Dies ist ein Beitrag zum Thema wechsel vermögend mittellos im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich hoffe ihr könnt mich aufklären:
Ich habe eine vermögende Betreute, bei Betreuungsbeginn über 8000 auf dem Sparbuch. Da ...
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23.09.2014, 12:17 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
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wechsel vermögend mittellos
Hallo, ich hoffe ihr könnt mich aufklären:
Ich habe eine vermögende Betreute, bei Betreuungsbeginn über 8000 auf dem Sparbuch. Da kommt kein neues Vermögen hinzu (ihre Rente braucht sie immer exakt auf), ergo wird irgendwann ein Wechsel zur Mittellosigkeit stattfinden. Wann genau? Also wenn ein Vergütungsanspruch über 3 Monate nicht mehr komplett aus dem Vermögen entnommen werden kann (weil dann 2600 unterschritten werden) oder geht auch 2 Monate vermögend und ein Monat mittellos? Und wie ist das mit dem Stand des Girokontos zum Tag des Vergütungsantrages, muss man das mit aufrechnen? Vielleicht hat ja jemandmal eine Beispielrechnung für mich :-) Lieben Dank! |
23.09.2014, 20:43 | #2 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2014
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 23
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Deine Klientin ist am dem Tag mittellos, an dem das Konto 2600 € unterschritten hat bzw erreicht hat. So muss das auch in der Rechnungslegung erfasst werden.
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D.M. |
23.09.2014, 21:36 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo,
Schau dir mal diese Seite an: VBVG-Rechtsprechung ? Betreuungsrecht-Lexikon Da findest du jede Menge Urteile zur Vergütung. Gruß, Andreas
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Stichworte |
mittellos, vergütung, vermögend |
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