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rebru82 14.01.2015 12:04

Wie Rechnungslegung???
 
Hallo,

zuerst ein kurzer Sachverhalt:
Seit Mitte 2014 gibt es eine neue Richterin und einen neuen Rechtspfleger, beide verfolgen scheinbar nur den Sinn, einem das Leben schwer zu machen :motz:. Aber OK.

Ich bin Betreuer meiner Schwester. Sie ist geistig und körperlich so eingeschränkt, dass sie (zumindest geistig) mit einem Kleinkind von max. 2 Jahren vergleichbar ist. Sie hat also kein eigenes Einkommen und ist im höchsten Maße pflegebedürftig. Gepflegt wird sie von meine Mutter. Schwester und Mutter leben in meinem Haushalt, es wird gemeinsam gewirtschaftet. An Einkommen erhält meine Schwester monatlich nur das Kindergeld. Das Pflegegeld steht ihr nach der Rechtssprechung ja nicht als Einkommen zu sondern der Mutter als Pflegerin. Staatliche Hilfe kommt nicht in Frage, da das Haushaltseinkommen der übrigen Bewohner mehr als ausreichend ist, meine Schwester auch noch mit zu bewirtschaften.

1. Die Richterin verlangt jetzt eine ärztliche Bescheinigung, dass sie weiterhin "behindert" ist und daher die Betreuung aufrecht erhalten bleiben soll. Meiner Meinung nach kann jeder Laie erkennen, wie ihr Zustand ist, dafür braucht man keinen Arzt. Aber OK, mir war das bislang fremd, dass ich jetzt dafür extra nochmal zum Arzt mir ihr muss. Angeblich sei das aber jetzt so geregelt. Habt Ihr schon mal etwas davon gehört? Früher musste ich das ja auch nicht.

2. Der Rechtspfleger beanstandet, dass das Einkommen doch nicht ausreiche (nach dem Ton unterstellt er mich einiges!), um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Ich habe ihm noch einmal alles erklärt, aber leider ohne Erfolg. Jetzt verlangt er von mir, dass ich eine Bescheinigung über das Pflegegeld und das Kindergeld vorlege. Wegen Pflegegeld bin ich jetzt gegen an gegangen, steht ja der Betreuten nicht zu (der hat scheinbar keine Ahnung). Der letzte Bescheid der Kindergeldstelle liegt ewig zurück und existiert nicht mehr (Betreute ist 40 Jahre alt und erhält immer weiter das Kindergeld). Diesen werden ich jetzt wohl anfordern müssen. Aber jetzt verlangt der auch noch, dass ich ab 2015 eine geordnete Zusammenstellung über Einnahmen und Ausgaben führe. Ich frage mich nur, wie ich das denn bitte machen soll. Einnahmen: 184 EUR Kindergeld. Ausgaben: Zimmer im Haushalt mit Nebenkosten, Lebensmittel, Pflegeartikel etc. Es handelt sich hier ja um einen gemeinsamen Haushalt, die einzelnen Ausgaben kann ich ja nur schwer aufschlüsseln, oder soll ich etwa wirklich aufführen, dass ich heute eine Packung Wurst für sie gekauft habe? Albern! Wohnkosten etc. kann ich auch nur pauschal schätzen, ist ja immerhin mein Haus.

Habt Ihr Tipps oder Erfahrungen, wie man das jetzt machen soll? Das Gericht hilft mir da nicht weiter.
PS: Ein Konto hat sie natürlich nicht, da das Kindergeld ja an die Mutter gezahlt wird. Ansonsten hat sie weder Vermögen noch Einkommen.

Danke

Fara 14.01.2015 12:38

Also:
Das ärztliche Gutachten wird wahrscheinlich angefordert, weil die Betreuung verlängert werden soll, oder?
Ist jedenfalls üblich, auch wenn "jeder Laie" die Beeinträchtigung der Betreffenden selbst feststellen kann.


Kindergeldnachweis durch Kontobeleg, ggfs. Kindergeldbescheid oder entsprechende Bestätigung von der Kindergeldkasse einholen. Easy.


Pflegegeld - hmhm.
Also, Pflegegeld bzw. Leistungen der Pflegekasse bezieht Deine Schwester. Da die Pflege durch die Mutter geleistet wird, hat sie Anspruch auf entsprechende Gegenleistung, hier das Pflegegeld. Deine Schwester hat das Geld allenfalls eine logische Sekunde lang, um es weiterzuleiten.


Da Du als Bruder nicht von der Rechnungslegung befreit bist, musst Du die Verwendung der eingenommenen Gelder nachweisen. Ob das logisch klingt oder nicht, ist unerheblich. Der Gesetzgeber verlangt das.
Dass man von 184 EUR nicht leben und nicht sterben kann, wird dem Rechtspfleger auch bekannt sein. Er wird wissen wollen, wie der Lebensunterhalt bestritten wird, wohin die 184 EUR fließen und wofür.
Wenn Ihr schon einen abschlägigen Bescheid vom Sozialamt habt, dann schick den in Kopie an das Gericht.


Und bei solchen Fallkonstellationen hat sich bewährt, einen Pflege- und Versorgungsvertrag zu schließen.
Mama pflegt und versorgt und tut noch a, b, c.
Tochter zahlt neben Pflegegeld noch Kindergeld.
Fertig.
Für diesen Vertrag braucht es keinen Rechtsanwalt, aber ggf. einen Ergänzungsbetreuer (wegen § 1795 Abs. 1 BGB).
Der Vertrag kann auch mit Hilfe der Betreuungsbehörde gefertigt und geschlossen werden, ist hier jedenfalls nicht unbekannt und nicht unüblich.
Mit dem Rechtspfleger mal drüber sprechen, das vereinfacht einiges.


Atmen nicht vergessen. ;)


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