Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter "umgeht" Vermögenssorge im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Betreuter von mir lässt sich sein Lohn nun bar auszahlen, so dass
ich ...
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09.03.2015, 09:54 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 82
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Betreuter "umgeht" Vermögenssorge
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Betreuter von mir lässt sich sein Lohn nun bar auszahlen, so dass ich sein Konto und Zahlungen nicht mehr verwalten kann. Er bekommt nur knapp 900 Euro. Miete pp. muss er nicht zahlen. Es müssen aber zumindest die Radio/Fernsehgebühren und eine Geldstrafe und Kontoführungsgebühren bezahlt werden (hier hab ich Ratenzahlung vereinbart). Was mach ich nun? Viele Grüße pewe |
09.03.2015, 10:26 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Welche Aufgabenkreise gibt es denn??
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09.03.2015, 10:26 | #3 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Den Sachverhalt so dem Gericht mitteilen und erklären, dass Du Dich außerstande siehst, die Vermögensverwaltung zu erledigen. Bitte um Aufhebung der Vermögenssorge.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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11.03.2015, 20:31 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.11.2014
Beiträge: 132
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Oder anders herum dem Arbeitgeber die Betreuung mitteilen und bitten, dass er es überwiesen bekommt. Immerhin gibt es nicht umsonst den Aufgabenkreis und damit sollte man erst einmal alles versuchen.
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11.03.2015, 20:57 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Da fällt mir doch boshafterweise mal wieder der Antrag auf Anordnung des Einwilligungsvorbehalts ein.
Wennd er da ist, den Arbeitgeber anweisen, das Geld auf das Konto einzuzahlen, über das der Betreute nicht verfügen darf. Wenn der Arbeitgeber dann weiter bar zahlt , Klage beim Arbeitsgericht zahlen. Ich sehe keinen Grund , die Betreuung aufzuheben, da ja die Vermögenssorge wegen der offenen Rechnungen erforderlich ist, und das Vermögen ja auch verwaltet werden kann. fwu |
14.03.2015, 10:41 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 82
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Vielen Dank für die Antworten.
Die Betreuung will ich nicht auf heben. Der Betreute brauch dringend Hilfe bei der Schuldenregulierung. Ich werde mich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzten und die Situation schildern. |
16.03.2015, 21:45 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
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Hi!
Beratungsresistent würde ich als erstes sagen! Jeder hat das Recht sein Leben zu gestalten. Lass Dir eine Entlastungserklärung fürs Vermögen unterzeichnen! Damit kann er/sie höchstoffiziell auf die "schn..ze" fallen und Du bist raus! Dann kannst Du agieren. Lg der_andre |
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