Dies ist ein Beitrag zum Thema Startschwierigkeiten, Abrechnung und Schlussrechnung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebes Forum,
ich habe mich nun nach mehrjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Betreuerin, selbstständig gemacht. Soweit läuft es ganz gut ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.12.2014
Beiträge: 9
|
Hallo liebes Forum,
ich habe mich nun nach mehrjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Betreuerin, selbstständig gemacht. Soweit läuft es ganz gut an, aber dennoch stehe ich oftmals vor der ein oder anderen Frage. Wenn mir jemand hier etwas Hilfestellung geben könnte, würde ich mich sehr freuen. 1) Eine Betreute ist verstorben und eine weitere wurde aufgehoben. Ich habe die Betreuerausweise, Sterbeurkunde dem Gericht zugeschickt. Werde ich jetzt vom Gericht aufgefordert eine Abschlussrechnung und Bericht zu fertigen oder muss ich das ohne Aufforderung erstellen? Wann darf ich in diesen beiden Fällen abrechnen wenn dies zuvor noch nicht erfolgt ist weil die drei Monate noch nicht um waren? 2) Bei meinen Betreuungen die neu eingerichtet wurden, wusste ich dass ich nach dem dritten Monat das erste Mal abrechnen durfte. Muss jetzt wieder Monat 3-6 erreicht sein, oder darf ich dann monatlich meine Rechnungsstellung machen? Würde mich über eure Hilfe freuen Liebe Grüße Soraya |
|
|
|
|
|
#2 | |||
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,981
|
Hallo,
Zitat:
Zitat:
Ich empfehle dir für deine Abrechnungen ein Programm zu verwenden, da du ansonsten bei Abrechnungsfällen schnell an deine Grenzen stoßen wirst. Als Literatur empfehlenswert ist "Deinert/Lütgens- Die Vergütung des Betreuers, ISBN 978-3-89817-932-4" Zitat:
Gruß, Andreas
__________________
----------------
|
|||
|
|
|
|
|
#3 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.12.2014
Beiträge: 9
|
Danke für die schnelle Antwort Andreas.
Also sende ich mit Sterbeurkunde auch gleich die Schlussrechnung, Bericht und ggf. meine Abrechnung mit richtig? Sprich da bekomme ich kein Formular für. Was ist wenn keine Vermögenssorge vorhanden war? Liebe Grüße Leyla |
|
|
|
|
|
#4 | ||
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,981
|
Zitat:
![]() Zitat:
Du kannst dir natürlich auch mal ein paar Vordrucke auf Vorrat beim Gericht holen. Gruß, Andreas
__________________
----------------
|
||
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
|
Es wäre gut von den Sterbeurkunden eine Kopie zu machen, manchmal möchten noch diverse Stellen einen Nachweis haben. Das ist zwar nicht dringend erforderlich, aber es erleichtert manche Sachen.
Abrechnen geht bei Berufsbetreuungen nur alle 3 Monate, bei ehrenamtlichen Betreuungen erst nach einem Jahr und dann alle 12 Monate. Und nicht wundern wenn es etwas dauert, bis die Betreuungskosten aus der Staatskasse gezahlt werden, das kann schon mal 3 bis 4 Monate dauern. Bei Selbstzahlern geht es etwas schneller. Gruß Lotte |
|
|
|
|
|
#6 | |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,981
|
Zitat:
Bei Festsetzung gegen das Vermögen bei mindestens 6 Wochen. Gruß, Andreas
__________________
----------------
|
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
|
Die Bezahlung ist an einem Amtsgericht wie eine Krankheit. Der zuständige Mitarbeiter ist kränklich, fällt er aus, macht es eben niemand. Das dauert dann auch bei Verfahrensbeistandschaften und Umgangspflegschaften so. Ich habe auch mal mit ein paar Anwälten mich unterhalten, denen geht es ebenso. Aktuell ist auch mal wieder der Topf leer, da wird wohl dieses Jahr nichts mehr kommen seit Mitte November.
Da bin ich schneller wenn ich vom Rechtspfleger den Beschluss bekomme, die Vergütung aus dem Vermögen zu entnehmen. Leider sind nur sehr wenige Betreute vermögend. Gruß Lotte |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,533
|
Moin Lotte
Das mit der Zahlung der Vergütungen ist wohl wie im richtigen Leben: Jedes Gericht ist anders und es gibt welche, die schnell arbeiten (Vergütungsanträge werden wie Eilsachen behandelt), und bei anderen Gerichten kann man die Schuhe der Mitarbeiter beim Laufen besohlen. Die meisten Gerichte liegen dann irgendwo dazwischen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#9 |
|
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
|
Imre, ich muß grinsen das mit Schuh besohlen beim Laufen
![]() Ist tatsächlich bei manchen so, leider.......... |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| abrechnung, abschlussbericht, schlussrechnung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|