Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialdienste von Kliniken im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Die Frage war tatsächlich, ob das KHG auch Geltung für Pflegeheime hat.
Sozialdienst ist der Meinung gilt nicht, gesetzliche Grundlage ...
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14.07.2016, 10:21 | #21 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Die Frage war tatsächlich, ob das KHG auch Geltung für Pflegeheime hat.
Sozialdienst ist der Meinung gilt nicht, gesetzliche Grundlage wäre WBVG und wenn ein Betreuer bestellt ist hat er dies alles zu machen. Sie könne nicht für 170 Patienten alles machen .... |
14.07.2016, 14:28 | #22 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
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Das mit den Sozialdiensten ist je nach Bundsland höchst unterschiedlich geregelt. Im niedersächsischen KHG steht NICHTS zum Thema Sozialdienst.
Übersicht habe ich hier gefunden. Im SGB V ist die Verpflichtung zum Entlassmanegement und zur Organisation der Anschlussbehandlung aufgeführt.
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--> Das Leben bleibt spannend |
21.11.2016, 13:53 | #23 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Guten Tag,
ich habe gerade so einen Fall mit besonders gelungenem Entlassungsmanagement: Betreute wurde während Aufenthaltes in der Psychiatrie zwangsgeräumt. Letztere regt eine Betreuerbestellung an und im Rahmen der Begutachtung äußert sich der Sachverständige auch zur geschlossenen Unterbringung (notwendig). Nunmehr soll bei chronischer psychischer Erkrankung keine Behandlungsbedürftigkeit mehr bestehen, ein Wohnheim hätte nicht gefunden werden können und in der Folge soll die Betreute in eine Pension (!) entlassen werden - trotz Unterbringungsbeschluss bis Juni 2017! Meine Frage, natürlich unter Hinweis auf den Unterbringungsbeschluss, wer denn hierfür die Kosten tragen solle, wurde wie folgt beantwortet: Das ist Ihr Problem, nicht unseres! Aber durch die Auswahl einer kostengünstigen Pension könne ich die Kosten ja gering halten. Rein aus Interesse habe ich mal bei dem Sozial- und Ordnungsamt angerufen, die Betreute erhält eine Erwerbsminderungsrente, und den Fall geschildert. Dort war man im Hinblick auf das Vorhaben der Psychiatrie ratlos ... und die Kostenübernahme wurde naturgemäß abgelehnt. Der Herr vom Ordnungsamt war aber noch so freundlich, mich vor den umliegenden Obdachlosenheimen zu "warnen". Ob ich mich (mal wieder) an die Beschwerde-Abteilung wenden werde, muss ich mir noch überlegen, denn eigentlich bringt das ja nie irgendetwas. Liebe Grüße nene |
21.11.2016, 19:05 | #24 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Zitat:
Ansonsten kannst Du ja mal das Krankenhaus darauf hinweisen, dass da ein Unterbringungsbeschluss bis Juni 2017 besteht und vom Krankenhaus die Entlassung in die Obdachlosigkeit bei der bestehenden Sachlage schon sehr, sehr gut - und das bitte schriftlich - begründet sein sollte. Darüber hinaus behältst Du dir weitere rechtliche und ggf. auch mediale Schritte vor. Andererseits bist Du sicherlich gerne bereit, mit dem zuständigen Sozialdienst des Krankenhauses zwecks einer Überleitung in eine geschlossene Heimeinrichtung zu kooperieren.... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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21.11.2016, 19:31 | #25 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn kein Klinikbehandlungsbedarf mehr besteht- das kann durchaus sein da eine Klinik keine soziotherapeutische Einrichtung ist- dann biete dort an die Kosten für die Klinik beim zuständigen Leistungsträger (LWV/LWR)als NKB Fall zu beantragen. Bestehen denn die Unterbringungsgründe weiterhin? Klinikbehandlungsfall und Unterbringungsgründe sind zwei verschiedene paar Schuhe. Wer hat wann, wie intensiv nach einem Heimplatz gesucht. Du schreibst Wohnheim aber nicht welches? Sollte sich tatatsächlich keins gefunden haben wäre auch hier dringend eine Anfrage und Mitteilung über die Notlage beim Kostenträger zu starten. Die sind für den Bedarf in der regio verantwortlich und sollen einen Platz zuweisen. Entlassung in Pension geht gar nicht bei bestehendem Beschluss. Über solche Ideen würde ich das zuständige Gericht in Kenntnis setzen und hier um Richtigstellung zur rechtlichen Sachlage bitten. (Man muss nicht alles selbst machen) Die rechtliche Sachlage sieht so aus, dass du den Beschluss ufheben müsstest und diese Entscheidung dann dem Gericht zur Genehmigung vorlegen. Bei der Geschichte ist ziemliche Vorsicht angeraten, ich mache mich in solchen Fällen oft unbeliebt wenn ich nach den Gründen/Behandlungskonzept für die Wunderheilung frage. Also bitte wirklich zuesrt gründlich das: Zitat:
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21.11.2016, 19:39 | #26 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Guten Abend,
Zitat:
Zitat:
Tatsächlich habe ich bereits bei mehreren Einrichtungen angefragt, die Unterlagen zugesandt, die der Psychiatrie nicht vorliegen und hierüber den Sozialdienst informiert. Dann habe ich ca. eine Woche später nochmals angerufen und erfahren, dass sich der Sozialdienst dort nicht wegen dem IBRP oder der geforderten aktuellen ärztlichen Stellungnahme oder überhaupt einmal gemeldet hat. Über mangelnde Kooperation kann sich der Sozialdienst also nicht beschweren - tut man aber trotzdem (Betreuungsgericht hat den Antrag der Psychiatrie auf Betreuerwechsel negativ beschieden, wie mir "hintenrum" zugetragen wurde). Schönen Abend, nene |
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21.11.2016, 19:52 | #27 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Guten Abend,
Zitat:
Die Psychiatrie argumentiert insoweit, dass dann eben eine "Drehtür-Behandlung" stattfinden müsse. Zitat:
Vielen Dank für Eure Hilfe! Schönen Abend nene |
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21.11.2016, 20:04 | #28 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Zitat:
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22.11.2016, 07:51 | #29 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
"Melden" müssen sie sich wirklich nicht.....aber den IBRP vorlegen! hattest du den in Auftrag gegeben? Was ist mit der fachärtzlichen Stellungnahme, hast du sie oder hast du sie nicht? Zitat:
Was genau suchst du eigentlich für einen Platz? Vielleicht kennt hier jemanden einen.
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22.11.2016, 11:40 | #30 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Leider sind Gesetzgeber und Rechtsprechung – genau wie bei dem Thema "Arztbegleitung durch Pflegeheim-Mitarbeiter" - offenbar hier nicht imstande (vielleicht auch nicht willens) für die betr. Hilfebedürftigen eine angemessene Regelung zu treffen. Für uns Betreuer sind solche Gegebenheiten zwar konjunkturfördernd, aber wohl nicht im Sinne der Betroffenen. mfg |
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