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Zahlungsmoral der Amtsgerichte

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zahlungsmoral der Amtsgerichte im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Also ich für meinen Teil bearbeite kleine Vergütungsanträge ganz gern. Man schafft einen riesen Aktenberg innerhalb kürzester Zeit. Außerdem hat ...


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Alt 19.01.2009, 13:02   #31
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Also ich für meinen Teil bearbeite kleine Vergütungsanträge ganz gern. Man schafft einen riesen Aktenberg innerhalb kürzester Zeit. Außerdem hat sich bei uns die Stempelmethode bewährt, d.h. es gibt nur noch in Ausnahmefällen einen Festsetzungsbeschluss, alles andere wird unter "sachlich und rechnerisch richtig" abgestempelt und sofort ausgezahlt. Also länger als 10 Tage warten unsere Betreuer nicht auf ihr Geld.
 
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Alt 19.01.2009, 18:49   #32
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Sollte ich etwa einen Umzug in die Nähe eines anderen Amtsgerichtes erwähnen? Hört sich ja beinahe paradisisch an! Schade, dass es nicht überall so gehandhabt wird!
BetrKl ist offline  
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Alt 20.01.2009, 10:57   #33
Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
 
Benutzerbild von Negge
 
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard ... Zwischenbescheide durchs Gericht

Hallo,

ich bin nicht weltfremd und mir ist bekannt, dass fast überall
auf "immer weniger Schultern immer mehr Arbeit verteilt wird".

Man darf sich daher nicht wundern, dass eine Bearbeitung länger dauern kann.

Ausnahmen bestätigen die Regel, wie man ja lobenswert im Forum nachlesen kann.

Ich, als Ehrenamtler rief vorhin bei einem Betreuungsgericht an
und fragte nur nach, ob mein Antrag auf Aufwendungsersatz,
verschickt Mitte Dezember 2008, bearbeitet wird.

Hier erfuhr ich dann von einer erbosten Kanzleimitarbeiterin, dass
700 bis 800 Anträge eingegangen seien und man in diesem Stapel
nicht nachschauen werde, ob meine Unterlagen dabei sind oder nicht.

Warten Sie einfach ab bis Sie was von uns hören.... war dann der
Schlussatz. Damit war das Gespräch beendet.

Frage:

Warum versenden die Gerichte nicht einfach eine Eingangsbestätigung, dass der Antrag eingegangen ist und die
Bearbeitung noch einige Zeit dauern wird.

Damit wäre beiden Seiten geholfen. Unnötiger Frust würde vermieden.... Telefonate entfallen.

Liebe Grüße.
__________________
M.S.

Der Ärger ist als Gewitter, nicht als Dauerregen gedacht; er soll die Luft reinigen und nicht die Ernte
verderben. (Ernst R. Hauschka, deutscher Aphoristiker)
Negge ist offline  
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Alt 20.01.2009, 11:29   #34
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
Standard

Hallo,


genau dieses Verhalten der Gericht macht ja missmutig. Der Betreuer wird recht schnell an die Abrechnung erinnert, aber das Gericht läßt sich viel Zeit.

Das ist nicht immer so, aber wie so oft im Leben - das Negative merkt man sich, das Positive wird vergessen.

Wenn man ehrlich ist, dann fehlt oft der Mut, den Rechtspflegern oder den Kanzleiangestellten mal auf die Füße zu treten. Oder an den Präsidenten des Gerichtes zu schreiben. Denn man muss mit den genannten Personen ja auskommen. Aber irgendwie ist es eine unrunde Sache, nicht von Gleich zu Gleich.


Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 20.01.2009, 14:27   #35
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Negge Beitrag anzeigen

Frage:

Warum versenden die Gerichte nicht einfach eine Eingangsbestätigung, dass der Antrag eingegangen ist und die
Bearbeitung noch einige Zeit dauern wird.
Und wer soll die Portokosten bezahlen? Was ist soooo schlimm daran, einfach abzuwarten? Der Antrag ist erst seit einem Monat beim Gericht. Hinzukommen Feiertage und vielleicht auch ein kleiner Urlaub der Bearbeiterin. Unnötige Nachfragerei trägt nicht gerade zum flüssigen Arbeitsablauf einer Behörde bei und sorgt bei den Mitarbeitern stets für Frust! Bei 700 Anträgen sind Sie ja nicht der Einzige der anruft.
Diese Antwort würden Sie am Jahresbeginn auch von mir erhalten, immerhin ist am 31.12. Jahres- und Quartalsabschluss!!!!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 20.01.2009, 14:28   #36
Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
 
Benutzerbild von Negge
 
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard

Hallo Andreas,

ja, wegen dieses festgestellten Verhaltens bei den Gerichten, mit denen ich zu tun hatte (keine Eingangsbestätigungen, abfällige Bemerkungen wenn man anruft -egal aus welchem Grund-, lange Bearbeitung von beantragten Aufwandsentschädigungen, keine Entschuldigungen wenn Fehler seitens des Gerichts gemacht wurden u.a.) habe ich mich entschieden keine neuen ehrenamtlichen rechtlichen Betreuungen mehr zu übernehmen.

Weil ich so verärgert war, über diese Handlungsweisen -oft sind es
nur Organisationsdefizite- habe ich mich Anfang Dezember 2008
beim Bundesjustizministerium in Berlin sachlich schriftlich beschwert.

Nach 1 Monat bekam ich eine Eingangs- und Verweisungsbestätigung. dass das Justizministerium des Landes NRW zuständig ist und ich von dort Nachricht erhalten werde.

Meine Beschwerde macht jetzt seinen Weg "von oben nach unten".

Bin auf die Antwort sehr gespannt.


Liebe Grüße.
__________________
M.S.

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Negge ist offline  
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Alt 20.01.2009, 14:31   #37
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

....und was mich wundert Herr Lübeck, wenn Sie stets die Gelegenheit erfgreifen, schlecht über das Vormundschaftsgericht zu posten und mit den Verfahrensweisen nicht zurecht kommen, WARUM wollen Sie dann unbedingt Berufsbetreuer werden?
 
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Alt 20.01.2009, 14:34   #38
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Negge Beitrag anzeigen
Hallo Andreas,

ja, wegen dieses festgestellten Verhaltens bei den Gerichten, mit denen ich zu tun hatte (keine Eingangsbestätigungen, abfällige Bemerkungen wenn man anruft -egal aus welchem Grund-, lange Bearbeitung von beantragten Aufwandsentschädigungen, keine Entschuldigungen wenn Fehler seitens des Gerichts gemacht wurden u.a.) habe ich mich entschieden keine neuen ehrenamtlichen rechtlichen Betreuungen mehr zu übernehmen.

Weil ich so verärgert war, über diese Handlungsweisen -oft sind es
nur Organisationsdefizite- habe ich mich Anfang Dezember 2008
beim Bundesjustizministerium in Berlin sachlich schriftlich beschwert.

Nach 1 Monat bekam ich eine Eingangs- und Verweisungsbestätigung. dass das Justizministerium des Landes NRW zuständig ist und ich von dort Nachricht erhalten werde.

Meine Beschwerde macht jetzt seinen Weg "von oben nach unten".

Bin auf die Antwort sehr gespannt.


Liebe Grüße.
Druck erzeugt Gegendruck! Die Rechtspfleger am Amtsgericht können schliesslich nichts dafür, wenn die Personaldecke "am Bürger" nicht ausreichend gedeckt ist. Wenn Sie sich so verhalten, dann ist es wirklich begrüßenswert, nicht weiter mit Ihnen zusammenarbeiten zu müssen!
 
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Alt 20.01.2009, 14:58   #39
Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
 
Benutzerbild von Negge
 
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard

Hallo Stracciatellamaus,

erst gerade habe ich festgestellt, dass Sie eine Stellungnahme zu meiner Frage abgegeben haben.

Vielen Dank dafür.

Hierzu möchte ich entgegnen, dass es im heutigen Technikzeitalter, Sie nutzen diese Technik ja auch, es nicht mehr nötig ist, Portokosten entstehen zu lassen.

Eine Eingangsbestätigung per e-mail wäre möglich. Arbeit von nur
wenigen Minuten, wenn man gut organisiert ist.

Was ist denn, wenn nach Monaten festgestellt wird, dass meine
Unterlagen, die ich übersandte, nicht beim Sachbearbeiter ange-
kommen sind?

Nein, ich bleibe dabei, eine Eingangsbestätigung wäre wichtig... für beide Seiten.


Liebe Grüße.
__________________
M.S.

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Negge ist offline  
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Alt 20.01.2009, 15:01   #40
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
....und was mich wundert Herr Lübeck, wenn Sie stets die Gelegenheit erfgreifen, schlecht über das Vormundschaftsgericht zu posten und mit den Verfahrensweisen nicht zurecht kommen, WARUM wollen Sie dann unbedingt Berufsbetreuer werden?
Hallo Stracciatellamaus,

wie kommen Sie jetzt darauf ? Ich habe nicht die Absicht, als Berufsbetreuer zu arbeiten. Zu Hause sind noch Frau und zwei Kinder (9 und 14), und da hätte ich gar nicht die Zeit und die Ruhe, Betreuungen berufsmäßig zu führen.

Und wie kommen Sie darauf, dass ich mit den Verfahrensweisen nicht zurecht komme ? Ich bin seit 1975 im öffentlichen Dienst und kenne meine Brüder und Schwestern in diesem Betrieb. Das heißt aber noch lange nicht, dass ich alles gut finden muss.

Über wen soll ich denn meckern, wenn nicht über das Gericht ? Mit den Damen und Herren dort habe ich nun einmal ehrenamtlich (!) zu tun. Das Traurige an der Geschichte: ich habe nicht das Gefühl, dass sich irgend etwas bei Gericht ändert. OK, mal kommt ein neuer Rechtspfleger, der es etwas lockerer sieht. Meist nicht lange, dann ist er in der Spur. Oder es kommt ein neuer Richter. Letzte Woche habe ich einen kennen gelernt. Der ist schon ein Jahr im Vormundschaftsgericht, aber ich kannte nicht einmal seinen Namen. Wie wäre es mit einem halbjährlichen Infobrief des Gerichtes für Betreuer ? Hier bei unserem Gericht ist es ja fast noch Geheimsache, welcher Rechtspfleger für welche Buchstabengruppe zuständig ist. Ich wollte mal eine Liste haben, angerufen, Antwort "wofür brauchen Sie das denn ?". Wofür wohl ? Um den richtigen Ansprechpartner zu haben. Vor lauter Vertretungs-Rechtspflegern blickt man nämlich überhaupt nicht mehr durch.

Vielleicht ist aber jemand hier, der zum Troste bestätigt, dass mit "seinem" Gericht alles in Ordnung ist und es keine Probleme gibt. Wäre ja auch mal schön zu lesen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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