Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialdienste von Kliniken im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Azlem, du sprichst mir aus der Seele. Es ist, als hättest du mein letztes Gespräch mit dem Sozialdienst zitiert.
Ich ...
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05.05.2015, 10:56 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.09.2014
Beiträge: 63
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Azlem, du sprichst mir aus der Seele. Es ist, als hättest du mein letztes Gespräch mit dem Sozialdienst zitiert.
Ich weiß, was unsere Aufgaben sind. Und ich weiß auch, welche es definitiv nicht sind. Was mir aber echt schwer fällt, ist die Frage, wer denn dann dafür zuständig ist. Und vor allem, wo das so steht, damit man es den entsprechenden Stellen um die Ohren hauen kann. Oder eben auch nicht. Z.B. die Wäsche im Krankenhaus, wenn der Betreute niemanden hat, dann kann auch niemand die Wäsche waschen und wenn er auch kein Geld hat, jemanden zu bezahlen, der eben dieses tut, dann gibt es eben Flatterhemdchen. Weil eben nirgendwo steht, dass irgendjemand dafür zuständig ist, die Wäsche von Patienten zu waschen. Aber dieses Wissen, wo, also in welchem Gesetz, ist geregelt, wer wofür zuständig ist, das hätte ich auch gerne. Beliebte Frage ist auch, das Einkaufen von Duschgel für Heimbewohner. Also wenn mir jemand sagen kann, wo solche Aufgaben geregelt sind, immer her mit der Info! |
06.05.2015, 07:16 | #12 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ausserdem findest du das im jeweiligen Krankenhausgesetz deines Bundeslandes, das aber nur mit Glück. Es ist unterschiedlich.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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22.06.2015, 20:17 | #13 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 02.10.2014
Beiträge: 33
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Was wollen die eigentlich ? Du bist doch zuständig für den
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18.09.2015, 22:40 | #14 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 15.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Ich hab da brandaktuell ein ähnliches Thema... Ein Betreuter von mir (Einbeinig) wurde heute aus dem Krankenhaus zu einer Untersuchung in ein anderes gebracht... Das Ergebnis war dann so, das das neue KH den Klienten direkt mal behalten hat.
Nun sind seine ganzen Sachen, inkl. linkes Bein und Rollstuhl im ersten KH. Wer muss sich denn nun um den Transport kümmern? Die Stationsärztin meinte:"Sie!" Meine Reaktion:"" Ich habe ihr dann kurz erklärt das ich nicht der soziale Dienst sondern der rechtliche Vertreter des Menschen sei, sie soll mal zusehen... Bin mal gespannt...
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
19.09.2015, 15:09 | #15 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Variante 1:
Es war von vornherein geplant, dass der Patient im neuen Krankenhaus verbleibt. Dann muss das erste KKH fürr den Transport der Sachen sorgen, denn sie haben versäumt, sie beim Patiententransport mitzugeben. Variante 2: Das zweite KKH hat den Patienten eigenmächtig behalten. Dann brauchte KKH 1 die Sachen nicht mitgeben, da mit der Rückkehr zu rechnen war. Damit muss KKH 2 die persönlichen Sachen zu sich holen. Für uns heißt es: Fertig ist die Laube! Der Betreuer ist werde Taxi noch Spedition. Haben wir gar nicht die Zeit für und bezahlt kriegen wir es auch nicht.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
19.09.2015, 15:23 | #16 | |
Schwaadlappe
Registriert seit: 15.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Zitat:
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
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19.09.2015, 17:19 | #17 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Sorry, aber §§ gibt es da nicht für. Ist eiskalt nach dem Verursacher-Prinzip geschlussfolgert.
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07.07.2016, 14:21 | #18 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Ich häng mich mal an diesem Thread dran:
Meine Erfahrungen mit den Sozialdiensten sind jetzt schon sehr durchwachsen. Der eine Sozialdienst hat wirklich fast alles geregelt, dass ich mich gewundert habe und nun folgendes: Bevor ich die Bestellung im Briefkasten hatte, bekam ich schon einen fetten Umschlag vom Pflegeheim mit Rechnungen und allen Unterlagen (Abmeldung GEZ, Pflegewohngeldantrag, Ummeldung, usw.). Alles unerledigt und schön mit Textmarker an den wichtigsten Stellen markiert, super. Keine Heimnotwendigkeit, nix nadda. Geschafft hat das Seniorenheim aber, ihr einen Pflegevertag unter die Nase zu halten, den sie dann unterschrieben hat. Die Betreute ist aber im Glauben sie sei noch in Kurzzeitpflege. Die Betreute ist noch bei klarem Verstand. Aufgabenbereiche: Vermögenssorge, Öffnen der Post. Ich finde es schon etwas frech, wenn das Pflegeheim der Betreuten keine Unterstützung beikommen läßt. Welche Pflichten hat eigentlich ein Sozialdienst (Pflegeheim, Krankenhaus)? Mein Aufgabenkreis ist eindeutig. Behördenangelegenheiten sind nicht dabei. Dies habe ich auch der Dame dort mitgeteilt und drum gebeten, doch mit der Betreuten zusammen diese Aufgaben zu regeln. Kontoauszüge etc. könnte ich ja dann liefern. Was mich ernüchtert als Anfänger ist diese, na wie kann man das nennen, "Fixierung" der Einrichtungen rein auf monetäre Gesichtspunkte. Hauptsache die Unterschrift unter dem Heimvertrag ist geleistet, der Rest ist egal. Mal ein Erfahrungsbeispiel: Betreuter zieht ins Hospitz, ich kündige mich an zum Besuch (Ärztin sagte extra sie würde dann noch warten mit der Sedierung), komme dort an Vertrag für die Beerdigung wie gewünscht vom Betreuten im Gepäck ist der Betreute nicht mehr ansprechbar, haben sie ihn schon ordentlich sediert. Schon fast mit kreischender Stimme "sie MÜSSEN hier unterschreiben" (Heimvertrag), ich dachte ich wäre in einem Handy Laden, unglaublich. Das die Beerdigung geregelt ist da haben die dort sehr großen Wert drauf gelegt (weil sie nicht wissen, wohin so schnell mit der Leiche). In Bezug auf den Beerdigungsvertrag sagte ich, dass der Betreute das selbst hätte unterschreiben können, ich werde es nicht unterschreiben, wäre dann Nachlasssache. Oh Wunder, was passiert? Irgendwie schaffen die es den armen Betreuten wieder ansprechbar zu machen und plötzlich ist der Beerdigungsvertrag unterschrieben ..... kann man nur den Kopf schütteln. Aber was genau darf ich von dem Sozialdienst einfordern? Was sind deren Pflichten? |
07.07.2016, 16:37 | #19 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Siehe §6
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07.07.2016, 20:44 | #20 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Pflegeheim Sozialdienst = Krankenhaus Sozialdienst?
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