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Zahlungsmoral der Amtsgerichte

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zahlungsmoral der Amtsgerichte im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Danke für die Rückmeldung, es scheint einigen anderen Berufsbetreuern genauso zu gehen. Wie schon gesagt, an den Rechtspflegern scheint es ...


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Alt 16.06.2008, 08:20   #21
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Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 6
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Danke für die Rückmeldung,
es scheint einigen anderen Berufsbetreuern genauso zu gehen. Wie schon gesagt, an den Rechtspflegern scheint es nicht zu liegen, ausgezahlt wird von diesem AG selbst ( Anweisungsbeamte) Aber vielleicht nochmals meine Frage: welche Erfahrungenm mit zeitlichen Verzögerungen gibt es? Was ist akzeptabel und gibt es für extreme Fälle nicht doch Rechtsmittel? Habe jetzt von einem interessanten Urteil des LG Rostock gehört, dass eine Verzinsung der Betreuervergütung zwar nicht möglich ist, aber die unverhältnissmäßige Verzögerung der Überweisung, den Berufsbetreuer zu einer Schadenersatzklage berechtigt.( Was auch immer das heißen soll )
vmPHKC ist offline  
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Alt 16.06.2008, 10:14   #22
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,760
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Hallo,

was nützt es, wenn die Rechtspfleger die Anweisung der Vergütung/Entschädigung zeitnah fertigen, und die Kanzlei kommt nicht mit ?

Wie oft habe ich schon gehört "wir haben so viel liegen". Oder, für mich viel schlimmer: "wir haben nur eine Kraft, die die Anweisungen eingibt, die macht das nur Mittwochs, und jetzt war sie 2 Wochen krank, da ist gar nichts passiert".

Das ist Originalton ! Letzte Woche konnte die Kanzleikraft die Betreuungsakte nicht finden, meine Frau wartet jetzt schon über vier Wochen auf ihr Geld. Rückruf erfolgte auch nicht.

Man kann die besten RechtspflegerInnen haben, aber wenn es dann an einer Schreibkraft hakt, was soll man denn tun ? Es gibt einfach zu viele Stellen, wo es mal nicht so klappt.

Das ist andererseits normal. Wenn ich sehe, wie schwierig es ist, fünf Leute alleine bei der Urlaubsplanung unter einen Hut zu bringen. Es ist ja schon selten, wenn mal alle Kolleginnen drei Monate am Stück da sind, ohne Urlaub, Fehlzeiten oder Gleitzeit.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 16.06.2008, 10:48   #23
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Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 6
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Hallo,

nur 4 Wochen Wartezeit?? Ich wäre froh wenn ich auch nur den Bruchteil meiner Vergütungen nach 6 Wochen hätte! Habe z.Zt. Einzelfälle die 4-5 MONATE zurückliegen!!
vmPHKC ist offline  
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Alt 16.06.2008, 11:49   #24
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,760
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Hallo,

ich weiß um die langen Wartezeiten. Ein Berufsbetreuer schilderte mir, dass er ständig den Dispo der Bank in Anspruch nehmen muss. Da heißt, manchmal ist das Konto bis zu 10.000 Euro in den Miesen. Dann kommt auf einen Schlag wieder richtig Geld rein, und das Spiel geht von vorne los.

So sollten es wirklich nicht laufen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 16.06.2008, 11:55   #25
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 6
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Hallo,
ja, genau das ist das Problem. Stellt sich wirklich die Frage, inwieweit das Rostocker Urteil ( Schadenersatz) relevant und einklagbar ist. Manchmal hätte ich nicht wenig Lust, "ein Fass aufzumachen". Aber dann dauert es beim nächsten mal wahrscheinlich 6-7 Monate...............
vmPHKC ist offline  
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Alt 16.06.2008, 12:07   #26
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,733
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Hallo,

in der Regel erhalte ich meine Vergütung nach 3-6 Wochen. Einmal musste ich 1/4 Jahr warten; kürzlich war eine Vergütung bereits nach einer Woche (!) auf meinem Konto (als ich meine Auszüge holte dachte ich zuerst an einen vergessenen, nicht abgeholten Lottogewinn).

Apropos Glücksspiel; es scheint wirklich so, dass die zeitgerechte Anweisung der Betreuervergütungen von vielen Faktoren abhängt.
(Arbeitsanfall, Urlaub, Personalmangel, Vertretung, Jahresabschluss usw.) Vermutlich sind die Kassenanweisungen oftmals schon fertig und liegen dann noch wochenlang bei der Gerichtskasse rum.
Insgesamt gesehen kann ich aber (glücklicherweise) nicht groß meckern.
mfg

Geändert von carlos (16.06.2008 um 12:09 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 18.01.2009, 09:15   #27
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Ich möchte doch nochmal nach einiger Zeit dieses nette Thema der Betreuervergütung aufgreifen!
Mir geht es auch zurzeit so, dass ich längere Zeit tief im Dispo stecke, da ich diverse Außenstände bei den Gerichten habe. Es sind meist so 15.-20.000 Euro!!! Nach Einführung der Pauschalvergütung ging es einige Zeit mal flotter und ich bekam mein Geld wirklich innerhalb von 1-2 Monaten. Jetzt dauert es wieder meist länger, so um die 3 Monate, wenn nicht sogar länger. Das ist oft schon recht hart, wenn man auch noch eine Angestellte zu bezahlen hat. Auf dem Papier hätte man das Geld ja, aber leider nicht auf dem Konto!
Ich möchte mal anfragen, ob es hier Betreuer gibt, die mittlerweile öfters Rechnungen stellen, sprich nicht mehr jährlich?
Ich hatte mir überlegt, ob ich nicht für vermögende Betreute nun vierteljährlich einreiche und bei neuen Betreuungen nach einem halben Jahr das erste Mal abrechne.
BetrKl ist offline  
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Alt 18.01.2009, 20:40   #28
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,922
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Zitat:
Zitat von BetrKl Beitrag anzeigen
Ich möchte mal anfragen, ob es hier Betreuer gibt, die mittlerweile öfters Rechnungen stellen, sprich nicht mehr jährlich?
Ich hatte mir überlegt, ob ich nicht für vermögende Betreute nun vierteljährlich einreiche und bei neuen Betreuungen nach einem halben Jahr das erste Mal abrechne.
Hallo,
also in unserem Gerichtsbezirk gibt es viele Betreuer die im 3 Monatsturnus abrechnen. Bei vermögenden Betreuten macht es m.E. auch Sinn da du dir im Todesfall das evtl. Warten auf die Erben wegen der Auszahlung eines größeren Betrages ersparst. Das minimiert dein Risiko.

Gruß
Andreas
agw ist offline  
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Alt 19.01.2009, 08:16   #29
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
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Guten Morgen!
Gemäß § 9 VBVG ist Vergütungsabrechnung nach dem Ablauf von 3 Betreuungsmonaten möglich. Wer diese Möglichkeit nicht in Anspruch nimmt, ist selber schuld!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 19.01.2009, 10:14   #30
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Danke Stracciatellamaus, ich weiß das ja mit der jetzt möglichen 3monatigen Abrechnungsmöglichkeit. Aber generell wird es halt von den meisten Rechtspflegern hier in Berlin noch gern gesehen, wenn weiterhin jährlich abgerechnet wird...der Arbeitserleichterung wegen! Und man will sich ja als "demütiger" Betreuer nicht ganz so unbeliebt machen!
BetrKl ist offline  
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Stichworte
abrechnung, aufwandspauschale, pauschale, rechnungslegung, selbständigkeit, vergütung

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