Dies ist ein Beitrag zum Thema Zahlungsmoral der Amtsgerichte im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Cassiopeia,
soll ich, "nur" weil es ein Ehrenamt ist, auch noch wochenlang auf diese ach-so-großzügige Aufwandsentschädigung warten ? Bin ...
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07.07.2009, 15:27 | #71 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo Cassiopeia,
soll ich, "nur" weil es ein Ehrenamt ist, auch noch wochenlang auf diese ach-so-großzügige Aufwandsentschädigung warten ? Bin ich hier im falschen Film ? Rechne doch mal aus, was es den Staat kosten würde, wenn es keine ehrenamtlich tätigen Betreuer geben würde. Gruß Andreas |
07.07.2009, 16:10 | #72 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Wuppertal
Beiträge: 79
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Hallo?!
Natürlich "Ehrenamt wird anerkannt" ist die günstigere Alternative, und ein Trauerspiel, aber: jeder ehrenamlter sollte sich meiner Meinung nach fragen, warum er dieses Ehrenamt macht... |
07.07.2009, 16:56 | #73 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,
ich führe seit Ende 1996 Betreuungen und setze mich dann bei Gelegenheit mal hin und überlege, warum ich das eigentlich mache . Gute Idee Gruß Andreas |
07.07.2009, 17:42 | #74 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
Zitat:
aber vielleicht klappt es ja besser nach dem |
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07.07.2009, 18:18 | #75 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Zitat:
ich will Dir das mal kurz erklären. In Baden-Württemberg ist jeder Notar gleichzeitig der Vormundschaftsrichter. Dies funktioniert nur, weil bei uns der Notar kein privat arbeitender Jurist ist, sondern bei der Justizbehörde angestellt ist. (Beamter) Er erledigt bei uns die ganzen Aufgaben bis zu einer Grenze, wo der Amtsrichter entscheiden muss. Da die Notariatsbezirke relativ klein gehalten sind, ist auch die Anzahl der Betreuungen überschaubar. Ein örtliches Notariat kann so eine viel schnellere, effektivere Arbeit leisten. Ebenfalls ist die Kontrolle wesentlich besser. Wen ich einen Jahresbericht einreiche, wird dieser bis auf´s Komma geprüft. Im benachbarten Bayern wird diese Tätigkeit von den Rechtspflegern bei den Amtsgerichten wargenommen. Ich erfuhr von einem Rechtspfleger, dass er bis zu 1000 Betreuungen zu bearbeiten habe. Ich frage mich, wie kann er diese kontrollieren. Bei 200 Arbeitstagen im Jahr, muss er täglich 5 Betreuungen überprüfen. Wie soll das gehen? Leider ist aber das System der staatlichen Notar am Aussterben. Um Kosten für das Land zu sparen, wurde eine Gesetzesänderung vorgenommen. Ab ca. 2018 sollen auch bei uns alle Notare privatisiert werden. Dann werden auch die Rechtspflege bei den Gerichten deren Arbeit übernehmen. Ich möchte auf keinen Fall die Arbeit der Rechtspfleger in Frage stellen. Meines erachten gibt es aber viel zu wenig Stellen bei den Gerichten, damit der Wust an Arbeit erledigt werden kann. Ich hoffe damit deine Unklarheiten und Zweifel beseitigt zu haben. Es grüßt Heiner |
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08.07.2009, 09:09 | #76 | |
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Zitat:
ich muß Dich mal kurz korrigieren: das ist nicht in ganz BaWü so, ich kenne das bislang nur von den Schwaben. Hier in (Süd-) Baden läuft das, wie in anderen Bundesländern auch, über's Amtsgericht. "Symbadisches" Grüßle Frauke |
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08.07.2009, 09:16 | #77 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo Frauke,
habe ich nicht gewusst. Dann ist in dem Bereich, wie in so vielen anderen auch, noch die alte Trennung zwischen Württemberg und Baden. Einen schönen Tag wünscht Heiner |
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Stichworte |
abrechnung, aufwandspauschale, pauschale, rechnungslegung, selbständigkeit, vergütung |
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