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Amtsgericht Ehrenamtspauschale

Dies ist ein Beitrag zum Thema Amtsgericht Ehrenamtspauschale im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
So. Jetzt bin ich sauer. Am 4.1. Antrag auf pauschale für 2014 gestellt für 2 Bereute. Nachdem ich nichts mehr ...


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Alt 20.05.2015, 10:33   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Amtsgericht Ehrenamtspauschale

So. Jetzt bin ich sauer. Am 4.1. Antrag auf pauschale für 2014 gestellt für 2 Bereute. Nachdem ich nichts mehr gehört habe und der zuständige Rechtspfleger nie erreichbar war, hab ich Anfang Mai erinnert.
Heute kommt die Antwort sie könnten keinen Antrag in der Akte finden. Daher werten sie meib Schreiben vo Mai als Antrag und der ist dann natürlich nicht fristgerecht eingegangen. Daher können die rund 800 Euro mal eben leider nicht gezahlt werden.
Ja geht's noch?

Hab ich irgendeine Chance?
Boomer ist offline  
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Alt 20.05.2015, 16:15   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,923
Standard

HAllo Boomer,

laufen beide Betreuungen tatsächlich immer ab dem 1.1. oder wann war das Datum der Bestellung?
__________________
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agw ist offline  
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Alt 20.05.2015, 17:12   #3
Forums-Geselle
 
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Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 199
Standard

Hallo Boomer,

wirklich dumm gelaufen, die Rechtspfleger sollten sich mal überlegen wie sie mit Ehrenamtlern umgehen. Kaum Geld - aber Wissen und Leistung eines Berufsbetreuers sollen wir bringen.
Versuch es mal über Glaubhaftmachung des Abgabezeitpunktes, vielleicht hast Du in Deinen Unterlagen eine Kopie des Antrages.

Wünsche Dir Glück und gute Nerven!
inne-huhn
inne-huhn ist offline  
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Alt 20.05.2015, 17:23   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,923
Standard

Zitat:
Versuch es mal über Glaubhaftmachung des Abgabezeitpunktes, vielleicht hast Du in Deinen Unterlagen eine Kopie des Antrages.
Das könnte aber schwierig werden wenn tatsächlich in beiden Akten nichts dazu vorliegt.

Zitat:
die Rechtspfleger sollten sich mal überlegen wie sie mit Ehrenamtlern umgehen. Kaum Geld - aber Wissen und Leistung eines Berufsbetreuers sollen wir bringen.
Ich unterstelle mal das es dem Rechtspfleger auch nicht angenehm ist aber was bleibt ihm denn anderes übrig wenn der Anspruch erloschen ist?
Bei Auszahlung kann er mit Sicherheit davon ausgehen das der Revisor in die Erinnerung geht.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 20.05.2015, 23:02   #5
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Muss dazu sagen, dass ich ein Schreiben für beide
Betreute geschickt habe. Also ein formloser Brief mit beiden Aktenzeichen. Da es sich um Zwillinge handelt und die Akten bei Gericht gemeinsam geführt werden (warum auch immer), war das nie ein Problem.

Ja, beide starten am 2.1.

Ich lege auf jeden Fall mal Widerspruch ein und rechne denen vor, was sie in 13 Jahren durch mich gespart haben im Gegensatz zu einem BB
Und rechne dann grad weiter, was sie im den geschätzten nächsten 30 Jahren noch sparen könnten bei beiden Betreuten.

Ich kann nichts dafür dass das Gericht steinzeitlich arbeitet und noch nichts gon Digitalisierung gehört hat. Wenn die nicht in der Lage sind, die Schreiben in die richtige Akte zu sortieren, ist das nicht mein Problem. Andernfalls gebe ich diese Betreuungen an einen BB ab. Wir arbeiten sowieso schon eng mit einem zusammen und bei ihm weiß ich sie in guten Händen. Die Betreuten wären damit notfalls einverstanden. Diese beiden Fälle sind sowieso der Hammer und noch dazu eigentlich zu weit weg. Besagter BB war gleich erstaunt, dass diese in Ehrenamt sind. Aber da ja seit 13 Jahren alles rund läuft und ich mir den Allerwertesten dafür aufreiße, gab es nie nen Grund, für nen Wechsel.

Wenn die aber jetzt weiter darauf beharren (ich hab ne Kopie vom Schreiben plus Beleg Einschreiben) dann haben sie sich ihren Grund selbst geschaffen.

So findet und hält man keine Ehrenamtler.
Boomer ist offline  
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Alt 20.05.2015, 23:50   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Wenn du Kopie und Einschreibe-Beleg vorlegen kannst, sollte das mit der Auszahlung kein Problem sein. Lege Rechtsmittel ein und füge Kopieen der Belege dem Schreiben bei. Falls es nicht zu weit ist, versuche es mit einem ruhigen persönlichen Gespräch. Bei der Gelegenheit zeigst du dann alles vor.

Nimm aber die persönliche Verärgerung raus. Sie ist durchaus verständlich, verbaut dir aber den Zugang zum Rechtspfleger. Wie bereits agw gesagt hat, wird es ihm auch nicht angenehm sein. Er kann aber nun einmal nur nach Aktenlage entscheiden. Und wenn der fristgerechte Antrag ihm nicht vorliegt, was soll er dann machen? Das Problem ist nun einmal (und zwar nicht nur gegenüber dem Gericht), dass der Absender den Empfang des Schreibens nachweisen muss und nicht der Empfänger den Nichtempfang.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 21.05.2015, 08:21   #7
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ja heute morgen bin ich wieder ruhiger. War gestern stinkesauer, aber jetzt geht's wieder besser.

Trotzdem ärgert mich das Schreiben. Man hätte mir auch mitteilen können, dass der Antrag nicht da ist und versuchen können, sich zu verständigen . Aber einfach die Erinnerung als Antrag werten und sich auf Fristablauf berufen, empfinde ich immer noch als Frechheit.

Ich bin Laie, kein BB. Ich musste mir alles selbst beibringen, Unterstützung hab ich von dort noch nie erhalten . Da wird immer über zu wenige Ehrenamtler gejammert, dann aber rotzfrech mit diesen umgegangen. Ich bin Mutter von zwei Kindern, berufstätig und reiße mir seit Jahren in meiner Freizeit die Beine für eigentlich völlig fremde Menschen auf. Um damit der Staatskasse Geld zu sparen. Selbst wäre ich auf das Geld gerade jetzt wirklich angewiesen. Da bin ich der Meinung, dass auch ein Rechtspfleger, der nur nach Aktemlage entscheiden kann, ein wenig Einsatz zeigen dürfte um eine Klärung zu erzielen. Statt gleich ne Erinnerung in nen Antrag zu verwandeln und diesen abzulehnen. So erreichen sie ihr Ziel Ehrenamt vor BB nämlich nicht.

Nun denn. Ich werde nun sachlich Widerspruch einlegen und im Notfall das Amt niederlegen . Fände ich schade, aber um mich verschaukeln zu lassen hab ich keine Zeit.

Geändert von Boomer (21.05.2015 um 08:28 Uhr)
Boomer ist offline  
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Alt 16.10.2015, 19:11   #8
Neuer Gast
 
Registriert seit: 14.10.2015
Beiträge: 1
Standard

auch wenn dieser Post schon etwas älter ist, möchte ich noch einen kleinen Tipp geben, weil es vielleicht auch anderen Forenmitgliedern helfen könnte: Ich würde mal in ein Freiwilligenzentrum reinschauen und dort mal die Berater fragen, ob Sie dich bei diesem Problem noch etwas unterstützen können. Kann gut sein, dass sowas öfters passiert und die Berater weiter wissen? Falls die auch keine Lösung finden, kannst du dir ja immer noch ein neues Ehrenamt suchen, wo du so ein Stress nicht hast! Geh am besten auf www.ehrenamtssuche.de gib dort deine PLZ ein und dann du findest den nächsten Berater in deiner Gegend ...

Tim
TimiLimi ist offline  
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Alt 19.10.2015, 20:31   #9
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hier mal ein Update :

Hatte zu der Sache nichts mehr gehört und das Geld abgeschrieben. Seit 3.7. bin ich nun ebenfalls BB. Anfang August habe ich ne Aktennotiz wegen eines Vorfalls der einen Betreuten ans Gericht geschickt. Mit meinem Briefkopf als BB.

Ende September kommt ein Schreiben: die Pauschale für beide wird demnächst angewiesen. Fragt mich nicht wieso. Es stand nichts anderes in dem Schreiben. Keine Erklärung. Entweder ist nein Antrag doch noch aufgetaucht oder die hatten Angst, dass och zukünftig als BB abrechnen will, .... was weiß ich. Ist auch egal. Jedenfalls scheinen sich manche Dinge irgendwann von selbst zu regeln
Boomer ist offline  
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