Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialdienste von Kliniken im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wenn du die Gesundheitssorge hast, hast du den gleichen Anspruch auf medizinische Auskünfte, wie d. Betroffene selbst. Man kann die ...
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22.11.2016, 21:33 | #41 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Wenn du die Gesundheitssorge hast, hast du den gleichen Anspruch auf medizinische Auskünfte, wie d. Betroffene selbst. Man kann die Einrichtung ja mal fragen, ob sie es allen Enstes auf eine Auskunftsklage ankommen lassen wollen. Die würden sie auf jeden Fall mit Pauken und Trompeten verlieren.
Wenn man als Betreuer eh schon unten durch ist, kann man sowieso nichts mehr versauen. Also würde mich eine Klage vor dem Sozialgericht auch nicht mehr stören.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
23.11.2016, 08:37 | #42 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn lediglich Wartezeiten auf einen freien Platz überbrückt werden müssen und die geschlossene Unterbringung nötig ist, dann sind das dieselben Kosten wie in einer Einrichtung und die werden auf Antrag vom LWV/LWR übernommen. @nene, versuchs mal bei Vitos Riedstadt. Wahrendorff scheint ziemlich voll.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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23.11.2016, 12:29 | #43 | |||
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Erstmal vielen Dank für die Antworten!
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