Dies ist ein Beitrag zum Thema Zahlungsmoral der Amtsgerichte im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe es nun mal von hinten durch die Brust versucht:
In einem Fall, wo ich nun schon sehr lange ...
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#61 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,413
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Ich habe es nun mal von hinten durch die Brust versucht:
In einem Fall, wo ich nun schon sehr lange auf Geld warte, habe ich die Rpfl. folgendermaßen angeschrieben: "in der Betreuungssache soundso bitte ich um Auskunft, ob mein Vergütungsantrag vom soundsovielten abgelehnt wurde". Heute, eine Woche später, kam der entschuldigende Anruf mit der Zusicherung, das Geld nun anzuweisen. ![]() Grüße, Flafluff. |
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#62 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo,
bei "meinem" Amtsgericht funktioniert das Verfahren so: der Rechtspfleger setzt (bei ehrenamtlich Betreuten ohne Vermögen) fest, dass an den Betreuer gezahlt werden soll. Also ein Vermerk oder eine Verfügung in der Akte. Die Akte geht dann an die Geschäftsstelle, für den Rechtspfleger ist die Sache erledig. In der hiesigen Geschäftsstelle (und es ist kein kleines Gericht) gibt es eine Kraft, die die Daten im PC erfasst, da besteht eine Direktverbindung mit der Landeskasse. Wenn diese Kraft ausfällt oder in Urlaub ist, dann bleibt fast alles liegen :-( Etwas suboptimal, denke ich. Gruss Andreas |
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#63 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Also ich habe nun wirklich alles auf die vierteljährliche Abrechnung umgestellt. Auch das dauert zwar bei einigen Rechtspflegern erstaunlich lange, aber insgesamt läuft es jetzt besser mit den Finanzen, ich konnte meine Löcher wieder stopfen und kann beruhigt schlafen!
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#64 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
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Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie willkürlich offensichtlich die RechtspflegerInnen und oder die Anweisungbeamten mit Vergütungsanträgen umgehen. Manchmal klappt es mit den Überweisungen innerhalb weniger Tage, dann wieder verstreichen mehrere Monate. Interessant ist immer wieder, wie auf telefonische Nachfragen reagiert wird: meist genervt und mit dem Hinweis, damit müsse man als Berufsbetreuer leben, manchmal um Verständnis werbend ( wir haben xxxxx Vergütungsanträge vorliegen, die der Reihe nach(?) abgearbeitet werben. Lediglich der Hinweis dass es mittlerweile ein Gerichtsurteil gibt, wonach bei
verspäteter Auszahlung ( aber was heißt das genau) ein Schadenersatzanspruch besteht, hat im Einzelfall schon mal etwas beschleunigt. |
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#65 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
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Dank des einmaligen Systems (leider nur noch ein paar Jahre), läuft es bei uns in Baden-Würtemberg reibungslos. Der Vormundschaftsrichter ist der örtliche Notar. Dadurch ist bei jedem Vormundschaftsgericht nur eine überschauliche Anzahl von Betreuungen. Es wird Alles schneller bearbeitet. Die Kontolle und Überprüfung der Betreuerarbeit ist dadurch natürlich auch wesentlich intensiver. Vorallem besteht meist ein persönlicher Kontakt zwischen Vormundschaftsgericht, Betreutem und Betreuer.
Grüße aus dem wilden Süden Heiner
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#66 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo,
ich muss das alte Thema nochmal anschneiden, weil es inzwischen echt nervt. Meine Frau hat vor über 6 Wochen eine Abrechnung eingereicht und nichts mehr gehört. Auf heutige telefonische Nachfrage erklärte die Kanzleikraft, dass sie noch mindestens 2 bis 3 Wochen warten muss, bis sie das Geld bekommt (es handelt sich um eine ehrenamtliche Betreuung), es ist ja schließlich Urlaubszeit. Also kann man bei mittellosen Betreuten inzwsichen 2 Monate auf die Vergütung warten. Ja, so bringt Ehrenamt Spaß .Gruss Andreas |
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#67 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Herr Lübeck, bei mir warten die ehrenamtlichen Betreuer teilweise noch länger auf ihr Geld, insbesondere wenn Rechnungslegung beiliegt. Wenn ich 3 Wochen Urlaub habe, stapeln sich um die 200 Akten in meinem Büro, da bei uns nur Notvertretung gemacht wird. Zu diesen Rückständen kommt natürlich das übliche Tagesgeschäft, wie Sprechtag, Telefon, Tagespost.
Da ist es wohl kaum verwunderlich, dass ich ca. ein viertel Jahr benötige um diesen Rückstand aufzuarbeiten, quasi bis zum nächsten Urlaub . Und da die Kontrolle der Rechnungslegung nicht eilig ist, bleibt sowas eben liegen. Ihre Frau macht die RL bestimmt gewissenhaft und ordentlich, aber wenn ich einen großen Umschlag mit hunderten unsortierter Quittungen vorgelegt bekomme, da mach ich die Akte direkt wieder zu und lege sie erstmal zur Seite. Das Geld geht Ihnen doch nicht verloren! Und außerdem handelt es sich um ein EHRENAMT und Ehrenämter werden ehrenamtlich also unentgeldlich geführt!!!! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#68 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Wuppertal
Beiträge: 79
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Zitat:
Das verstehe ich nicht ganz, der Notar ist m.E. dafür da, wenn zum Beispiel eine Patientenverfügung ausgestellt werden muss, zu beglaubigen, dass die Antragsteller voll geschäftsfähig sind. Was hat denn der Notar noch für Funktionen, das die Anzahl der Betreuungen überschaulich bleibt? Bei reibungslos werde ich ja immer gleich misstrauisch...! lg |
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#69 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo Frau Stracciatellamaus,
es geht ja überhaupt nicht um die Rechtspflegerinnen. Die Damen tun und machen, was sie können. Die Akte kommt fix und fertig von der RP, und dann liegt sie sehr lange bei der Kanzleikraft. Und wenn dann nur eine Kraft die Berechtigung (Paßwort) hat, um Geld anzuweisen, dann wird während ihrer Urlaubszeit eben keine Vergütung überwiesen. Muss man doch verstehen, oder ? Meinen Kommentar zu "Ehrenamt" und unentgeltlich (mit "t", es kommt von "entgelten") verkneife ich mir mal... .Gruß Andreas Geändert von AndreasLübeck (07.07.2009 um 14:37 Uhr) |
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#70 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Wuppertal
Beiträge: 79
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Hallo Andreas, wofür machst du denn dieses Ehrenamt?
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| Stichworte |
| abrechnung, aufwandspauschale, pauschale, rechnungslegung, selbständigkeit, vergütung |
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| "kleine" Amtsgerichte | AndreasLübeck | Off Topic Bereich | 1 | 21.01.2006 12:42 |