Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachlasspflegschaften im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wer führt eigentlich neben den Betreuungen Nachlasspflegschaften? Macht eine Ausbildung zur Abwicklung Sinn? Ist es als "zweites Standbein" ausreichend ...
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#1 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
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Hallo,
wer führt eigentlich neben den Betreuungen Nachlasspflegschaften? Macht eine Ausbildung zur Abwicklung Sinn? Ist es als "zweites Standbein" ausreichend lukrativ? |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Eine "Ausbildung" zum Nachlaßpfleger gibt es nicht.
Am hießigen Amtsgericht werden Nachlaßpflegschaften ausschließlich an Rechtsanwälte übertragen. Inwieweit eine Nachlaßpflegschaft rentabel ist, hängt ausschließlich vom Nachlaßwert und der anfallenden Arbeit ab. Nicht bei jeder Nachlaßpflegschaft sind große Vermögen zu verwalten, aber dennoch mit einem erheblichen Aufwand verbunden die Erben zu ermitteln. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo homas,
bei uns werden Nachlassangelegenheiten auch an die Betreuer abgegeben, die zu Lebzeiten eingesetzt waren. Habe das aber noch nie gemacht bzw. nicht gewollt. Ich persönlich bin immer froh, wenn ich damit nichts mehr zu tun habe, das ist gar nicht mein Materie. Mit freundlichen Grüßen Tina |
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