Dies ist ein Beitrag zum Thema Zahlungsmoral der Amtsgerichte im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
es würde mich einmal interessieren welche Erfahrungen ihr mit der Zahlungsmoral von Amtsgerichten gemacht habt. Hier einige Fragen:
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18.06.2007, 19:51 | #1 |
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Registriert seit: 23.02.2004
Ort: Pirmasens/Pfalz
Beiträge: 21
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Zahlungsmoral der Amtsgerichte
Hallo zusammen,
es würde mich einmal interessieren welche Erfahrungen ihr mit der Zahlungsmoral von Amtsgerichten gemacht habt. Hier einige Fragen: - Wie lange benötigt euer AG zur Zahlung nach Abrechnung? - Wie verhaltet ihr euch bei Nichtzahlung? - Wie verhält sich die Rechtspflege auf Nachfragen? Danke für eure Antworten. Liebe Grüße Matthias Wafzig |
20.06.2007, 15:36 | #2 |
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Matthias,
i. d. R. dauert es bei mir zwischen 3 Tage und 2 Monate, je nach Gericht, je nach Rechtspfleger, Urlaubszeit ect. Ist eine Abre. nach ca. 6 Wochen immer noch unbezahlt ist, lege ich die Abrechnung ins Fax, mit einem handschriftlichen Vermerk "Erinnerung" und sende es zu. Meistens ist das Geld danach schnell da, nur ganz selten muss ich das Ganze mit einer 2. Erinnerung übersenden. Es ist schon vorgekommen, dass ich einen Rückruf bekommen habe, weil mein Antrag gar nicht eingegangen war, er war auf dem Weg irgendwie verloren gegangen... Keine Ahnung wie die Rechtspflege darüber denkt, ich mache das schon seit ein paar Jahren so und habe noch keine negativen Aussagen zu hören bekommen. :wink: Mit freundlichen Grüßen |
30.06.2007, 21:49 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 1,691
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ohne
Hallo,
als ehrenamtlicher Betreuer kann ich mich den Erfahrungen von tina nur anschließen. Zwischen 10 Tagen und 6 Wochen ist alles drin. Mehr als eine Erinnerung brauchte ich noch nie versenden, manchmal kam dann auch ein Anruf vom Rechtspfleger, da hat er sich sogar entschuldigt. Gruss Andreas |
29.09.2007, 21:25 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
ich habe nun erstmalig darum gebeten mir die Aufwandsentschädigung zu zahlen ohne dass ich den Bericht eingereicht habe. Die Rechtspflegerin war jedes Mal, wenn ich sie daran erinnert habe, dass es wieder Zeit für den Bericht sei, entnervt und wies mich darauf hin, dass sie mir die Aufforderung dafür zusendet, ich sie nicht zu erinnern bräuchte. Da ich diesmal also beinahe drei Monate auf die Aufforderung gewartet habe, habe ich einfach um Zahlung gebeten. Ist das jetzt völlig dreist von mir? Habe bis jetzt, 2 Wochen später, keine Antwort und keine Zahlung erhalten. Gruß! Ursula |
30.09.2007, 09:55 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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ohne
Hallo,
eine der Sachen, wo wirklich Unklarheit herrscht, ist die Terminverwaltung beim Gericht. Ich habe mir eine Access-Datenbank gebastelt, dort ist auch gespeichert, wann der Bericht und die Abrechnung über die Verwaltung des Vermögens erstellt werden soll. Meist bin ich dann schneller als das Gericht, manchmal bekomme ich von dort eine Erinnerung. Allerdings habe ich noch keine Rechtspflegerin erlebt, die mir sagt: bitte warten Sie mit dem Bericht, bis ich ihn anfordere. Hinsichtlich der Bearbeitungszeiten bei Gericht: am einfachsten und schnellsten geht es bei Betreuten, die mittellos sind und kein Konto haben. Dann kommen diejenigen Betreuten mit Konto, die die Aufwandsentschädigung selbst zahlen müssen. Am längsten dauert es bei den Betreuten, die Sozialhilfe beziehen, aber noch ein Konto haben. Manche Rechtspfleger benutzen die Vertreuervergütung bzw. Aufwandsentschädigung auch als Druckmittel. Da wird hin und her gefragt, wenn in der Abrechnung etwas unklar ist. Leider auch bei den kleinsten Kleinigkeiten. Und ehe nicht alles zur Zufriedenheit der Rechtspfleger geklärt ist, gibt es kein Geld. Dieses Vorgehen ist aber nicht legal. Die Aufwandsentschädigung steht zu, und der Zeitraum ist durch das Gesetz definiert, eben für die Führung einer Betreuung über den Zeitraum von einem Jahr. Es passiert nur deshalb nichts, weil man ja auch in Zukunft noch mit den RP zusammmenarbeiten muss. Ich war schon manch liebes Mal versucht, denen einen geharnischten Brief zu schreiben. Letztens habe ich bei der Betreuungsstelle hier vor Ort angerufen und gefragt, was man machen muss, wenn man den Eindruck hat, dass die Rechtspflegerin selbst einen Betreuer braucht. Das gab erstmal einen großen Lacher, aber der Hintergrund war schon ernst. Schönen Sonntag, Andreas |
01.10.2007, 22:59 | #6 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas!
Sie gehören offensichtlich zu der Spezies der ganz schlauen Betreuer. Reichen Sie doch einfach die geforderten Unterlagen vollständig!!! ein und erstellen Sie einen übersichtlichen Bericht bzw. eine übersichtliche Rechnungslegung, dann klappts auch mit der Rechtspflegerin. :wink: Im übrigen haben Sie natürlich Anspruch auf Zahlung der Vergütung oder der Aufwandspauschale nach Ablauf des entsprechenden Zeitraumes. Sie haben aber keinen Anspruch darauf, WANN diese Ihnen ausgezahlt wird. Also, immer schön nett und kooperativ sein, wir tun auch nur unseren Job! Herzliche Grüße Stracciatellamaus |
02.10.2007, 07:25 | #7 |
Forums-Azubi
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Ort: Aachen
Beiträge: 47
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Hallo Andreas,
bei meinem Amtsgericht habe ich zwei Wochen gewartet, obwohl es die erste Abrechnung war und obwohl schriftliche Rückfragen (mein Verschulden) zu erledigen waren, die das Verfahren um eine Woche verzögert haben. Wenn ich das abziehe, betrug die Bearbeitungszeit eine Woche, also wirklich recht fix. Gruß W. Rütten |
02.10.2007, 07:35 | #8 | |
Gesperrt
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Zitat:
mag sein, dass es bei den ehramtlichen Betreuer anders läuft, so kenne ich das nicht. Die Termine für die Jahresberichte + Rechnungsbelegung werden mir bei der Verpflichtung oder Einreichung des VVZ mitgeteilt. Ok, manchmal ist das echt zum Piepen, wenn da z.B. steht "bitte reichen Sie... zw. dem 18.07.- 22.7., aber keinesfalls vor dem 18.07. ein. Am besten liegt dann noch ein Feiertag dazwischen. :lol: Aber ich habe da mal nachgefragt, es ist alles halb so wild. Die Rechtspfleger müssen einfach nur irgendwie planen, damit nicht alles aufeinmal eingereicht wird. Es wird aber nicht so gerne gesehen, wenn man das Ganze ganz und gar außerhalb dieser Termine einreicht. Ich bin manchmal auch ein paar Tage früher dran, wenn ich noch andere Berichte + Rechnungsbelegungen abgeben muss und dann einfach alles zusammen packe. Ich kann mich Stracciatellamaus voll und ganz anschließen. Jeder Rechtspfleger ist dankbar, wenn alles vollständig ist und er nicht zig Male nachfragen muss. Ich habe schon von Betreuern gehört, die ihre Belege für die Rechnungsbelegung in Schuhkartons abgegeben haben... :shock: Ich sehe die Rechtspfleger auch nicht als meine Gegner, die nix anderes zu tun haben, als mich zu ärgern. Die müssen genauso einen Haufen Arbeit erledigen und je nach dem wie gut oder wie schlecht die Betreuer arbeiten, kann sie erleichtert oder erschwert werden.. Mir hat mal eine Rechtspflegerin, die mittlerweile in Pension ist, gesagt, dass sie lieber mit den alten Betreuern zusammenarbeitet, von denen sie weiß, dass sie zuverlässig sind, die würde sie ungern verlieren, als sich mit neuen Betreuern auseinanderzusetzen, mit denen es nur Probleme gibt und wie schwer sie sich mit denen tut. Ist menschlich und auch nachvollziehbar, oder? Also, keep cool! :wink: Mit freundlichen Grüßen Tina Ps. Bei mir dauern übrigens die Abrechnungen für Vermögende bzw. die Zusendung der Beschlüsse am längsten. Da sind mir die mittellosen Klienten fast schon lieber.... |
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02.10.2007, 11:59 | #9 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 1,691
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ohne
Hallo Stracciatellamaus,
nach meiner Meinung ist § 1835a Abs. 2 BGB völlig eindeutig: (2) Die Aufwandsentschädigung ist jährlich zu zahlen, erstmals ein Jahr nach Bestellung des Vormunds. Es ist keine Kann-Regelung, sondern eine eindeutige Anweisung. Ich finde es nicht rechtens, diese Zahlungen davon abhängig zu machen, ob der letzte Beleg über den Kauf eines Oberhemdes fehlt. Natürlich kann ich die Rechtspfleger verstehen, wenn sie sauer werden, dass wieder einmal etwas fehlt. Ich denke allerdings, dass das niemand mit Absicht macht. Manchmal wäre ein Anruf auch einfacher. So habe ich für einen verstorbenen Betreuten die Schlussabrechnung erstellt. Er war Sozialhilfeempfänger und hatte keine Konten. Also habe ich vom Heim, in dem er die letzten Jahre lebte, den Taschengeldkontoauszug für ein Jahr angefordert und an das Gericht gesandt, zusammen mit einem Bericht. Nach drei Wochen bekam ich Nachricht, ich solle doch die Schlussabrechnung erstellen. Da fühle ich mich veräppelt, denn es gibt nichts weiter zu erstellen. Dies wäre so ein Fall gewesen, wo ein Anruf durch die Rechtspflegerin schnell Klarheit gebracht hätte. Ansonsten wundere ich mich, wie unterschiedlich die Gerichte z. B. die Terminverwaltung handhaben. Einheitlich ist da wohl kaum etwas. So, ich habe jetzt genug Frust abgelassen. Gruß Andreas |
02.10.2007, 17:01 | #10 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas!
Sie haben offensichtlich meinen Beitrag nicht richtig gelesen beziehungsweise verstanden. Natürlich ergibt sich eine Zahlungspflicht aufgrund des entstandenen Vergütungsanspruchs oder der Aufwandsentschädigung, das ist unbestritten. Aber es gibt kein Gesetz, innerhalb welcher Frist die Auszahlungen an die Betreuer zu erfolgen haben. Sie verkennen offensichtlich, dass das Vormundschaftsgericht in diesem Fall der Rechtspfleger unabhängiges Entscheidungsorgan ist und nicht angewiesen werden kann, wann er die entstandene Vergütung auszuzahlen hat. Dabei können natürlich nur 2 Wochen aber auch 6 Monate vergehen. Ich handhabe es in meiner beruflichen Praxis anders. Ich zahle immer aus, egal ob etwas fehlt oder nicht, denn es gibt ja das Zwangsgeldverfahren, womit man die Betreuer zwingen kann, die (fehlenden) Unterlagen -endlich- einzureichen. Aber die Vorgehensweise muß jeder Rechtspfleger für sich selber entscheiden. Ich persönlich empfinde die Zurückhaltung der Vergütung nicht als richtigen Weg, aber das ist Ansichtssache. Herzlichst Stracciatellamaus |
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abrechnung, aufwandspauschale, pauschale, rechnungslegung, selbständigkeit, vergütung |
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