Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung ehrenamtlicher Betreuer bei Abgabe der Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich hätte folgende Frage.
Nach etwas mehr als 3 Jahren habe ich meine ehrenamtliche Betreuung aufgrund beruflicher Veränderung an ...
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18.11.2015, 14:45 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 25.06.2012
Ort: Altenburg/Thüringen
Beiträge: 26
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Vergütung ehrenamtlicher Betreuer bei Abgabe der Betreuung
Hallo, ich hätte folgende Frage.
Nach etwas mehr als 3 Jahren habe ich meine ehrenamtliche Betreuung aufgrund beruflicher Veränderung an einen neuen Betreuer abgegeben. Mein regulärer Abrechnungszeitraum lief am 05.06. des Jahres aus. Bis der neue Betreuer bestellt wurde, war es September. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich die Betreuung fortgeführt. Entlassen wurde ich ebenfalls im September im Rahmen der neuen Betreuerbestellung. Besteht für die Zeit von Juni bis September ein Anspruch auf die (teilweise) ehrenamtliche Vergütungspauschale, obwohl das Abrechnungsjahr nicht komplett vollendet wurde? Danke für einen Hinweis. |
18.11.2015, 15:41 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,880
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Zitat:
Warum sollte das denn anders sein??
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18.11.2015, 20:03 | #3 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 25.06.2012
Ort: Altenburg/Thüringen
Beiträge: 26
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Danke
... vielen Dank für die schnelle Hilfe.
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Stichworte |
abgabe, beendigung, betreuerwechsel, ehrenamtliche, vergütung |
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