss? Muss die ggf. in jedem Quartal Kniefälle machen?! Ihr Hinweis auf Ihre ( unstreitbar vorhandene) Machtposition ist überflüssig ,erweckt den Anschein von möglicher Willkür und dient sicherlich nicht einer guten Zusammenarbeit. Einen schönen Tag noch. |
02.05.2008, 07:36 | #16 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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ohne
Hallo,
wie sich jeder, der mich kennt, denken kann, schließe ich mich den Worten von vmPHKC vollinhaltlich an. Dies passt auch zu meinem Thema über die Anerkennung von ehrenamtlichen Betreuern. - es gibt nur eine pauschale Aufwandsentschädigung, keine Vergütung - es ist das Privatvergnügen eines jeden, wenn er ehrenamtliche Betreuungen führt - jeder Rechtspfleger kann die Aufwandsentschädigung so lange zurückhalten, wie er/sie will. Sie steht zwar laut Gesetz zu, aber der Umgang damit ist WILLKÜRLICH Hier sollte für einge Rechtspfleger dringend und zwingend ein Seminar über Demokratie und den Umgang mit Bürgern erfolgen. Gruss Andreas |
02.05.2008, 21:14 | #17 |
Gast
Beiträge: n/a
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zu Nr.15
Ihr Beitrag erwirkt auf den ersten Blick kein gutes Bild meiner Person bzw. Tätigkeit. Ich habe in Nummer 10 geschrieben, wie ich es persönlich in meinem Berufalltag mit der Zahlung der Betreuervergütung handhabe. Dennoch sollten die Betreuer vor Abgabe der Unterlagen überprüfen, ob diese volllständig sind und gewissenhaft ausgefüllt wurden. Zwischenverfügungen dauern eben und sind oftmals überflüssig, wenn der Betreuer seine Unterlagen korrekt einreichen würde. Wie gesagt, ICH zahle immer aus und um bestimmte Handlungen des Betreuers zu erzwingen gibts Zwangsgeld. Ich weiß aber auch von Kollegen, die diesen "Zwang" durch die Rückhaltung der Vergütung ausüben. Davon distanziere ich mich hiermit ausdrücklich! Schönen Abend noch! |
14.05.2008, 14:41 | #18 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 6
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Mich würde es schon interessieren, welche Erfahrungen Berufsbetreuer mit der Auszahlung der Vergütung gemacht haben.
In welch en zeiträumen wird gezahlt? Gibt es wirklich kein rechtliches Mittel gegen große Zahlungsverzögerungen vorzugehen. Ich habe von einem Urteil eines LG in Brandenburg gehört, dass gegen einen Rechtspfleger wegen unzumutbarer Verzögerung entschieden hat. |
15.06.2008, 15:01 | #19 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 6
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Leider habe ich zu Nr. 18 keine Rückmeldungen erhalten. Deshalb ein neuer Versuch. Habe aktuell große Probleme mit einem AG.
Die beantragten Vergütungen werden nicht ausgezahlt, nach telefonischer Rücksprache hat der Rechtspfleger zwar entschieden aber trotzdem kommt es zu monatelangen Verzögerungen. Mal ist es angeblich die Urlaubszeit, dann ist der Auszahlungsbeamte abwesend, dann weiß man nicht wo die Akte ist usw. Auf schriftliche Erinnerungen erfolgt überhaupt keine Rückmeldung. Geändert von vmPHKC (15.06.2008 um 15:04 Uhr) |
15.06.2008, 15:13 | #20 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
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Beiträge: 2,086
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Hallo vmPHKC,
besteht das Problem nur mit einem Rechtspfleger oder betrifft es auch andere Fälle? Hast Du schon mal mit anderen Berufsbetreuern des Gerichts über den Umgang gesprochen? Ich habe von Berufsbetreuern gehört, dass die Zahlungen zwar von den Rechtspflegern angewiesen werden, die Auszahlung aber über eine Zentralstelle läuft und es auch dort zu Verzögerungen kommt. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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