Dies ist ein Beitrag zum Thema Familienstreit und Betreuungsfrage im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle Forumsmitglieder,
anbei einige Fragen bezüglich Betreuung:
Ich werde die versuchen kurz die Rahmenbedingungen zu klären.
Meine Eltern ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 27.02.2015
Beiträge: 2
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Hallo an alle Forumsmitglieder,
anbei einige Fragen bezüglich Betreuung: Ich werde die versuchen kurz die Rahmenbedingungen zu klären. Meine Eltern haben vor 12 Jahren eine landwirtschaftlichen Betrieb überschrieben bekommen. Meine Großeltern haben das Wohnrecht im Haus auf Lebzeit. Meine Eltern leben 12 km vom Hof entfernt. Da meine Eltern nie ein sonderlich gutes Verhältnis zu den Großeltern hatten (Streit bezüglich Hofübergabe 20 Jahre lang), lebte jede Partei vor sich hin. Mein Vater hat einen Bruder, der sich um nichts kümmert, da er laut seiner Aussage nicht geerbt hat (stimmt aber nicht). Nun zur Sache: Meine Großeltern haben schon immer getrennte Konten. Meine Oma hat sich ein drittel der Rente (direkt von Rentenkasse) vom Opa vorab auf Ihr Konto überweisen lassen. Außerdem hat die Oma per Dauerauftrag nochmals 250,00 € monatlich erhalten. Auch früher als sie den Hof noch selbst bewirtschafteten ist Geld vom noch gemeinsamen Wirtschaftskonto auf Omas Privatkonto abgezweigt worden. Im Januar 2015 konnte meine Oma nicht mehr aufstehen und war einige Tage direkt Bettlägrig. Der Opa ist auch auf Hilfe angewiesen (Waschen, Anziehen, er hat Pfelgestufe 1). Mein Onkel hat die Oma dann ins KKH einweisen lassen, diese haben Sie aber nach zwei Tagen entlassen auf den Befund: Altersgebrechlich. Sie war dann ca. 1 Woche zu Hause (Unterstützung von Caritas 2x täglich). Dann war Sie zwei Wochen in Geriatrie. In der Zeit der Geriatrie haben wir den Opa in Kurzzeitpflege, da er alleine nicht im Haus bleiben konnte (Demenz, Parkinson, fällt immer wieder zu Boden). Die Oma ist dann von der Geriatrie auch nochmals 14 Tage ins Altenheim, dann nach Hause. Zu Hause stand eine kompetente Pflegerin ihnen zur Verfügung. Leider klappte dies gar nicht. Sie versuchten mit allen Mitteln die Damen zum Aufgeben zu bewegen, was Sie nach 14 Tagen auch tat. Nun zu den Fragen: 1. Geld von Oma: Meine Mutter hat nur vom Girokonto Opa eine Vollmacht. Das Geld von Opa ist jetzt aufgebraucht mit Kosten der Pflegerin, Zuzahlung Altenheim. Meine Cousine hat die Kontovollmacht über Geld Oma. Oma hat Geld, aber meine Cousine gibt das Geld nicht frei. Was sollen wir als nächsten Schritt machen?? Sozialhilfe beantragen?? 2. Betreuung: In einem Gespräch mit der Pflegekasse wurde vereinbart, dass meine Mutter die Betreuung von Schwiegereltern machen soll. Mein Onkel und Cousine haben schriftlich abgelehnt. Nun geht es um die Haftung: Mein Opa läuft immer wieder weg. Er sagt er gehe spazieren (er sieht es nicht als weglaufen, Ich habe es früher auch so gemacht, sagt er). Wegen seinen Gleichgewichtsstörungen fällt er immer wieder zu Boden. Kann dann teilweise nicht mehr aufstehen, da im die Kraft ausgeht. Wir haben ihn schon überall gefunden, im Wald im Feld.... Wenn meine Mutter die Betreuung annimmt, und ihm passiert etwas (z.B. er erfriert (er zieht keine Winterschuhe und Winterjacke an), wer haftet dann?? Hat meine Mutter eine Mitschuld?? Wir wohnen nicht vor Ort. Auch wenn wir eine neue Pflegerin finden, werden wir die Verantwortung wenn etwas passiert sicherlich nicht zu 100 % abgeben können. 3. Wertgegenstände: Meine Oma besitzt ein altes Buch, Gemälde und eine alte Heiligenfigur aus einer Kirche. Der Bruder meiner Oma möchte die Figur haben. Wir werden zum Herausgeben der Figur unter Druck gesetzt. Wie ist das?? Darf meine Oma (Betreuung beantragt) die Figur verschenken?? Ich weiß den Wert nicht, werde Sie aber schätzen lassen. Wenn die Figur eine Wert hat, muss Sie dann nicht veräußert werden um die Pflege zu finanzieren, oder kann Sie die Figur verschenken und dann Rückgefordert werden?? 4. Vermögen der letzten 10 Jahre: Wir haben die Vermutung das die Oma in den letzten 10 Jahren ca. 70.000 € verschenkt hat. (Hochrechnung unsererseits aufgrund alte Kontoauszüge, Zineszins, Einnahmen von Rente) Wie ist die Situation wenn das Ersparte / Renteneinnahmen bis zum Ableben nicht reichen?? Wer muss die Vermögenssituation von den letzten Jahren aufrollen, damit Geld eventuell zurückgefordert werden kann. Meine Mutter als Betreuerin oder z. B. das Sozialamt?? Wer zahlt den die Kosten bezüglich der Nachforschung in der Bank, Ämter usw?? Mein Onkel hat großes Vermögen, möchte aber für z. b. das Altenheim nichts bezahlen. Wie ist das, das Vermögen der zu Pflegenden nicht mehr ausreicht und die Kinder herangezogen werden?? Wer macht das und wer bezahlt die Kosten?? Wenn meine Mutter das als Betreuerin machen soll, werden wir bei meinem Onkel auf Granit beißen. Ohne Anwalt funktioniert hier wahrscheinlich gar nichts. Jetzt ist der Text ganz schön lagen geworden. Ich hoffe trotzdem das ihr mir antworten könnt. Gruß |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Bambi,
formal könnte man ja sagen, daß das Forum noch gar nicht zuständig ist, da ja offensichtlich das Gericht noch keine Betreuung angeordnet hat. Ein Betreuer könnte die Vollmacht der Cousine widerrufen, somit wäre der Zugriff auf das geld möglich . Bevor man an Sozialhilfe denkt , würde ich erstamal in den Hofübergabevertrag schauen , was da für den Fall der Pflegebedürftigkeit geregelt ist, oder für den Umzu ins Heim. Auch wenn der Übergabevertrag sozialhilferechtlich nicht mehr relevant ist , da die Übergabe schon mehr als 10 Jahre her ist, sind die Kinder der Übergeber weiterhin unterhaltspflichtig . Eventuell hat sich Dein Vater verpflichtet, mit der Übernahme seinen Bruder im Innenverhältnis von Unterhaltsverpflichtungen freizustellen - also mal ein Blick in den Übergabevertrag ! Zu den Schenkungen : Auch ein Mensch , der einen Betreuer hat , darf Gegenstände verschenken, wenn er sein Vermögen gefährdet : in der Suchfunktion Einwilligungsvorbehalt eingeben . Bei der Schenkung muß ich erst mal beweisen, daß es eine solche gegeben hat, problematisch bei Bargeld und Sachgeschenken. Anfechten lässt sich die Schenkung nur bei Nachweis der Geschäftsunfähigkeit (zB durch Gutachten) oder bei Verarmung des Schenkers. > da spielt dann vielleicht wieder der Übergabe-vertrag eine Rolle ??? Wegen Weglaufgefährung > siehe Aufsichtspflicht. Wenn Deine Mutter die Betreuung übernehmen will, frag ich mich warum sie die Fragen dann hier nicht selbst stellt - scheint ja keine einfache Sache zu werden - ein "wir Familien-Betreuung" gibts nicht. Was das Geld angeht : wenn das die Schwiegereltern Deiner Mutter sind, dann ist sie für jeden ausgegebenen Cent rechnungslegungsspflichtig - nach dem Tod auch gegenüber dem Erben = Bruder , falls er nicht schon vorab auf das Erbe verzichtet hat. fwu |
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