Dies ist ein Beitrag zum Thema Zahlungsmoral der Amtsgerichte im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Herr Negge,
ich arbeite im ländlichen Bereich, da verfügt ein Großteil der älteren Bewohner nicht über einen Internetanschluss. Außerdem soll ...
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#41 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Herr Negge,
ich arbeite im ländlichen Bereich, da verfügt ein Großteil der älteren Bewohner nicht über einen Internetanschluss. Außerdem soll die Korrespondenz mit dem Bürger über e-mail vermieden werden und das finde ich auch gut so. Also ich habe jedenfalls keine Zeit an jeden Bürger eine seperate e-mail bezüglich seinem Bearbeitungsstand zu schreiben. Unterlagen können nicht verloren gehen, wenn Sie diese persönlich abgeben oder per Einschreiben übersenden! Alternativ könnten Sie ein ausreichend frankiertes Rückblatt beifügen und darauf hoffen die Eingangsbestätigung zu bekommen. Viele Grüße Stracciatellamaus |
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#42 |
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Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
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Hallo Straciatellamaus,
Sie kennen ja den Inhalt meiner Beschwerde nicht. Ich verstehe daher nicht, wie man so reagieren kann, wie sie es tun. Es gibt auch eine positive Kritik....die kommt aber nur an, wenn man auch kritikfähig ist. Sind Sie es?? Ihre Schlussbemerkungen, lassen mich aber daran zweifeln. Liebe Grüße.
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M.S. Der Ärger ist als Gewitter, nicht als Dauerregen gedacht; er soll die Luft reinigen und nicht die Ernte verderben. (Ernst R. Hauschka, deutscher Aphoristiker) |
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#43 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Herr Lübeck,
der interne Geschäftsverteilungsplan ist Sache des Gerichts. Ein förmliches Schreiben mit "Sehr geehrte Damen und Herren" wird als ausreichend erachtet. Man muss den zuständigen Bearbeiter nicht zwangsläufig mit Namen ansprechen, der Inhalt des Schreibens ist viel wichtiger! Ich hatte mal angefangen aller paar Monate sogannte Newsletter an die Berufsbetreuer zu verschicken. Die Resonanz war sehr verhalten. Etwaige Neuerungen scheinen nicht zu interessieren. Ebenso blieb die von mir ausgelegte Broschüre über Fortbildungsveranstaltungen für Betreuer absolut unbeachtet und wurde nie eingesehen. Solche Rundschreiben werde ich mir künftig sparen und mich meinen fachlichen Arbeiten widmen! |
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#44 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo,
das ist natürlich schade und fristrierend, wenn man sich die Arbeit macht und den Leuten ist es dann egal. So etwas kenne ich aus meiner Personalratsarbeit. Erst setzt man sich für Kollegen ein, und dann wird es nicht gedankt. Den Geschäftsverteilungsplan würde ich nun nicht unbedingt als "nur für den Dienstgebrauch" ansehen. Etliche Städte und Gemeinden listen auf ihrer Homepage ganz genau auf, welcher Sachbearbeiter wofür zuständig ist. Das ist natürlich auch etwas Aufwand, so eine Seite aktuell zu halten. Deshalb halte ich es ja für absoluten Schwachsinn, die Mailadresse nach dem Muster "name.vorname@behoerde.de" zu vergeben. MitarbeiterInnen wechseln ständig den Arbeitsplatz, gehen in Mutterschaft, kündigen oder gehen in Rente. Der Bürger hat sich aber die Mailadresse gemerkt bzw. gespeichert. Im schlimmsten Falle kommt eine Mail dann gar nicht mehr an. Richtig wäre eine Mailadresse wie "Sachgebiet.Bearbeiternummer@behoerde.de". Da treten wesentlich weniger Änderungen auf. Gruß Andreas |
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#45 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Richter und Rechtspfleger haben keine Bearbeiternummern. Wir entscheiden sachlich unabhängig und individuell. Ich erwähnte bereits, dass e-mail Verkehr zwischen Bürger und Bearbeiter nicht gewünscht ist!
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#46 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,412
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Zitat:
Bei einem "meiner" beiden Amtsgerichte (und zwar das im ländlichen Raum) lässt sich sehr viel über eMail regeln, zwar nicht die konkrete Antragstellung aber doch die Einreichung elektronischer Dokumente, sowie Rückfragen zu Sachständen und inhaltliche Fragen. Und das klappt prima! Ich finde die hochherrschaftliche Haltung, die Du verströmst äusserst anachronistisch und bin sicher, dass Dich hier der gesellschaftliche Fortschritt, der auch in den Gerichten, welche ja genuin gesellschschaftliche Organe sind, längst stattfindet, irgendwie vergessen hat, mitzunehmen. Bedauerlich. Grüße, Flafluff. |
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#47 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Zitat:
diese Einstellung fördert alle Vorurteile, die unsere Mitbürger gegen Beamte und Gerichte haben ! Andererseits bin ich sicher: wenn man sich direkt an den Direktor eines Amtsgerichtes wendet und um Bestätigung bittet, dass einfache Anfragen nicht per E-Mail an den Rechtspfleger gesandt werden dürfen, dann wird der das nicht lustig finden. Ich habe den Eindruck, diese Verweigerungshaltung basiert auf einsamen und nicht nachzuvollziehenden Einstellungen einiger technikfeindlicher, altmodischer RechtspflegerInnen. Gruss Andreas |
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#48 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Entgegen den persönlichen Beleidigungen gegenüber meiner Person, Herr Lübeck und Flafluff kann ich versichern, dass ich neben meinen sonstigen Aufgaben auch Administrativ im Gericht tätig bin. An mangelnden Technikkenntnissen sollte es mir tatsächlich nicht fehlen. Des Weiteren bin ich nicht befugt über interne Geschäftsanweisungen zu befinden!
Ich denke dieses Schild ist auch weiterhin passend und um etwas mehr Respekt darf ich sehr wohl bitten! Bitteschön! Exclusiv für Herrn Lübeck und Flafluff ![]() Habe die Ehre meine Herren! Stracciatellamaus |
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#49 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Ups, was habe ich denn hier losgetreten? Ist ja wirklich ein spannender Schlagabtausch!
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#50 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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| "kleine" Amtsgerichte | AndreasLübeck | Off Topic Bereich | 1 | 21.01.2006 12:42 |