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Startschwierigkeiten, Abrechnung und Schlussrechnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Startschwierigkeiten, Abrechnung und Schlussrechnung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebes Forum, ich habe mich nun nach mehrjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Betreuerin, selbstständig gemacht. Soweit läuft es ganz gut ...


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Alt 03.12.2014, 12:26   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 02.12.2014
Beiträge: 9
Beitrag Startschwierigkeiten, Abrechnung und Schlussrechnung

Hallo liebes Forum,
ich habe mich nun nach mehrjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Betreuerin, selbstständig gemacht. Soweit läuft es ganz gut an, aber dennoch stehe ich oftmals vor der ein oder anderen Frage. Wenn mir jemand hier etwas Hilfestellung geben könnte, würde ich mich sehr freuen.

1) Eine Betreute ist verstorben und eine weitere wurde aufgehoben. Ich habe die Betreuerausweise, Sterbeurkunde dem Gericht zugeschickt. Werde ich jetzt vom Gericht aufgefordert eine Abschlussrechnung und Bericht zu fertigen oder muss ich das ohne Aufforderung erstellen? Wann darf ich in diesen beiden Fällen abrechnen wenn dies zuvor noch nicht erfolgt ist weil die drei Monate noch nicht um waren?

2) Bei meinen Betreuungen die neu eingerichtet wurden, wusste ich dass ich nach dem dritten Monat das erste Mal abrechnen durfte. Muss jetzt wieder Monat 3-6 erreicht sein, oder darf ich dann monatlich meine Rechnungsstellung machen?

Würde mich über eure Hilfe freuen
Liebe Grüße Soraya
soraya ist offline  
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Alt 03.12.2014, 15:10   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,981
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Hallo,

Zitat:
Werde ich jetzt vom Gericht aufgefordert eine Abschlussrechnung und Bericht zu fertigen oder muss ich das ohne Aufforderung erstellen?
wenn du die Vermögenssorge hattest darfst du ruhig unaufgefordert die Schlußrechnung einreichen. Die Verpflichtung entsteht bereits mit dem Ende der Betreuung.

Zitat:
Wann darf ich in diesen beiden Fällen abrechnen wenn dies zuvor noch nicht erfolgt ist weil die drei Monate noch nicht um waren?
Die Abrechnung erfolgt bis zum Todestag bzw. der Aufhebung, in diesen Fällen ist die 3monatliche Abrechnung natürlich ohne Belang da die Betreuung ja nicht mehr besteht. Also kannst du sofort abrechnen.

Ich empfehle dir für deine Abrechnungen ein Programm zu verwenden, da du ansonsten bei Abrechnungsfällen schnell an deine Grenzen stoßen wirst.
Als Literatur empfehlenswert ist "Deinert/Lütgens- Die Vergütung des Betreuers, ISBN 978-3-89817-932-4"

Zitat:
Muss jetzt wieder Monat 3-6 erreicht sein, oder darf ich dann monatlich meine Rechnungsstellung machen?
Lies mal §9 VBVG

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 05.12.2014, 09:55   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 02.12.2014
Beiträge: 9
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Danke für die schnelle Antwort Andreas.
Also sende ich mit Sterbeurkunde auch gleich die Schlussrechnung, Bericht und ggf. meine Abrechnung mit richtig? Sprich da bekomme ich kein Formular für.

Was ist wenn keine Vermögenssorge vorhanden war?

Liebe Grüße
Leyla
soraya ist offline  
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Alt 05.12.2014, 10:04   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,981
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Zitat:
Was ist wenn keine Vermögenssorge vorhanden war?
Dann musst du logischerweise auch keine Schlußrechnungslegung machen.

Zitat:
Sprich da bekomme ich kein Formular für.
Da ich mit AtWork arbeite nutze ich die Ausdrucke aus dem Programm und nicht die Gerichtsvordrucke.
Du kannst dir natürlich auch mal ein paar Vordrucke auf Vorrat beim Gericht holen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 05.12.2014, 10:29   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Es wäre gut von den Sterbeurkunden eine Kopie zu machen, manchmal möchten noch diverse Stellen einen Nachweis haben. Das ist zwar nicht dringend erforderlich, aber es erleichtert manche Sachen.

Abrechnen geht bei Berufsbetreuungen nur alle 3 Monate, bei ehrenamtlichen Betreuungen erst nach einem Jahr und dann alle 12 Monate. Und nicht wundern wenn es etwas dauert, bis die Betreuungskosten aus der Staatskasse gezahlt werden, das kann schon mal 3 bis 4 Monate dauern. Bei Selbstzahlern geht es etwas schneller.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 05.12.2014, 10:43   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,981
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Zitat:
Und nicht wundern wenn es etwas dauert, bis die Betreuungskosten aus der Staatskasse gezahlt werden, das kann schon mal 3 bis 4 Monate dauern. Bei Selbstzahlern geht es etwas schneller.
Finde ich interessant, hier ist es genau umgekehrt. Im letzten Monat lag die Zeit an einem Gericht hier zwischen Druck des Vergütungsantrages aus der Staatskasse und Eingang auf meinem Konto bei einer Woche. Üblicherweise an meinem Stammgericht bei ca. 3 Wochen.

Bei Festsetzung gegen das Vermögen bei mindestens 6 Wochen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 06.12.2014, 13:00   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Die Bezahlung ist an einem Amtsgericht wie eine Krankheit. Der zuständige Mitarbeiter ist kränklich, fällt er aus, macht es eben niemand. Das dauert dann auch bei Verfahrensbeistandschaften und Umgangspflegschaften so. Ich habe auch mal mit ein paar Anwälten mich unterhalten, denen geht es ebenso. Aktuell ist auch mal wieder der Topf leer, da wird wohl dieses Jahr nichts mehr kommen seit Mitte November.

Da bin ich schneller wenn ich vom Rechtspfleger den Beschluss bekomme, die Vergütung aus dem Vermögen zu entnehmen. Leider sind nur sehr wenige Betreute vermögend.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 06.12.2014, 15:42   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,533
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Moin Lotte

Das mit der Zahlung der Vergütungen ist wohl wie im richtigen Leben: Jedes Gericht ist anders und es gibt welche, die schnell arbeiten (Vergütungsanträge werden wie Eilsachen behandelt), und bei anderen Gerichten kann man die Schuhe der Mitarbeiter beim Laufen besohlen. Die meisten Gerichte liegen dann irgendwo dazwischen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.12.2014, 20:59   #9
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
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Imre, ich muß grinsen das mit Schuh besohlen beim Laufen
Ist tatsächlich bei manchen so, leider..........
Doro ist offline  
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abrechnung, abschlussbericht, schlussrechnung

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