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Nebenberuflich Berufsbetreuungen übernehmen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nebenberuflich Berufsbetreuungen übernehmen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin Christian und brauche mal eure Hilfe. Gibt es im Betreuungsrecht eine Aussage dass der Arbeitgeber es akzeptieren ...


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Alt 18.08.2015, 20:51   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 01.08.2015
Beiträge: 3
Standard Nebenberuflich Berufsbetreuungen übernehmen

Hallo,


ich bin Christian und brauche mal eure Hilfe.
Gibt es im Betreuungsrecht eine Aussage dass der Arbeitgeber es akzeptieren muss wenn man nebenberuflich Berufsbetreuungen übernimmt? (öffentliches Interesse)


Ich bin Pflegeberater und überlege nebenberuflich mir als Berufsbetreuer ein Standbein aufzubauen.


Vielen Dank im voraus für Eure Antworten
Armine1501 ist offline  
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Alt 18.08.2015, 21:41   #2
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 15.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Das ist von AG zu Ag unterschiedlich. Bei meinem AG ist das Ehrenamt gar kein Problem und wenn es mehr wird, möchte er um seine Zustimmung gefragt werden. Es darf sich allerdings nicht mit meinem Beruf vermischen. Aber da besteht in meinem Fall kein Grund zur Sorge, hier betreue ich eine Produktionsanlage und da Menschen...

Vielleicht mal beim Betreibsrat nachfragen, der sollte eine Entsprechende Regelung mit dem AG haben...
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 18.08.2015, 21:53   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 01.08.2015
Beiträge: 3
Standard

ich sollte dazusagen das ich bei einer Behörde arbeite, das ist nicht immer so ganz einfach. da zählen klare Fakten.


Leider finde ich im Internet nichts dazu und bislang habe ich im BGB und im Betreuungsrecht auch noch keine klare Aussage darüber gefunden
Armine1501 ist offline  
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Alt 18.08.2015, 21:57   #4
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 15.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Zitat:
Zitat von Armine1501 Beitrag anzeigen
ich sollte dazusagen das ich bei einer Behörde arbeite, das ist nicht immer so ganz einfach. da zählen klare Fakten.


Leider finde ich im Internet nichts dazu und bislang habe ich im BGB und im Betreuungsrecht auch noch keine klare Aussage darüber gefunden
Dann geh hlt zu Eurem Personalrat, der wird Dir antworten können... Und verschwiegen sollte er auch sein :-)
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 18.08.2015, 22:01   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 01.08.2015
Beiträge: 3
Standard

Danke, aber ich bin ja nicht blöd habe ich soweit bereits abgetastet und bin etwas auf Gegenwind gestoßen












aber vielen Dank für Deine Antwort, ich werde mal die Gesetze wälzen um klare Fakten zu haben
Armine1501 ist offline  
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Alt 19.08.2015, 06:10   #6
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von grauerblitz
 
Registriert seit: 15.10.2013
Ort: Saarland
Beiträge: 83
Standard

Ich bin auch im ö.D. angestellt und soweit mir bekannt ist, ist eine nebenberufliche Tätigkeit nur Anzeigepflichtig und kann nur verboten werden, wenn es zu einem Interessenkonflikt mit deinem AG. kommen könnte, oder wenn Du auf Grund dieser Tätigkeit, Deinen Haupterwerb vernachlässigen würdest. Das heißt, wenn Du Deiner dem AG. geschuldeten Arbeitsleistung nicht in vollem Umfang mehr nachkommst. Es gibt auch Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten, sowie den Bundesländern. Folgend ein Link zum Nebentätigkeitsrecht.
Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht für Beschäftigte im Landesdienst des Saarlandes



Gruß Walter
__________________
Manchmal gehts nicht anders
grauerblitz ist offline  
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Alt 19.08.2015, 20:38   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Armine

Zitat:
Zitat von Armine1501 Beitrag anzeigen
... Behörde , das ist nicht immer so ganz einfach. da zählen klare Fakten.
...ist nicht einfach - OK
aber:
...da zählen klare Fakten - das wäre das erste, was ich höre!
Je weiter oben desto unfähiger, Fakten überhaupt zu erkennen oder als solche annehmen zu können.
Und "zählen" ist eine Fähigkeit, von der gerne geredet, aber oft mal nichts gekonnt wird.

Aber in die eine wie in die andere Richtung: So ganz pauschal sollte auch das nicht behauptet werden. Nicht alle sind fit und nicht alle sind doof.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.08.2015, 10:54   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

HAllo Christian,

Zitat:
Gibt es im Betreuungsrecht eine Aussage dass der Arbeitgeber es akzeptieren muss wenn man nebenberuflich Berufsbetreuungen übernimmt? (öffentliches Interesse)
das BGB läßt sich im §1898 BGB lediglich über die Übernahmepflicht aus, das gilt aber nicht bei Betreufsbetreuungen und bindet deinen Arbeitgeber nicht.

Dieses Problem wirst du nur anhand deines Arbeitsvertrages und dessen Regelungen lösen können.

Zitat:
Ich bin Pflegeberater und überlege nebenberuflich mir als Berufsbetreuer ein Standbein aufzubauen.
Ob es generell sinnvoll ist Berufsbetreuungen als "nebenher" Einkommensquelle zu betreiben halte ich für sehr fraglich.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 24.08.2015, 13:35   #9
(Dipl.) Sozialarbeiter
 
Benutzerbild von Udsch
 
Registriert seit: 28.09.2006
Beiträge: 145
Standard

Hallo Christian,


wenn du Beamter bist, brauchst du auf jeden Fall eine Genehmigung vom Arbeitgeber:


https://dejure.org/gesetze/BBG/99.html


Ansonsten eher nicht, ganz ausführlich beschrieben findest du die Hintergründe hierzu da:


http://www.kswg.eu/alt/presse/pr02.html


Ob es sinnvoll ist, beruflich Betreuungen neben einem anderen Hauptberuf zu führen, ist eine andere Frage. Bei einem Halbtagsjob hielte ich das für möglich. Ich kenne ja deine Arbeitszeiten nicht, aber als Berufsbetreuer musst du schon im Wesentlichen zu den Hauptgeschäftszeiten tätig sein, um mit Ärzten, Banken, Behörden, etc. in Kontakt treten zu können und deine Betreuten ggf. auch mal begleiten zu können. Mehrere (anspruchsvolle) Berufsbetreuungen in den Abendstunden zu führen halte ich für nicht umsetzbar. Deine Ansprechpartner werden die (berechtigte) Erwartung haben, dich tagsüber auch mal telefonisch erreichen zu können.


Wenn du dich langfristig umorientieren möchtest, würde ich mein Angestelltenverhältnis zumindest auf eine Halbtagsstelle reduzieren (falls du überhaupt in Vollzeit tätig bist), nur dann kannst du den Betreuten auch gerecht werden...


Lieben Gruß vom Udo
Udsch ist offline  
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Alt 24.08.2015, 19:02   #10
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von grauerblitz
 
Registriert seit: 15.10.2013
Ort: Saarland
Beiträge: 83
Standard

Hier noch ein interessanter Link zur Nebentätigkeit im Ö.D. Nebentätigkeiten von Angestellten
__________________
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grauerblitz ist offline  
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