Dies ist ein Beitrag zum Thema Umsatzsteuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Im "Ratgeber Betreuungsrecht" von Zimmermann, 7. Auflage S. 54 oben steht, dass in den Stundensätzen der Betreuer die Umsatzsteuer ...
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,848
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Hallo!
Im "Ratgeber Betreuungsrecht" von Zimmermann, 7. Auflage S. 54 oben steht, dass in den Stundensätzen der Betreuer die Umsatzsteuer inbegriffen ist - stimmt ja auch. Allerdings heißt es dort weiter, dass der Stundensatz entsprechend zu kürzen sei, wenn der Berufsbetreuer keine Umsatzsteuer zu zahlen hat. Dies wäre mir neu. Würde ja bedeuten, dass z.B. Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, nur die entsprechend gekürzten Beträge in Ansatz bringen könnten. Stimmt doch nicht, oder? mfg |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi!
Kann ich zwar nicht 100%ig genau beantworten, aber ich leite es mal so her: Der einzelne Berufsbetreuer zahlt 16 % Umsatzsteuer. Der Betreuungsverein zahlt nur 7 % Umsatzsteuer. Die Stundensatzpauschalen für Berufsbetreuer und für die Berufsbetreuer vom Betreuungsverein sind gleich. In dieser analogen Anwendung würde ich also davon ausgehen, dass sich die Stundensatzpauschale für Berufsbetreuer die als Kleinunternehmer gelten und von der Umsatzsteuer befreit sind, ebenfalls unverändert sind. Fraglich ist eben nur, inwieweit es überhaupt (noch) zulässig ist, Berufsbetreuer zu sein und als Kleinunternehmer beim Finanzamt zu gelten....aber da kenne ich mich wirklich nicht aus! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Zitat:
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#4 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
ohja STIMMT!
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#5 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,848
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Hallo!
Zu meinem Ursprungsbeitrag habe ich folgenden Link gefunden: http://www.btprax.de/pdf/Betreuungsr..._leseprobe.pdf Unter der Randziffer 245 dieser Info dürfte meine Eingangsfrage ja beantwortet sein. Demnach erhalten Berufsbetreuer mit Kleinunternehmerstatus den vollen Stundensatz überwiesen - ohne Ust.-Kürzung. Zimmermann hat sich in seinem o.e. Buch da wohl etwas unklar ausgedrückt, oder ich habe dies falsch interpretiert. Zum Thema Kleinunternehmer verweise ich nochmals auf folgenden Link: http://www.steuerlexikon-online.de/K...rregelung.html mfg |
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| berufsbetreuer, kleinunternehmer, mehrwehrtsteuer, selbständigkeit, steuern, umsatzsteuer |
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