Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zum Thema Pflichten des Betreuers & Vernachlässig im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Jörg
mehr besorgte und aufmerksame Mitbürger (Nachbarn, Kollegen,Passanten,...)
wären doch nicht das Schlechteste.
Hilfsbereitschaft, klar. Aber niemand ...
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#11 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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#12 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Im Abschlussbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht" zur 74. Konferenz der Justizministerinnen und - minister im Juni 2003 heißt es auf Seite 105: "Genießt der freie Wille absoluten Vorrang, bedeutet das nicht, dass der natürliche Wille stets unbeachtlich wäre. Das Betreuungsrecht will grundsätzlich auch diesem natürlichem Willen uneingeschränkt zur Geltung verhelfen. Der natürliche Wille kann jedoch beim Vorliegen gewichtiger sachlicher Erwägungen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eingeschränkt werden." http://www.dnoti.de/DOC/2005/abschlussbericht.pdf Im Grundsatz darf also nur gehandelt werden, wenn eine erhebliche Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. |
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#13 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.10.2007
Beiträge: 5
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erst einmal viel Dank für Ihre ausführlich Antwort, worüber ich mich sehr gefreut habe und mich nicht oft genug bedanken kann!
Es ist so das die BW in dem seniorenheim über ein Verwahrgeldkonto verfügt, auf dieses das geld übertragen wird, was der betreuer, ind iesem fall der Sohn, dem heim überweist. In meiner Position kann ich Einblick auf dieses Verwahrgeldkonto gewinnen. Meine Vermutungen sind daher nicht aus den Fingern gezogen, sondern nachweislich real! Die Dame bekommt also 25€ in Abständen von 8-10 Wochen. Ich selbst habe diese fehler mit Kollegen entdecken können, selbst mache ich es mir nun zur Aufgabe bzw. zur pflicht, dort einzuschreiten. Möchte mich nur vorab diesbezüglich so gut es geht erkundigen, benötige die § auf diese ich dem Sohn/Betreuer gezielt hinweisen möchte. In der Hoffnung das die Betreuung sich verbessert. Nur wenn dies nicht der fall sein sollte, wende ich mich an die Pflegedienstleitung und ggf an das zuständige gericht. |
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#14 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.10.2007
Beiträge: 5
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Ich möchte noch ein wenig dazu anhängen...
Zum einen, die dame sieht nciht vernachlässigt aus, Dank intensiver Pflege der Pfleger und Schwester. Das Verwahrgeldkonto befindet sich übrigens derzeit im Minuszustand! Zu meinem Nick, ich habe lange überlegt als was ich mich bezeichne. Der Nick sollte jedoch nicht mich widerspiegeln oder ähnliches. Es ist so das ich besorgt bin und das es durchaus nicht nur bei dieser dame probleme gibt. Sie ist jedoch die einzige mir bekannte, bei der es intensive Betreuungsprobleme gibt. Möchte Sie davor schützen und mich wie ein polizist verhalten. freund+Helfer eben!!! Hoffe die Botschaft kommt an... |
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#15 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.10.2007
Beiträge: 5
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Und um noch etwas klar darzustellen, die dame ist dement!
denke aber das eine demenz erkrankte Person nicht dafür ausgenutzt werden darf um sich selbst zu bereichern, das nun wirklich mehr als offensichtlich ist. Und ja, ich als einer von ihren bediensteten, die Sie beaufsichtigen und auch pflichten erfüllen müssen, mische mich dort ein, das wird in meiner Position erwartet! Ich benötige wie schon mehrfach gesagt, nur die dazugehörigen § für diese Art von vernachlässigung... Vielen dank für Ihre Aufmerksamkeit! |
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#16 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo seniorenpolice,
>>Ich benötige wie schon mehrfach gesagt, nur die dazugehörigen § für diese Art von vernachlässigung... << Wie ebenfalls mehrfach besprochen, gibt es für die Art der Verwahrlosung keinen speziellen Paragraphen. Zudem differenzieren sie die Problematik einmal hinsichtlich des Kontakts/Besuchs des Sohnes und zum andern hinsichtlich des Geldes. Hinsichtlich des Besuchs gibt es keine Vorschrift, wie oft und in welchen Abständen weder Angehörige noch Betreuer sich über die Situation der Betreuten vergewissern muss. Wenn die Bewohnerin zudem dement ist, stellt sich die Frage, was die Bewohnerin davon hat, von ihrem Sohn besucht zu werden. Erkennt sie ihn? Geht es ihr dadurch besser? Wie lange kann sie sich daran erinnern, wenn sie besucht wurde? Mitunter kann es sogar sein, dass durch einen Besuch von Angehörigen der/die BewohnerIn sich aufregt. Dann kann sogar vom persönlichen Kontakt abzuraten sein. Hinsichtlich der Finanzen gibt es auch keine spezielle Vorschrift, sofern nicht andere Aspekte hinzukommen, die den Verdacht der Untreue begründen. Allein zuwenig Taschengeld reicht dafür nicht aus. Letztendlich schließe ich mich hier vertretenen Ansicht an, dass die Problematik hausintern (Heimbeirat, Heimverwaltung, Pflegeleitung, Heimleitung) zu regeln ist. Heinz |
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#17 | ||
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Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,286
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Zitat:
gar nicht so weit auseinander, Roy. Danke für die Information! LG Jörg
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