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wie viel steht meinem Betreuten zu?

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Hallo, ich habe gerade einen neuen Betreuungsfall übernommen. Der junge Mann (19 Jahre alt) kommt mit seinen Eltern nicht mehr ...


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Alt 26.10.2014, 10:37   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.09.2012
Ort: Bammental
Beiträge: 103
Frage wie viel steht meinem Betreuten zu?

Hallo, ich habe gerade einen neuen Betreuungsfall übernommen. Der junge Mann (19 Jahre alt) kommt mit seinen Eltern nicht mehr klar, ist aber wirtschaftlich von Ihnen abhängig. Bisher hatten die Eltern die Betreuung inne. Jetzt war der junge Mann selbständig beim Amtsgericht und hat um Betreuerwechsel gebeten. Die Mutter (unglaublich besorgt, eher eine Übermutter) hat für ihren Zögling einen FÖJ (freiwilliges ökologisches Jahr) arrangiert. Jetzt sitzt er dort - nicht ganz so glücklich - kann aber nicht viel anderes machen, weil er ja kein Geld hat. Arbeitsfähig ist er wahrscheinlich nicht. Eine Testung steht noch aus. Aber für mich ist die Frage: Wie hoch ist der Unterhalt, den die Eltern zahlen müssen? Im Internet finde ich den Verweis auf die Düsseldorfer Tabelle, aber mein Betreuter macht ja keine Ausbildung, sondern "nur" das FÖJ. Gilt hier der gleiche Satz und verlängert sich die Unterhaltspflicht der Eltern durch das FÖJ oder wie ist das zu bewerten?

Vielen Dank für eure Einschätzung?
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Habe keine Angst davor, etwas Neues auszuprobieren. Ein Amateur hat die Arche gebaut. Profis die Titanic.
Solarschiff ist offline  
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Alt 31.10.2014, 17:59   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
Standard

Hallo,
such dir doch mal einen Unterhaltsrechner im Internet, der hift bei der Bestimmung der Unterhaltshöhe.

FÖJ wird meines Wissens auf die Unterhaltsverpflichtung angerechnet und kann u.U zum Wegfall des Anspruchs führen, z.B. dann wenn wärend FÖJ eine Unterkunft gestellt wird.

Caro
Caro ist offline  
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