Dies ist ein Beitrag zum Thema Mein Geld im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
es wurde ein Betreuerwechesel vorgenommen, weil der Bruder meines Betreuten meinte, ich würde mich nicht ausreichend um ihn kümmern. ...
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06.09.2007, 11:07 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Mein Geld
Hallo,
es wurde ein Betreuerwechesel vorgenommen, weil der Bruder meines Betreuten meinte, ich würde mich nicht ausreichend um ihn kümmern. Das sehe ich ganz anders und habe es dem Gericht entsprechend mitgeteilt, aber es war nichts zu machen. Nun stehen mir noch 80 Euro Aufwandsentschädigung zu. Das Gericht hat mir den entsprechenden Beschluß übersandt, mit der Bemerkung, dass der neue Betreuer eine Zweitschrift hiervon erhalten hat. Einige Tage später habe ich den neuen Betreuer angerufen und um Überweisung des Betrages gebeten. Er redete irgendetwas von Schwierigkeiten mit der Bank, Überweisungen wären erst in 4 bis 6 Wochen möglich. Nach drei Wochen habe ich ihn schriftlich erinnert. Keine Reaktion. Nun bin ich natürlich nicht objektiv. Die ganze Angelegenheit nervt mich immer noch. Am liebsten würde ich eine dicke Beschwerde an das Amtsgericht senden, damit die sehen, was für einen neuen Betreuer sie dort eingesetzt haben. Wie ist es aber rechtlich ? Das Geld steht mir ja vom Konto des Betreuten zu. Ich könnte ja auch an die Bank direkt schreiben und Überweisung des Betrages verlangen (wohl keine gute Idee). Kann ich den Betreuer in Haftung nehmen und ihm einen Mahnbescheid zusenden ? Oder doch nur an das Amtsgericht schreiben ? Gruss Andreas |
26.09.2007, 19:02 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
an Ihrer Stelle würde ich mir beim Vormundschaftsgericht eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses über die Aufwandsentschädigung erteilen lassen. Das kostet Sie nix und Sie können direkt aus diesem Beschluss beim Betreuten vollstrecken lassen. Dazu würde ich an Ihrer Stelle anschließend einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen und das Konto des Betreuten pfänden lassen. Ist zwar unschön aber nur so kommen Sie zu Ihrem Geld! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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Stichworte |
aufwandspauschale, betreuerwechsel, pauschale |
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