Dies ist ein Beitrag zum Thema Zahlungsmoral der Amtsgerichte im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus
Ich denke dieses Schild ist auch weiterhin passend und um etwas mehr Respekt darf ich sehr ...
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#51 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,413
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#52 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Deuschland, Bayern
Beiträge: 36
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Hey Leute, kommt mal alle wieder ein bischen runter.
Wir sind doch hier um zu diskutieren und nicht um persönlich jemanden anzugreifen. Straciatellamaus hat aber Recht muss ich dazu sagen. Bei uns werden auch die Vergütungen erst ausgezahlt, wenn alle Unterlagen vorliegen. Oft fehlen ja auch Nachweise über die Kontostände und dies muss vorliegen damit das Gericht sieht, ob Vermögen da ist oder nicht, dann darf sowieso noch nicht ausgezahlt werden. Ansonsten weisen wir eigentlich sehr schnell an. Aber bei uns in Bayern geht es z.B. wie auch in anderen Bundesländern über eine Zentrale Auszahlungsstelle, hier bei uns, der Landesjustizkasse in Bamberg. Nehmen wir mal an, Sie reichen Ihren Vergütungsantrag ein, dann geht er ja erstmal zur Kenntninahme und evtl. Stellungnahme an den Betroffenen raus (bei Entnahme aus dem Privatvermögen). Da vergehen schon mal mindestens 2 Wochen. Dann geht Beschluss raus, dass mit der Entnahme Einverständnis besteht. Bei Zahlungen aus der Staatskasse: Wenn der Rpfl. nicht gerade im Urlaub ist, wird normalerweise nach spätestens 2 Tagen angewiesen. Dies geht über Internet an die Landesjustizkasse in Bamberg. Von dort aus werden die ganzen Überweisungen ausgezahlt. Sollte aber dort auch wieder jemand gerade im Urlaub sein, zieht sich das ganze natürlich noch länger raus. Aber ich kann nur sagen, es liegt normalerweise nicht an den Gerichten. Alleine die Auszahlung von der Zentralstelle dauert zwischen 2 und 6 Wochen! Hier sind wir aber machtlos. Die Sache mit den Emails finde ich nicht gut, dies hält zu lange auf genauso wie ständige Nachfragen des Betreuers. Die meisten hier auf dem Land haben auch keine Mail oder sind zu alt und kennen sich erst gar nicht damit aus. Bei ständigen Nachfragen: Hierbei muss die Akte erst wieder von der Geschäftsstelle rausgesucht werden, dem RPfl. vorgelegt werden, dann wieder mit ner Verfügung an die GS und schon alleine da vergehen wieder Tage bei unnötiger Arbeit. Deswegen geht die Auszahlung ja auch nicht schneller. Also am besten komplett und gewissenhaft einreichen dann klappts auch mit dem Rechtspfleger :-)
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Ich arbeite zwar im Betreuungsgericht, weiß aber nicht alles und meine Antworten sind ohne Gewähr.
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#53 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo,
das Thema Aufwandsentschädigung hatten wir schon einige Male. Ich meine ausdrücklich die ehrenamtlichen Betreuer. Ist es nicht so, dass die Entschädigung zusteht, und zwar völlig unabhängig davon, ob die Abrechnung über die Verwendung des Vermögens vollständig eingereicht wurde ? Etliche Rechtspfleger benutzen die Abrechnung zwar gerne als Druckmittel, nach dem Motto "schickst Du mir das nicht, setze ich die Entschädigung nicht fest". Das halte ich aber für nicht legal. Gruss Andreas |
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#54 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Deuschland, Bayern
Beiträge: 36
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![]() Kleiner Berg Auszahlungen nur von heute Morgen, wir können nur eines nach dem anderen machen. Außerdem haben wir hier in Bayern für Berufsbetreuer die sogenannten "Dauerauszahlungsmöglichkeit". Der Betrag wird dann monatlich automatisch von der Landesjustizkasse ausgezahlt und es muss nicht erst duch die Hände am AG gehen, geht auf jedenFall schneller.
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Ich arbeite zwar im Betreuungsgericht, weiß aber nicht alles und meine Antworten sind ohne Gewähr.
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#55 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Das ist auch vom Gesetzgeber so nicht gedacht! Dafür gibts das Zwangsgeldverfahren womit man den Betreuer viel härter treffen kann, als nur mit der Zurückbehaltung der Vergütung oder Aufwandspauschale. Mit der Festsetzung von Zwangsgeld fallen für den Betreuer nämlich Gebühren an, die grundsätzlich zu zahlen sind, egal ob er das Erfordernis letztlich erfüllt oder nicht oder letztlich sogar das Zwangsgeld aufgehoben werden muss.
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#56 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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#57 |
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Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
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Hallo,
ich, als Ehrenamtler, habe am 2.9.2008 einen Antrag auf Aufwendungsersatz bei einem anderen Gericht gestellt; es ging um Aufwendungen von Juni bis September. Am 10.11.2008 erhielt ich einen Festsetzungsbeschluss. Das Geld ist bis heute nicht auf meinem Konto eingegangen. Seit Jahren erspare ich als Ehrenamtler dem Staat imense Kosten.... sieht das denn keiner? Anfang Januar 2009 habe ich an die Überweisung per Brief erinnert. Wie gehabt... keine Reaktion seitens des Gerichtes. Ich finde dieses Verhalten einfach "unmöglich". Liebe Grüße
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M.S. Der Ärger ist als Gewitter, nicht als Dauerregen gedacht; er soll die Luft reinigen und nicht die Ernte verderben. (Ernst R. Hauschka, deutscher Aphoristiker) |
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#58 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo,
@Negge: es gibt jemanden, der das Gericht leitet. Hinschreiben und abwarten. @shotokan-man warum immer diese Nicknamen, wo man sich beim Schreiben die Finger bricht ?Das sind doch geschätzt höchsten schlappe 70 Akten. Wenn alle Beschlüsse in der Akte sind und nur noch die Daten für die Überweisung eingegeben werden müssen, dann dauert das pro Akte ca. 2 Minuten. Macht zusammen 140 Minuten oder 2 Stunden 20 Minuten. Wo ist das Problem ? Ich habe freiwillig für einen anderen Abschnitt unseres Hauses Bescheide geschrieben, 50 Akten, auf die Minute genau 1 Stunde. Fragen ? Gruss Andreas
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#59 |
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Gast
Beiträge: n/a
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@Negge
Wenn Sie sich zum Clown machen wollen, befolgen Sie den Rat von Herrn Lübeck. Der Behördenleiter des Amtsgerichts ist wohl in den seltensten Fällen auch der Behördenleiter der Landeskasse. Besser wäre es in diesem Fall tatsächlich mal beim Gericht anzurufen, immerhin haben Sie den Beschluss seit 2 Monaten, aber bisher kein Geld. Möglichkeit 1: Der Festsetzungsbeschluss ist gar nicht aus der Staatskasse sondern aus dem Vermögen. Möglichkeit 2: Sofern Geld doch aus der Staatskasse, haben Sie selber vielleicht eine falsche Bankverbindung angegeben (kommt ab und an vor) und das Geld konnte nicht gebucht werden. Möglichkeit 3: Es liegt ein Buchungsfehler der auszahlenden Kasse vor (kommt auch mal selten vor) Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#60 |
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Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
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Hallo,
nicht einsehend, warum ich überhaupt nochmal ans Gericht schreiben oder dort anrufen soll, wollte ich erst einmal das Ergebnis meiner schriftlichen Beschwerde zu # 36 abwarten. Die Antwort des Justizministeriums NRW steht noch aus. Aber ... ich konnte gestern Abend auf meinem Online-Girokonto den lang erhofften Zahlungseingang feststellen. Eine lange "Gerichts-Geschichte" ging zu Ende. Liebe Grüße
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M.S. Der Ärger ist als Gewitter, nicht als Dauerregen gedacht; er soll die Luft reinigen und nicht die Ernte verderben. (Ernst R. Hauschka, deutscher Aphoristiker) |
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| "kleine" Amtsgerichte | AndreasLübeck | Off Topic Bereich | 1 | 21.01.2006 12:42 |