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Zahlungsmoral der Amtsgerichte

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Hallo Cassiopeia, soll ich, "nur" weil es ein Ehrenamt ist, auch noch wochenlang auf diese ach-so-großzügige Aufwandsentschädigung warten ? Bin ...


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Alt 07.07.2009, 15:27   #71
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo Cassiopeia,


soll ich, "nur" weil es ein Ehrenamt ist, auch noch wochenlang auf diese ach-so-großzügige Aufwandsentschädigung warten ? Bin ich hier im falschen Film ? Rechne doch mal aus, was es den Staat kosten würde, wenn es keine ehrenamtlich tätigen Betreuer geben würde.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 07.07.2009, 16:10   #72
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Wuppertal
Beiträge: 79
Standard

Hallo?!
Natürlich "Ehrenamt wird anerkannt" ist die günstigere Alternative, und ein Trauerspiel, aber: jeder ehrenamlter sollte sich meiner Meinung nach fragen, warum er dieses Ehrenamt macht...
Cassiopaia ist offline  
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Alt 07.07.2009, 16:56   #73
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,

ich führe seit Ende 1996 Betreuungen und setze mich dann bei Gelegenheit mal hin und überlege, warum ich das eigentlich mache . Gute Idee

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 07.07.2009, 17:42   #74
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Andreas,

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo,
ich führe seit Ende 1996 Betreuungen und setze mich dann bei Gelegenheit mal hin und überlege, warum ich das eigentlich mache . Gute Idee Gruß Andreas
Ich weiß nicht recht das lachende Smilie zu deuten: ist die Idee lächerlich oder lachst du über dich, dass du ehrenamtlich tätig bist. Oder wäre nicht dieses Smilie besser und dann

aber vielleicht klappt es ja besser nach dem
 
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Alt 07.07.2009, 18:18   #75
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Zitat:
Zitat von Cassiopaia Beitrag anzeigen
Hallo Heiner,
Das verstehe ich nicht ganz, der Notar ist m.E. dafür da, wenn zum Beispiel eine Patientenverfügung ausgestellt werden muss, zu beglaubigen, dass die Antragsteller voll geschäftsfähig sind. Was hat denn der Notar noch für Funktionen, das die Anzahl der Betreuungen überschaulich bleibt? Bei reibungslos werde ich ja immer gleich misstrauisch...!
lg
Hallo Cassiopaia,

ich will Dir das mal kurz erklären.

In Baden-Württemberg ist jeder Notar gleichzeitig der Vormundschaftsrichter.
Dies funktioniert nur, weil bei uns der Notar kein privat arbeitender Jurist ist, sondern bei der Justizbehörde angestellt ist. (Beamter)

Er erledigt bei uns die ganzen Aufgaben bis zu einer Grenze, wo der Amtsrichter entscheiden muss.

Da die Notariatsbezirke relativ klein gehalten sind, ist auch die Anzahl der Betreuungen überschaubar. Ein örtliches Notariat kann so eine viel schnellere, effektivere Arbeit leisten. Ebenfalls ist die Kontrolle wesentlich besser.

Wen ich einen Jahresbericht einreiche, wird dieser bis auf´s Komma geprüft.

Im benachbarten Bayern wird diese Tätigkeit von den Rechtspflegern bei den Amtsgerichten wargenommen.
Ich erfuhr von einem Rechtspfleger, dass er bis zu 1000 Betreuungen zu bearbeiten habe.
Ich frage mich, wie kann er diese kontrollieren. Bei 200 Arbeitstagen im Jahr, muss er täglich 5 Betreuungen überprüfen. Wie soll das gehen?

Leider ist aber das System der staatlichen Notar am Aussterben. Um Kosten für das Land zu sparen, wurde eine Gesetzesänderung vorgenommen. Ab ca. 2018 sollen auch bei uns alle Notare privatisiert werden. Dann werden auch die Rechtspflege bei den Gerichten deren Arbeit übernehmen.

Ich möchte auf keinen Fall die Arbeit der Rechtspfleger in Frage stellen. Meines erachten gibt es aber viel zu wenig Stellen bei den Gerichten, damit der Wust an Arbeit erledigt werden kann.

Ich hoffe damit deine Unklarheiten und Zweifel beseitigt zu haben.

Es grüßt
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 08.07.2009, 09:09   #76
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

Zitat:
Zitat von heiner Beitrag anzeigen

In Baden-Württemberg ist jeder Notar gleichzeitig der Vormundschaftsrichter.
Hallo Heiner,

ich muß Dich mal kurz korrigieren: das ist nicht in ganz BaWü so, ich kenne das bislang nur von den Schwaben. Hier in (Süd-) Baden läuft das, wie in anderen Bundesländern auch, über's Amtsgericht.

"Symbadisches" Grüßle
Frauke
Frauke ist offline  
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Alt 08.07.2009, 09:16   #77
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo Frauke,

habe ich nicht gewusst.

Dann ist in dem Bereich, wie in so vielen anderen auch, noch die alte Trennung zwischen Württemberg und Baden.

Einen schönen Tag wünscht
Heiner
heiner ist offline  
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abrechnung, aufwandspauschale, pauschale, rechnungslegung, selbständigkeit, vergütung


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