Dies ist ein Beitrag zum Thema Haus in Frankreich muss verkauft werden im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe einen neuen Betreuten, der in Berlin wohnt. Er hat ein Ferienhaus in Frankreich, dass er verkaufen möchte. ...
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19.11.2015, 11:12 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.10.2011
Beiträge: 8
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Haus in Frankreich muss verkauft werden
Hallo,
ich habe einen neuen Betreuten, der in Berlin wohnt. Er hat ein Ferienhaus in Frankreich, dass er verkaufen möchte. Er kann aus Altersgründen dort nicht mehr hinfahren. Es ist kein Geld vorhanden, um eine Räumung zu zahlen. Wie verkauft man ein Haus ohne hinzufahren? Wie kann ich ins Vermögensverzeichnis aufnehmen, was an Werten in dem Haus ist - ohne hinfahren zu müssen? Kann mir einer einen Tip geben? Danke. Rachel10 |
19.11.2015, 14:10 | #2 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Da würde ich auf jeden Fall ein Gutachten erstellen lassen. Ob ein Verkehrswertgutachten erforderlich ist oder ein Kurzgutachten reicht, würde ich beim Gericht erfragen. Die Käufersuche kann dann ja ein Makler vor Ort regeln.
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19.11.2015, 19:49 | #3 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
@Rachel, schau mal ob du nicht Fotos z.B. vom Haus findest. Damit kannst du dir wenigstens einen ersten Eindruck verschaffen. Wegen der Einrichtung und dem VV würde ich mir nicht allzusehr den Kopf zerbrechen und dem gericht mitteilen, dass der Wert des Inventars derzeit nicht zu ermitteln ist. Ansonsten such dir einen Makler in der Gegend und verschaffe dir damit einen allgemeinen Überblick über Lage und Preis. Vielleicht wäre der Makler ja auch bei einem erteilten Verkaufsauftrag bereit einige detaillierte Infos zum Wert beizusteuern. |
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20.11.2015, 21:56 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Im Normalfall kann man Möbel und Inventar im VV vernachlässigen. Sobald diese Gegenstände älter als 3 Jahre sind, haben sie soviel an Wert verloren, dass sie keinen Wiederverkaufswert haben. Damit sind sie keine werthaltigen Gegenstände mehr.
Ausnahmen bilden Antiquitäten. Ob solche in dem Haus vorhanden sind, sollte dir dein Betreuter sagen können. Wegen des Verkaufes musst du dich mit 2 Dingen auseinander setzen, die auch strickt zu trennen sind. 1. Die Betreuung besteht nach deutschem Recht. Damit sind auch deine Handlungen nach deutschem Recht zu beurteilen. Wenn du also ein Grundstück verkaufen willst, musst du wegen §§ 1908i, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB eine Betreuungsgerichtliche Genehmigung für den Verkauf einholen. Dies würde ich, weil es solch eine Genehmigung in Frankreich wahrscheinlich nicht notwendig sein wird, bereits mit dem Vorvertrag bei Gericht einholen und bei Abschluss des Kaufvertrages die Genehmigung mit vorlegen (zu diesem Zwecke amtlich übersetzen und in der französischen Botschaft mit einer Apostille versehen lassen). 2. Der Grundstückskaufvertrag regelt sich nach französischem Recht. Zu diesem Thema solltest du dich hier erst einmal einlesen. Bei weiteren Fragen sollte ein Fachanwalt aufgesucht werden (Stichwort ist hier: Beratungshilfe).
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