Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuung meiner Oma mit extrem schwieriger Familie übernommen. Brauche Hilfe!!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung meiner Oma mit extrem schwieriger Familie übernommen. Brauche Hilfe!! im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Du kannst das Sparbuch auflösen (keine Genehmigung erforderlich) und das Guthaben auf das Girokonto zahlen lassen. Du machst eine schriftliche ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 05.02.2015, 15:05   #11
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Du kannst das Sparbuch auflösen (keine Genehmigung erforderlich) und das Guthaben auf das Girokonto zahlen lassen.
Du machst eine schriftliche Eingabe wegen der Waffe und gibst die Gaswaffe entweder bei der Polizei gegen Quittung ab oder beim zuständigen Amt.


Und dann - keine Beratung, nur meine persönliche Meinung, das, was ICH täte: Zweizeiler ans Gericht!


Meine Haut ist mir näher als die der anderen.
Meine Gesundheit kann ich mir nicht neu kaufen, wenn sie hin ist.
Und Deine Oma und die Tanten - die werden sich weder um Dich kümmern, wenn es Dir dreckig geht, noch wird es sie sonderlich interessieren.


My two cents.




Alles Gute!
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2015, 15:29   #12
Forums-Azubi-Anwärter
 
Benutzerbild von Gaby37
 
Registriert seit: 04.02.2015
Beiträge: 25
Frage

Hey Fara,

das ist echt lieb.

Ich bin auch immer ganz kurz davor alles zu schmeissen. Ich komme aus sehr einfachen Verhältnissen und so ist meine Familie auch gestrickt. Das ist die Seite meines Vaters (kein Kontakt mehr wegen Anzeige, Misshandlung etc..)
D.h. weder die Seite meines Vaters noch die Seite meiner Mutter kommen ohne meine Hilfe zurecht.
Leider.

Klar ist, dass mir niemand helfen würde.

Ich denke immer nur, aber es ist Deine Oma und die lebt vielleicht noch wenige Tage. Wofür jetzt noch aufhören. Zudem ist alles so halbfertig.
Es käme einer Kapitulation gleich.

So vom Administrativen habe ich keine Probleme. Gut, manches wusste ich jetzt nicht und das ich für alles eine Genehmigung benötige wusste ich auch nicht. Zudem habe ich den Betreuungsverein angerufen. Die gaben mir keinen Rat sondern nur, ich solle hinwerfen. Mir geht es aber überwiegend darum, zu wissen, wie ich vorgehe. Ob der Schmuckverkauf ok ist und das der Handwerker schon das ok hat von mir. Der Rechtspfleger ist eher dafür den Vermieter zu prellen als alles andere nicht zu zahlen.

Schwierig.
Was könnte mir denn passieren, wenn ich versehendlich die Prioritäten falsch gesetzt hätte beim zahlen z.B.?

Liebe Grüße
Gaby37 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2015, 15:33   #13
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Sorry aber wer so ne Verwandtschaft hat braucht keine Feinde mehr

Ich weiß... keine Hilfe für dich. Tut mir leid dass du so nen ärger hast
Boomer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2015, 15:36   #14
Forums-Azubi-Anwärter
 
Benutzerbild von Gaby37
 
Registriert seit: 04.02.2015
Beiträge: 25
Frage

Nein ist keine Hilfe aber stimmt.

Wie würdest Du denn weiter vorgehen ohne aufgeben?!
Gaby37 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2015, 15:37   #15
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Du brauchst nicht für alles eine Genehmigung.
Zu den Genehmigungstatbeständen kannst Du Dich beim Betreuungsverein und bei Gericht informieren (ich hoffe doch, Du bist ordentlich verpflichtet worden).


Ob es (moralisch, ethisch, whatsoever) in Ordnung ist, wenn Du den Schmuck versilberst - darauf wird Dir niemand eine Antwort geben können.
Es ist grds. einzusetzendes Vermögen (ich erwähnte es).


Der Handwerker. Die Wohnung entrümpeln lassen, ich denke, das sollte sein.
Ob noch gestrichen werden muss (für Geld, das man nicht hat) - einen Auftrag kann man ändern.


Der Vermieter ... ja. Das ist ein Völkchen für sich. Die leben mit dem Risiko, dass Mieten nicht bezahlt werden. Hört sich hart an, ist aber auch nicht unbekannt im Betreuungswesen.


Es ist tröstlich zu lesen, dass es Menschen gibt, die sich für andere einsetzen.
Ich ziehe meinen Hut.


Aber pass auf, dass Du nicht auf der Strecke bleibst.
Der Betreuungsverein hat meiner Meinung nach recht, wenn er sagt: Schmeiß hin!
Egal, ob Oma morgen übern Styx fährt oder erst in fünf Jahren (es gibt ja zähe Exemplare).


Du bist haftpflichtversichert über das Land NRW.
Die Versicherung greift nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzlich falsches Verhalten.
Ob und wie Du die Prioritäten setzt ... da kann man Dir eigentlich nichts sagen, was zuerst geht, was zuletzt.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2015, 18:39   #16
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.11.2014
Ort: Celle
Beiträge: 4
Standard

Hallo Fara,
Du bist nach dem Tod von deiner Oma ja nicht mehr zuständig. Wenn deine Oma nicht Vorgesorgt hat, ist es nicht mehr dein Problem.
(Erbe innerhalb von 6 Wochen ausschlagen)
Ein bischen Bares ist ja noch da, also Wohnung auflösen, versuchen die restlichen Verbindlichkeiten (Miete) zu begleichen und Antrag auf Übernahme von Heimkosten beim örtlichen Sozialamt stellen.
Den restlichen Schmuck und was sonst noch da ist, kannst Du ja verwahren und nach dem Tod der alten Dame dem Gericht als Erbhinterlassung übergeben. Das darf dann ein Nachlasspfleger regeln. ( Es sei denn,Du stellst bei Gericht eine schriftliche Anfrage, wenn das Geld für die jetzigen Verbindlichkeiten nicht reichen sollte, dass Du den Schmuck dazu veräußern kannst) Dann hast Du es schriftlich.
PS. Ich glaube aber, ärger wird es in deiner Familie nach dem Tod ums Geld und Schmuck eh geben. Von daher ist es wirklich zu überlegen, ob Du nicht abgeben möchtest. Gruß Finja7
finja7 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2015, 09:18   #17
Forums-Azubi-Anwärter
 
Benutzerbild von Gaby37
 
Registriert seit: 04.02.2015
Beiträge: 25
Frage Jetzt habe ich bestimmt auch noch Fehler gemacht!!!!

Hallo zusammen,

es kam die letzten Tage alles Knall auf Fall und ich habe mich schon lange nicht mehr so inkompetent und schlecht gefühlt.
Zudem habe ich jetzt Angst vor Folgen! Könnt Ihr mir etwas raten?

Also ich bin in zwei Krankenhäusern in Essen Leitung. Also in Organisatiorischen Dingen eigentlich sehr gut.

Klar habe ich manchmal instinktiv gehandelt, weil ich mich um meine Großeltern schon viele Jahre kümmere. Ein beruflicher Betreuer hätte hier und da sicherlich professioneller und mit mehr emotionalen Abstand gehandelt. Das merke ich auch extrem am Rechtspfleger, über den ich mich die ganze Zeit sehr ärgere, weil er so unglaublich "lahmarschig" ist und kein Verständnis für irgendetwas aufbringt. Ich ziehe selbst in Kürze um und musste mich daher etwas beeilen.

Die letzten Tage waren so:
Meine Oma kam in die KZP in ein Seniorenheim, weil ich selbst sah, dass es unter keinen Umständen mehr zuhause geht.
Ich hatte ihr versprochen, dass ich sie so lang es geht zuhause halte. Das habe ich auch getan aber mit Schlaganfall und nicht mehr reden können, Bettlägerig etc.. war es anders nicht möglich. Ich sprach mit 4 Ärzten des Krankenhauses und alle sagten, nein sie brauch eine 24 Stunden Betreuung und die ist zuhause mit Pflegedienst und nur mir als Hilfe nicht gegeben. Zudem bin ich in einer Beziehung, habe einen 13 jährigen Sohn und arbeite bis 17 Uhr. Mein ganzer Jahresurlaub ist schon jetzt fast für meine Oma drauf gegangen und das vor dem Umzug. Trotzdem war die Entscheidung sehr schwer für mich, weil sie nicht ins Heim wollte.


Ich informierte den Rechtspfleger und er sagte er muss sich selbst ein Bild machen. Das tat er auch. Dann sagte er ich bräuchte vom Arzt ein Attest, dass es zuhause wirklich nicht geht. Auch das reichte ich ein mit der Bitte und dem Antrag die Wohnung kündigen zu dürfen, da ich mich um alles allein kümmern muss, trotz drei Kindern. Ich erklärte es ihm auch am Telefon und ich hatte die Wohnung schon gekündigt, da meine Om auch die Miete nicht mehr zahlen konnte. Der Rechtspfleger sagte, dass die Kündigung wohl nicht angenommen würde aber dann würde ich tage sparen, da es dem Monatswechsel zuging. Die Kündigung wurde akzeptiert und ich fing an OHNE Genehmigung des Gerichtes die Wohnung zu entmüllen und beauftragte von dem verkauften Schmuck (Oma und Kinder waren informiert) einen Handwerker der die Möbel entsorgt und streicht. Für den Schmuck bekam ich 2500 Euro und der Handwerker nahm 2200 Euro.
Die Wohnung wird heute entmüllt.

Anstelle der Genehmigung die Wohnung zu kündigen, wovon ich nach dem Attest ausging kam gestern der Brief, dass sich jetzt noch eine Anwältin die Oma anschaut, weil die Oma sich nicht mehr verständlich machen kann o.ä..
Meine Oma ist aber am 19.2 verstorben und hat nur Trümmer hinterlassen.
Ich habe mich trotz Beendigung meines Amtes das Zimmer im Heim leer gemacht und noch Überweisungen getätigt. Das durfte ich bestimmt auch nicht mehr?! Auch die Beerdigung habe ich geplant. Weil die Kinder alles an Gold bekommen haben und jetzt keine Lust mehr haben. Ich habe das immer aus Zuneigung zu meinen Großeltern getan. Aber meine Oma scheint sich echt dazu entschlossen zu haben, ihr gesamtes Vermögen an zwei ihrer drei Kinder zu geben (Messi, Alkoliker und nie da gewesen). Die dritte Tochter bekommt nichts und ich als Enkelin ja ohnehin nicht. Aber es ist alles sehr dramatisch und traurig.
Die Beisetzung ist Freitag.

Ich habe jetzt aber totale Angst, dadurch, dass jetzt noch eine Anwältin eingeschaltet wurde, dass ich ärger bekomme, weil ich zu viel und zu schnell gehandelt habe, zudem über den Tod hinaus. Auch wenn es mit Absprache der Kinder war (was schwierig ist). Oder ist die Anwältin jetzt hinfällig?
Alles was ich getan habe, habe ich dokumentiert!
Was kann mir schlimmsten Falls passieren? Ich wusste nicht, wie ich allein alles händeln soll

Zudem wollte ich bei der Wohnung auch Kosten sparen, damit der schnell wieder vermieten kann.

Ich bin so traurig über alles.
Kann ich dem Rechtspfleger die Buchhaltung per Einschreiben schicken? Oder benötige ich einen Termin? Ich wolte auch noch in ein Seminar aber das ging alles so schnell und ich dachte mit einem gesunden Menschenverstand und seiner Unterstützung wird es ein Klacks. Wobei meine Familie und auch meine Oma extrem einfach strukturiert und nicht einfach waren oder sind.

Freue mich auf Eure Beiträge

Gruß
GABY
Gaby37 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2015, 09:31   #18
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Trotz aller Widrigkeiten: Mein Beileid zum Tode Deiner Oma.


Zum Rest:


Der Rechtspfleger handelt richtig.
Du hast den Antrag gestellt, die Wohnung kündigen zu dürfen.
Über den muss der Rechtspfleger entscheiden. Dazu gehören auch die Formalien persönliche Anhörung der Betreuten durch das Gericht (Rechtspfleger), persönliche Anhörung durch einen Verfahrenspfleger (da Oma nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen selbst kundzutun, hier die Rechtsanwältin), ärztliche Bescheinigung über Notwendigkeit der Kündigung und Heimaufenthalt. Dann Genehmigung und Rechtskraft! (Alles in allem manches Mal sechs bis acht Wochen. Es hat also mit Lahmarschigkeit, mit Verlaub, nichts zu tun.)


Das Grundgesetz sieht das Recht auf eigene Wohnung und die Unverletzlichkeit derselben vor. Nimmt man also jemandem die eigene Wohnung weg, braucht man ein bissl mehr als nur "Omma kann nich mehr, Omma muss ins Heim".
Daher gibt es auch noch den § 1907 Abs. 3 BGB.


Für die Entrümpelung hingegen ist keine (!) Genehmigung erforderlich.


Dein Amt als Betreuerin war mit dem Tod beendet.


Dass Du als nahe Angehörige jetzt das Zimmer im Heim ausgeräumt und noch Überweisungen getätigt hast (warum? welche?), ist ... plöt.
Du hast als vollmachtlose Vertreterin gehandelt und kannst ggfs. in Regress (also in Haftung) genommen werden. Dazu muss es a) zu einem Schaden gekommen sein (hier wäre es die Entreicherung durch Tätigung der Überweisungen), b) braucht es einen "Kläger" - das wären die Erben. Deine Familie. Die Töchter Deiner Oma - und c) musst Du vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden verursacht haben.


Mach jetzt erstmal Deinen Abschlussbericht, die Rechnungslegung, sortiere die Unterlagen und schicke die Sachen gesammelt per Post an das Amtsgericht - Betreuungsgericht -. Nicht an den Rechtspfleger persönlich. Der braucht die Akten.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2015, 10:30   #19
Forums-Azubi-Anwärter
 
Benutzerbild von Gaby37
 
Registriert seit: 04.02.2015
Beiträge: 25
Frage Fragen über Fragen zu meiner Oma

Hallo,

vielen dank für dei wertvollen Tips.

Also überwiesen habe ich nach dem Tod 567 Euro an das Heim.
Würde gerne auch noch Miete überweisen, weil die zurück ging.
Habe ich aber noch nicht. Zudem 6 Euro an die Sparkasse weil die mir keine richtige Vermögensaufstellung gegeben hatte für meine Oma. Die brauche ich ja für das Gericht.

Ich mache mir auch ein wenig Gedanken, dass ich den Handwerker einen Tag vor dem Tod meiner Oma bezahlt habe. Denn das ok zur Wohnungsauflösung hatte ich ja nicht. Auch wenn ich wusste, dass es nicht anders geht. Mit den Kinder (trotz dumm und gleichgültig) ist alles abgesprochen.
Mit Vorsatz habe ich sicherlich nichts falsch gemacht.

Leider spielt auch noch eine private Komponente eine Rolle.
Ich hatte dem Handwerker schon eine Zusage gegeben ohne die Erlaubnis des Amtsgerichtes. Die der Kinder hatte ich.
Ich wollte dem Handwerker bei dem ganzen hin und her nicht vor dem Kopf stoßen, da er auch noch meine Wohnung machen soll und ich dachte, wenn ich den Auftrag entziehe habe ich am Ende selbst noch eine schlecht gemachte Wohnung.

Das geschah alles vor dem Tod aber wie gesagt vor der Genehmigung.
Werde meinen Abschluss dann einschicken, aber es sieht blöd aus, wenn ich 2500 Euro für den Schmuck bekam und 2200 sofort für Entrümpeln abgebe ohne Kündigungszusage und am nächsten Tag war sie verstorben. Oh wie schrecklich alles.

Ich muss auch zugegen, dass ich als ich erfahren habe, dass meine Oma nach Aufnahme meines Amtes ihr gesamtes Geld etc.. an zwei Kinder ohne mein Wissen gab, mir dachte, dass ich den kompletten Rest von ca. 2000 Euro für sämtlich Kosten einsetzt, damit die nicht noch mehr bekommen ohne ihr jemals nahe gewesen zu sein. Ich wollte nie etwas haben, aber die haben die Oma so ausgenutzt und das hat sie auch immer gesagt. Sie hatte immer nur Angst, dass die beiden auf der Strasse landen.

Puh :-(
Also ich schicke alles ab. Muss ich aufgrund des Briefes von gestern mit der Anwältin, den Rechtspfleger anrufen? Weil per Post habe ich ihn informiert und wenn ich die Sterbeurkunde habe, sende ich ihm diese auch zu.
Gaby37 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2015, 10:42   #20
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Dass der Handwerker einen Tag vor dem Tod in der Wohnung war - herrje, kannst Du hellsehen? Musste doch gemacht werden. Und für die Beauftragung des Handwerkers brauchst Du keine Genehmigung.


Ob und was blöde aussieht - man, bei Gericht hat man schon vieles gesehen, das schlimmer war! Sogar schon kotzende Pferde vor Apotheken.
Atme!


Wenn das Gericht noch nicht vom Tode Deiner Oma weiß: anrufen und Bescheid geben.
Wenn Du die Sterbeurkunde hast, diese mit dem Betreuerausweis zurück ans Gericht.
Schlussrechnungslegung und -bericht haben einen Monat Zeit.
Wenn Du schon alles fertig hast - weg damit.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betrug, hilfe, schmuck, verkaufen, verstorben

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:09 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39