Dies ist ein Beitrag zum Thema stationäre Suchthilfe - Abrechnung als Heimbewohner? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Formumsgemeinde,
ein Klient von mir ist für ein Jahr in einer stationären Suchthilfeeinrichtung zur Therapie. Rechne ich ihn ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
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Hallo liebe Formumsgemeinde,
ein Klient von mir ist für ein Jahr in einer stationären Suchthilfeeinrichtung zur Therapie. Rechne ich ihn als Heimbewohner ab? Für mich war Heim bislang Pflegeheim... Vielen Dank für eure Einschätzung, Jana |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo Jana,
soweit ich das verstanden habe ist das nicht als Heim abzurechnen. Eine Wohnungslosenunterkunft gem. § 67 SGB XII ebeso wenig. Bin selbst gespannt, wie das von den alten Hasen hier gesehn wird. Beste Grüße Andrew
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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
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#3 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 423
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Hallo Jana,
die Unterbringung ist stationär, somit ist der Betreute als im "Heim" abzurechnen. Über den Zeitraum von einem Jahr kommt garkeine andere Abrechnung in Frage. lg der_andre |
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Hallo Jana
Im Grunde kannst du dir grob merken, das folgende Einrichtungen Heime i.S.d. VBVG sind: Knast (auch Untersuchungshaft), Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen, bei denen den B. Taschengeld des Sozialamtes zusteht. Es gibt Abgrenzungsprobleme bei sogenannten betreuten Wohnformen, bei denen auf den Grad der Selbständigkeit der Betreuten abgestellt wird. Das würde jetzt aber zu weit führen, das zu erläutern und ist auch eine bis in den Einzelfall gehende Frage - zumal sich die Gerichte dabei auch schwer tun und es unterschiedliche Auffassungen gibt. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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