Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensschaden im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebes Forum,
ich bin völlig down. ;-( Ich habe wohl meinen ersten Vermögensschaden verursacht. Es ist nicht ganz sicher ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
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Hallo liebes Forum,
ich bin völlig down. ;-( Ich habe wohl meinen ersten Vermögensschaden verursacht. Es ist nicht ganz sicher aber ich würde mir ordentlich Schuld geben. (nicht nachgeforscht, keine Wiedervorlage) Ich werde wohl verklagt werden. Ich wollte nur mal hören, ob euch das auch schon passiert ist und ob ihr nen Tipp habt, wie man ein dickeres Fell entwickelt? Vielleicht kommt das ja auch mit der Zeit? Ich bn jetzt seit gut einem Jahr Berufsbetreuerin und hadere gerade so mit mir, dass ich überlege den Job aufzugeben. Traurige Grüße, Jana |
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#2 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen Jana,
blieib mal auf dem Boden bitte ![]() Melde den Schaden umgehend deiner Versicherung. Wenn du mit dem Auto wo gegengefahren bist dann denkst du doch auch nicht darüber nach das Autofahren komplett einzustellen oder? Ist blöde wenn man was vergessen hat aber wohl nicht zu ändern. Letztendlich kommt es dabei nur darauf an wie man damit umgeht. Am Besten nicht sich versuchen rauszumogeln, Schaden melden, regeln lassen und weiter Kopf hoch ![]() Viele Grüsse. Michaela |
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#3 |
Club 300
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 345
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Hallo!
Kannst Du bitte erläutern was Du "verbockt" hast? ![]() |
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#4 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Ich sehe es wie michaela mohr: melden. Und dann weitersehen.
So lange Du nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast, musst Du Dir keine Gedanken machen. Dann bist Du - trotz eingetretenem Vermögensschaden - durchaus weiter geeignet, als Betreuer zu arbeiten und musst Dir jetzt kein neues Betätigungsfeld suchen. Fehler sind dazu da, aus ihnen zu lernen. Unfehlbar ist niemand!
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
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Ich danke euch allen!
![]() Ach, ob das grob fahrlässig war weiß ich gar nicht (in jedem Fall nicht vorsätzlich!)und ich mag das hier so öffentlich gar nicht schildern. ![]() |
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#6 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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So ... Die Post der Versicherung ging zum Betreuten. Du hast der Versicherung vorher aber mitgeteilt, dass Du die Betreuerin bist.
... Wo ist da Dein (grober) Fehler?? Die Versicherung hätte DIR die Post schicken müssen. Beim nächsten Mal weißt Du, dass die Nachsendeaufträge der Post sinnvoll sind. ![]()
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#7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
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Beim nächsten Mal weißt Du, dass die Nachsendeaufträge der Post sinnvoll sind.
![]() JAAA ![]() Habe eben den Schaden mitgeteilt und meine Versicherung will nun auch erstmal klären, ob der Fehler nun bei mir oder der Versicherung lag. Hauptsache die Tochter kommt an das Geld! |
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#8 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,764
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Hallo,
oft bekommt man von der Versicherung einen Fragebogen. Darin steht dann meist etwas versteckt: "Haben Sie den Schaden schuldhaft verursacht ? ja/nein". Ganz viele Menschen denken dann: ich, schuldhaft ? Nie und nimmer !! Dann kreuzen sie nein an, und für die Versicherung ist die Sache damit gelaufen. Einer Bekannten ist da so passiert, die Versicherung hat nicht gezahlt. Gruss Andreas |
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#9 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Jana,
es ehrt Dich, daß Du erst mal glaubst einen Fehler gemacht zu haben. Deswegen stellt nach Bedingungen der Haftpflichtversicherungen ein Schuldanerkenntnis gegenüber dem Geschädigten eine Obliegenheits-verletzung dar. ZUerst mal drüber schlafen, und dann schauen , ob fau/man wirklich einen Schaden verursacht/verschuldet hat. Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist nicht das Bezahlen von Schäden, sondern die Abwehr von Haftpflichtansprüchen. Deshalb prüfen die erst mal. Im konrekten Fall wäre zu überlegen : Nachsendeantrag geht nur bei gerichtlich angeorndeter Postkontrolle. Gabs eine solche Anordnung, oder lagen die Voraussetzungen dafür vor sowas zu beantragen. Wenn nicht, ist es erstmal allgemeinenes Lebensrisiko, wenn ein Brief irgendwo verschwindet. fwu |
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#10 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.01.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
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![]() Zitat:
hat Deine Bekannte den Schaden dann aus eigener Tasche beglichen?? das wär ja unschön ![]() |
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