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Verzeichnis über das Vermögen

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Hallo liebe Community, ich bin neu und hoffe ich bin hier richtig, wenn nicht, bitte nicht böse sein! (: Seit ...


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Alt 17.03.2015, 11:56   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 16.03.2015
Beiträge: 2
Standard Verzeichnis über das Vermögen

Hallo liebe Community,


ich bin neu und hoffe ich bin hier richtig, wenn nicht, bitte nicht böse sein! (:
Seit Kurzem bin als Betreuerin für meinen Vater bestellt worden,
da er nach einer Operation unerwartet in ein längeres künstliches Koma versetzt werden musste und keinerlei Vorkehrungen getroffen hatte.
Bisher war auch alles kein Problem, habe alle Entscheidungen mit meinem Bruder (zusätzlicher Betreuer) abgesprochen.
Vor einer Woche hatte ich dann einen Termin bei Gericht,
um über meine Rechte und Pflichten als Betreuer aufgeklärt zu werden. Zu meinen Aufgaben gehören nur die Aufenthaltsbestimmung und die Gesundheitsfürsorge. Ich
habe bei diesem Termin erfahren, dass sich mein Vater an den Gerichtskosten beteiligen muss. Dazu habe ich ein Blatt („Verzeichnis über das Vermögen“) erhalten.

Ich finde es auch völlig in Ordnung, dass er sich an den Verfahrenskosten
beteiligen bzw. diese übernehmen soll. Es geht uns nicht darum, uns vor den Kosten zu drücken.


Jetzt zu unserem Problem:
Wir haben keinerlei Einsicht in Unterlagen (Konten oder Versicherungen privat sowie in seiner 50-%-Teilhaberschaft einer Firma).
Das Einzige, dass wir halbwegs schätzen können, wäre der Wert seines Eigenheims.
Wir haben keine Ahnung wie wir an die geforderten Daten
kommen sollen. Bisher konnte unser Vater seine Finanzen immer selbst regeln. Es bestand keine Notwendigkeit, uns als seine Kinder miteinzubeziehen.
Was können wir tun oder an wen können wir uns wenden?

Wir sind für alle Antworten sehr dankbar!
Jon Doe ist offline  
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Alt 19.03.2015, 12:38   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
Standard Viel Spaß bei der Suche

Nur mit den genannten Bereichen wird es schwierig, wenn Du keinen Zugang zu Wohnung und Papieren hast.

Du hast nur in den vom Gericht bestimmten Aufgabenbereichen die gleichen Auskunftsrechte wie dein Vater.

D.H. mit der "Sorge für das Vermögen" muss dir jede Bank Auskunft geben, ob ein Konto existiert und dir einen Zugriff ermöglichen. Schufa gibt Auskunft mit Beilage einer Kopie des Personalausweises deines Vaters.
Ohne Vermögenssorge geht da gar nichts.

Mit "Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten" gilt gleiches für Finanzamt, Grundbuchamt, Krankenkasse (bezogen auf die Mitgliedschaft), Versicherungen ...

Wer stellt denn sicher, dass die laufenden und notwendigen Zahlungen/Abbuchungen weiterlaufen?
Dein Bruder als zusätzlicher Betreuer?
Da müssten alle Informationen vorliegen und dir zur Verfügung gestellt werden.

Wenn es keinen Verantwortlichen gibt hilft nur der Anruf beim Gericht um die Schwierigkeiten mitzuteilen.
In Frage käme, die Erweiterung der Aufgabenbereiche anzuregen.
Das heißt dann aber auch, in diesen Bereichen dann die Verantwortung zu tragen. Mit Firmenbeteiligung und Eigenheim ist das aber ein respektabler Brocken, den man nicht mal eben nach Feierabend erledigt. Da kann man auch laut über die Bestellung eines Profis nachdenken.

Viel Erfolg
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist gerade online  
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Alt 19.03.2015, 18:47   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 16.03.2015
Beiträge: 2
Standard

Danke für die kompetente Antwort.

Mein Bruder hat dieselben Aufgabenbereiche wie ich, haben also keine Möglichkeit auf dem schnellen Wege Einsicht zu bekommen.
Ich denke die Finanzbereiche wurden nicht vergeben, da man absehen konnte, dass unser Vater schnell wieder aus dem Koma geweckt werden sollte. Und alles musste sehr schnell gehen. Eigentlich braucht er auch jetzt schon keinen Betreuer mehr, der Termin zur Beendigung der Betreuung (mir fällt gerade nicht ein, wie ich das besser nennen soll) ist aber leider nach der Frist des Formulars.

Ich versuche auch seit Montag jemand bei Gericht ans Telefon zu bekommen und habe es bisher einmal geschafft, dass bei der Zentrale jemand abgenommen hat. Dieser stellte mich dann an die zuständige Durchwahl durch, bei der niemand abnahm. Habe es seit Montag ca. 200 Mal dort versucht. Aber das ist ja noch ein anderes Thema.

Dazu kommt noch, dass wir nicht wissen, wohin das Formular muss wenn es denn fertig ist. Hat uns nämlich auch niemand gesagt. Ist irgendwie alles etwas komisch. Und etwas überfordert fühle ich mich auch langsam.

Gibt es eine Anlaufstelle, die uns evtl. beraten oder helfen kann?

LG
Jon Doe ist offline  
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Alt 19.03.2015, 20:08   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.11.2014
Beiträge: 132
Standard

Meistens der örtliche Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde

Alternativ schreibt ihr drauf: Gericht XY - Betreuungsgericht, Adresse des Gerichts. Und dann eben innen das Aktenzeichen. Dann wird es (meistens) schon richtig zugeordnet
May-Britt ist offline  
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Alt 21.03.2015, 11:17   #5
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Wenn Dein Vater jetzt schon keinen Betreuer mehr braucht, dann kannst Du doch mit ihm sprechen, und er hilft Dir, das Formular auszufüllen.

Es geht hier doch nur um die Gerichtsgebühren, da möchte das Gericht einfach wissen, hat jemand 10.000 € oder 2 MIO €. Danach richten sich die Gerichtsgebühren...
EFB ist offline  
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Stichworte
verfahrenskosten, vermögen, verzeichnis


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