Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung mittellos oder vermögend???? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebes Forum,
Habe vor drei Monaten eine Berreuung übernommen die sehr schleppend voran ging. Zunächst dachte ich die Dame ...
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19.06.2015, 20:36 | #1 |
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Beiträge: 9
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Vergütung mittellos oder vermögend????
Hallo liebes Forum,
Habe vor drei Monaten eine Berreuung übernommen die sehr schleppend voran ging. Zunächst dachte ich die Dame sei unvermögend, dann tauchte aber noch ein Sparbuch auf für das ich jetzt auch endlich die Genehmigung zur Auflösung und Verfügung habe. Nun würde ich gerne meinen ersten Vergütungsantrag stellen aber hier sind div Heimrechnungen offen die beglichen werden müssen. Zahle ich jetzt erst die Rechnungen, ist sie unvermögend und meine Vergütung müsste die Staatskasse zahlen ( wobei hier ja auch das Problem wäre ob nach dem Stundensatz vermögend oder unvermögend). Stelle ich erst meinen Vergütungsantrag und entnehme es dem noch vorhanden Vermögen, bin ich mir nicht sicher ob die Heimrechnungen zeitlich nicht Vorgang haben. Bin für eure Hilfe dankbar |
19.06.2015, 23:50 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo soraya, wie kommst du auf die Idee das deine Vergütung vorrangig sei?
Die Heimkosten sind doch bereits bestehende Schulden aus einem gültigen Vertrag und daher auch bereits fällig.
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20.06.2015, 00:02 | #3 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 9
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Danke für deine Antwort.
So hatte ich es mir schon gedacht, aber rechne ich sie dann als unvermögend ab betreuungsbeginn ab, oder vermögend bis das Geld bis zur Schongrenze verbraucht ist für die offenen Rechnungen? Das ist ja strittig ob man einen Antrag auf Vergütung aus der Staatskasse stellen kann, wenn der Betreute erst vermögend und dann innerhalb des Abrechnungszeitraumes mittellos wird. |
20.06.2015, 10:32 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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so ganz verstehe ich dein Problem nicht.
Zu Beginn der Betreuung war die Dame nicht vermögend. Dann, später, tauchte das Sparbuch auf und gleichzeitig aber auch Forderungen. Also immer noch nicht vermögend. Das ist zwar schade aber leider wohl nicht zu ändern. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
20.06.2015, 10:49 | #5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.12.2014
Beiträge: 9
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Ich habe kurz nach der Bestellung von dem Sparbuch Kenntnis erlangt. Dieses kann ich jetzt mit Beschluss auflösen und über das Geld verfügen. Also werden jetzt die Heimkosten erstattet die über die letzten vier Monate sich angesammelt haben. Ist sie dann nicht erst ab diesem Zeitpunkt unvermögend? Selbst wenn ich die Rechnungen die ersten zwei Monate direkt hätte zahlen können, wäre das Geld erst jetzt aufgebraucht gewesen, sprich zu diesem Zeitpunkt wo ich meinen Vergütungsantrag stelle.
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20.06.2015, 13:12 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,576
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Moin Soraya
Mal ganz einfach und praktisch: Deine Betreute war vielleicht zu Beginn der Betreuung nicht unvermögend, auch wenn du von dem Sparbuch erst später erfahren hast. Durch die aufgelaufenen Forderungen bzgl. der Heimkosten wurde sie in der Zwischenzeit mittellos. Und diese Forderungen sind vorrangig zu begleichen. (Du hast hoffentlich nicht vergessen, den Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen...) D.h. selbst, wenn Du den Vergütungsantrag für die ersten Monate gegen das Vermögen stellen solltest - woher willst Du das Geld nehmen, wenn es inzwischen schon weg ist? Hinterher zum Gericht gehen und sagen, das Geld ist jetzt weg, mach nicht nur einen sehr dummen Eindruck, es verschafft Dir einen großen Haufen Arbeit und Stress - und kein Einkommen. Schiele also nicht auf das ganz vielleicht einzustreichende Geld, sondern darauf, dass Du Deine Vergütung ohne unnötige und große Scherereien bekommst. Allein der zusätzliche Arbeitsaufwand wäre wahrscheinlich größer, als die zusätzliche Einnahme. Zu Deutsch: Du würdest draufzahlen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
20.06.2015, 13:31 | #7 |
Stammgast
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Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Bei der Entscheidung, ob die betreute Person vermögend oder unvermögend ist, kommt es nur auf die Vermögensaktiva an. Aus diesem Grunde gibt es auf dem Vordruck "Anlage zum Vergütungsantrag" auch keine Spalte "offene Forderungen gegen den Betreuten".
Also ist in das Vermögen des Betreuten zum Endstand des 1. Betreuungsquartals zu schauen. Wenn zu dem Zeitpunkt mehr Geld vorhanden ist, als der Schonbetrag, dann ist die Person vermögend. Wenn dann die Forderungen beglichen sind, wird wohl die betreute Person am Ende des 2. Betreuungsquartals unvermögend sein, weil die Betreuungsaktiva unter den Schonbetrag gesunken sind.
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20.06.2015, 13:33 | #8 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 9
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Danke für deine Antwort Imre, ja den Antrag zur Hilfe hatte ich schon zu Beginn gestellt.
Bin darauf gekommen weil ich im Rechtspflegerforum gelesen habe, dass die Betreuungsgerichte das unterschiedliche handhaben. Den hören Stundensatz bei vermögend bekommt ja weil man mehr Aufwand zu dem Zeitpunkt hatte, unabhängig davon ob der Betreute im Verlauf dann unvermögend geworden ist. Gibt's div Urteile bereits dazu. Aber du hast vollkommen Recht. Ich sollte ohne den großen Aufwand zu betreiben sie für die komplette Zeit als unvermögende abrechnen. Vielen lieben Dank |
20.06.2015, 13:39 | #9 |
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Beiträge: 9
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Hallo Betreuerwichtel,
die Rechnungen sind bis jetzt angelaufen und können jetzt erst durch mich beglichen werden. Die zeitliche Überschneidung macht mir Probleme. Ich zahle jetzt und dann wird sie unvermögend sein. Vergütungsantrag für das erste Quartal steht aber jetzt zeitgleich aus. Also im Prinzip war sie vermögend bis jetzt. Dann müsste die Staatskasse aber meine Vergütung tragen. Und das scheint sehr strittig zu sein. |
20.06.2015, 13:41 | #10 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Betreuerwichtel
Deine Worte sind wohl formaljuristisch korrekt. Aber was macht Soraya, wenn sie formal korrekt den Vergütungsantrag gegen das Vermögen stellt, dies auch so beschlossen wird, dann aber kein Vermögen mehr da ist, dem die Vergütung entnommen werden könnte? Ich möchte wetten, dass der Arbeitsaufwand um die Vergütung zu bekommen deutlich größer als die erhoffte Mehreinnahme sein wird, die ungefähr bei 1 Stunde (= max. 44,00 ) anzusiedeln ist. Sie wird sich wohl zwischen Pragmatismus und (Gesetzes-)Buchstabentreue entscheiden müssen. MfG Imre
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mittellos, vergütung, vergütungsantrag, vermögend |
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