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Ehrenamtliche Aufwandsentschädigung, wie und wo abrechnen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehrenamtliche Aufwandsentschädigung, wie und wo abrechnen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr Lieben, Ich hab folgendes Problem: ich bin von meinem Freund der Betreuer in finanziellen Dingen. Seine Mutter in ...


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Alt 19.03.2015, 23:12   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 05.03.2015
Beiträge: 3
Reden Ehrenamtliche Aufwandsentschädigung, wie und wo abrechnen?

Hallo ihr Lieben,

Ich hab folgendes Problem: ich bin von meinem Freund der Betreuer in finanziellen Dingen. Seine Mutter in Gesundheitswesen.
Nun sind unsere Betreuerausweise im Februar abgelaufen. Der Notar meint man kann das im März wieder verlängerndes wollten wir tun, geht aber nicht. Nun habe ich gelesen, dass man ehrenamtliche Aufwandsentschädigung geltend machen kann. Auch beim Notar und was muss ich da schreiben? Bzw. was kann ich alles absetzen? Auch die Fahrten zum Arzt etc?
Danke für eure Schnelle Hilfe
Andreak786 ist offline  
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Alt 21.03.2015, 16:41   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Verstehe ich das richtig? Es gibt zwei Betreuer für eine Person?

Betreuer werden vom Amtsgericht bestellt, an dieses geht auch die Rechnungslegung, die Vermögensübersicht und die Aufwandsentschädigung für die Betreuung. Hierzu gibt es ein Aktenzeichen, welches auf dem Betreuerausweis sowie dem Einsetzungsbeschluss vermerkt ist.

Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine pauschalierte Aufwandsentschädigung von 399 Euro pro Jahr, damit ist alles an Fahrtkosten, Porto etc. abgegolten. Hat die Betreuung kürzer als ein Jahr angedauert, gilt der anteilige Satz nach Tagen.

Die Schilderung in diesem Fall kommt mir etwas seltsam vor.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 21.03.2015, 16:53   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Lotte

Es kommt schon mal vor, dass mehrere Betreuer ehrenamtlich für eine Person zuständig sind.
Ebenso ist es möglich, dass ein Betreuer beruflich und ein anderer ehrenamtlich dran ist.
Nur zwei Berufsbetreuungen für eine Person geht nicht.
Höchstens in absoluten Spezialfällen, wenn z.B. wg. der Frage einer Sterilisation zusätzlich bestellt werden muss.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.03.2015, 11:06   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 05.03.2015
Beiträge: 3
Standard

Hallo,

danke für eure Antwort. Ja wir sind 2 ehrenamtliche Betreuer. Da ich Angst habe/hatte ob ich bei der medizinischen Vollmacht was falsch machen könnte und er wegen meiner Unterschrift sterben wird. Deshalb hab ich diese Aufgabe seiner Mutter gegeben.

Ich werde über die 399€ Aufwandsentschädigung gekommen sein, was muss ich den da alles beilegen? Reichen Parkgebühren? Und wie sieht das aus, da ich ihn jeden Tag besucht habe. Ich hatte aber nicht jeden Tag einen Termin beim Arzt. Kann ich diese Fahrten und die Fahrten zum Logopäde etc. auch angeben?

Danke für eure Nachricht

Schönes Wochenende euch allen
Andreak786 ist offline  
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Alt 22.03.2015, 12:42   #5
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Die privaten Besuchsfahrten kannst du nicht abrechnen. Nur die Termine mit dem Arzt, bei denen du im Rahmen deiner Aufgabengebiete anwesend sein musstest. Und bedenke: bei Einzelabrechnung musst du jeden einzelnen Beleg einreichen. Quittungen für die Parkgebühren, Benzinnachweis für die erforderlichen Arzttermine plus Bescheinigungen dass diese Termine statt gefunden haben, etc. Pauschale Angaben wie "Parkgebühren 3 Eur" zählen nicht. Du brauchst schon die Quittung für bden jeweiligen Tag. Das gleiche gilt z.b. für auch für Telefonkosten, pPorto, etc. Da ist dann ein Einzelverbindungsnachweis und ebenfalls Quittungen erforderlich. Nur wenn du mit allen Nachweisen über die Pauschale kommst, lohnt sich das.

Fahrten zum Logopäden etc kannst du nicht abrechnen. Deine Aufgabe als gesetzlicher Betreuer ist es nicht, den Betreuten überall hin zu fahren, sondern höchstens, entsprechende Fahrdienste zu organisieren. Wenn du ihn fährst und dich um sowas kümmerst, weil er eben dein Freund ist, ist das deine Privatsache und hat nichts mit rechtlicher Betreuung zu tun.

Vermutlich dürftet ihr mit der anteiligen Pauschale besser dran sein.

Lg
Boomer
Boomer ist offline  
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Stichworte
aufwandpauschale, betreuung

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