Dies ist ein Beitrag zum Thema Kleinunternehmerregelung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Bezüglich der Kleinunternehmerregelung, die wohl von vielen Berufsbetreuern in Anspruch genommen wird, fand och folgenden Link:
http://www.steuerlexikon-online.de/K...rregelung.html
Meine Fragen ...
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,848
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Hallo!
Bezüglich der Kleinunternehmerregelung, die wohl von vielen Berufsbetreuern in Anspruch genommen wird, fand och folgenden Link: http://www.steuerlexikon-online.de/K...rregelung.html Meine Fragen hierzu: 1) Ein Kollege von mir erklärte, dass ich auf jeden Fall - auch als Kleinunternehmer - die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen soll. Allerdings leuchtet mir immer noch nicht ein, warum. Wie macht Ihr das? 2) In dem o.g. Link steht, dass eine freiwillige Umsatzsteuererklärung empfehlenswert sei. Dies wäre bei Berufsbetreuern mit Kleinunternehmer-Status doch wohl auch Unsinn, oder? 3.) Vermerkt Ihr auf Euren Rechnungen, dass Ihr - falls Kleinunternehmer - von der Umsatzsteuer befreit seid? Mit freundlichen Grüßen |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Carlos,
da Berufsbetreuer Gewerbetreibende sind, ist eine Umsatzsteuerprüfung unvermeidbar. Ich habe mich mit dem für mich zuständigen Finanzamt verständigt und den Umfang meines Einkommens dargelegt. Aufgrund der Anzahl der Betreuungen und der Pauschalierung kannst du ziemlich zutreffend deinen Status darlegen und um Befreiung bitten. Wurde dieser dir bewilligt ist es aktenkundig und du bist aus dem Schneider. Auf jeden Fall würde ich mich mit dem/r zuständigen SachbearbeiterIn beim Finanzamt verständigen und um verbindliche Klärung ersuchen. Heinz |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,848
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Danke für die Antwort,
in meinem o.g. Beitrag soll es heißen "freiwillige Umsatzsteuerveranlagung" und nicht "freiwillige Umsatzsteuererklärung". Mein Steuersachbearbeiter meinte, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötige ich wg. der Kleinunternehmer-Regelung" nicht. Meine Betriebsausgaben kann ich in voller Höhe von der von der Einkommensteuer absetzen. Zur Zahlung von Umsatzsteuer bin ich - sofern die Kleinunternehmerregelung greift - nicht verpflichtet. Auf meinen Ausgangsrechnungen soll ich darauf hinweisen. Gibt es in diesem Forum noch andere Berufsbetreuer - auch nebenberuflich - , die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Wie sind Eure Erfahrungen? mfg |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.01.2007
Beiträge: 35
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Das Umsatzsteuergesetz (UStG) sieht für Kleinunternehmer die Möglichkeit vor, sich für das laufende Kalenderjahr von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen (§ 19 UStG).
Voraussetzung: 1. Umsatz unter 17.500 € im Jahr 2. formloser Antrag an zust. FA unterAngabe der persönlichen Steuernummer Eine Vergabe einer Umsatzsteuer-Identnummer entfällt. Einnahmen und Ausgaben können im Rahmen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung gegenübergestellt werden. Versteuert werden dann die verbleibenden Einnahmen nach EkSt.-Richtlinien incl. Kirchensteuer und Soli. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt oberhalb von 24.500 € Umsatz im Jahr. Die Pflichtmitgliedschaft in der IHK ist immer noch streitig ( s.dazu BdB) mf G herbert st. |
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| finanzamt, gewerbe, gewerbesteuer, kleinunternehmer, steuern, umsatzsteuer |
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