Dies ist ein Beitrag zum Thema Erreichbarkeit über die Feiertage im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Ich habe jetzt verkündet, dass ich die nächsten zwei Wochen im Urlaub bin.
Mh, dieses Thema Urlaub gabs schon ...
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19.12.2015, 08:43 | #11 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn ich offiziell im Urlaub bin dann habe ich einen Vertreter. Zwei Wochen das Büro dicht machen ohne was zu organisieren käme für mich nicht in Frage und auch unser Gericht wäre davon überhaupt nicht begeistert. Weihnachten ist mir grundsätzlich total egal, das sind für mich Tage wie alle anderen z.B. Sonntage auch. Deshalb habe ich mich auch für den Notdienst eintragen lassen. Meine speziellen Kunden reagieren in dieser hysterischen Weihnachtszeit extrem empfindlich, da bin ich lieber erreichbar und kann was bewegen. Dafür sitze ich dann im Januar zwar nicht im Urlaub aber mal eine Woche nur sehr, sehr eingeschränkt an meinem Schreibtisch. Ich "tausche" gern, an offiziellen"hohen" Tagen bin ich eher erreichbar, aber dafür dann halt mal am darauffolgenden Mittwoch oder so nicht. Angst vor Burn Out entwickle ich deshalb auch nicht, das sehe ich als deutlichen Vorzug der Freiberuflichkeit.
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19.12.2015, 12:15 | #12 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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So lange man sich seine freie Zeit anderweitig verschafft, ist das vollkommen ok. Ich hab früher auch oft Weihnachten gearbeitet. Das macht grundsätzlich nichts. Wobei der heilige Abend mir persönlich aber inzwischen wirklich heilig seit ich Kinder habe.
Ich handhabe es auch öfter so, dass ich mal nen Tag in der Woche nix tue und dafür am Wochenende oder abends Schreibkram erledige. Das ist in der jeweiligen Situation mehr Entspannung als unbedingt auf Samstag und Sonntag zu bestehen. Das richtige Konzept muss jeder selbst entwickeln. Dafür sind wir ja schließlich Freiberufler |
19.12.2015, 17:27 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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Ohne Vertreterregelung hätte ich hier als Betreuerin gar nicht anfangen DÜRFEN, die musste ich schon am ersten Tag angeben, was auch nicht gerade leicht war.
Freitag 17.00 Uhr stelle ich mein Handy ab und mache es vor Montag 8 Uhr auch nicht mehr an. Weihnachten ebenso. Was soll denn passieren was Ordnungsamt Polizei und Notärztin dieser Zeit nicht regeln können. Nach Absprache- bei ganz heiklen Sachen- hatte ich es auch schon mal am Wochende angelassen, aber das ist dann MEINE Entscheidung. Mich haben hier auch schon Heime am Samstag um 19 Uhr abends angerufen, um mir zu verkünden, dass ich meiner Betreuten Socken kaufen müsse. Urlaub hatte ich bislang nicht, ich werde dann aber auch da für meine Vertretung erreichbar sein, meinen Läppi mitnehmen, abends die Mails schecken, um eventuell einzugreifen. Ich bin hier Einzelkämpfer, sitze weder in einem Gemeinschaftsbüro , noch habe ich regelmäßigen Austausch mit meiner Vertretung. Diese kann dann doch sowieso nur sehr eingeschränkt agieren, da sie ja keine Beschluss hat, im Prinzip nur vertrösten, da ihre Unterschrift keinen rechtlichen Bestand hat. Die Vertretungen stehen hier ja nicht im Beschluss oder auf dem Betreuerausweis. Lediglich die Betreuungsbehörde und das Gericht sind informiert, aber eben weder Jobcenter noch Sozialamt. Von daher schon eine merkwürdige Regelung. Was ist denn wenn meine Betreuten zum Beispiel ihre Sozialleistungen verlieren. Meine Vertretung hat doch gar keine schriftlich verbrieften Befugnisse zu agieren. Von daher muss ich eigentlich zumindest für den Vertreter erreichbar sein. |
19.12.2015, 18:37 | #14 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Mal im Ernst. Vertetungen betreiben natürlich nicht das laufende Gschäft, das bleibt liegen in der Zeit. Es wird die Post nachgesehen und schlimmstenfalls eine Verlängerung irgendwo beantragt. Die Urlaubsvertetung lässt sich vom Gericht dann handlungsfähig bestellen wenn unaufschiebbarer Handlungsbedarf da ist. Für den Kleinkram oder mal nen eiligeren Regelungsbedarf mit dem Amt z.B. gibts ne Vollmacht und schon kann der Kollege auch dies und das regeln.
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20.12.2015, 13:07 | #15 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,600
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Moin moin
Um es vielleicht noch mal klarer zu sagen (oder die Klarheiten zu beseitigen): Eine Vertretung im Rehmen der rechtlichzen Betreuung kann bestenfalls im Rahmen des "good will" etwas tun. Also z.B. mal ein Schreiben aufsetzen, in dem auf den Urlaub hingewiesen und um Fristverlängerung gebeten wird. Oder - sofern mit dem eigentlichen Betreuer abgesprochen - um Informationen oder einen Vorschuss rauszugeben. Dann ist Ende. Eine (womöglich auch noch zu unterschreibende) Entscheidung treffen ist da nicht angesagt. Sollte das aber notwendig werden - also z.B. eine Unterbringung oder eine Einwilligung in eine med. Maßnahme - dann ist die Bestellung zum Ersatzbetreuer oder Verhinderungsbetreuer angezeigt. Damit sind dann auch die entsprechenden Kompetenzen vergeben, mit denen gehandelt werden darf. In der Praxis sieht das z.B. so aus, dass der Betreuer dem Gericht seinen Urlaub mitteilt und wer im Bedarfsfall als Ersatzbetreuer zur Verfügung steht. Der Vertretung wird dann ein unterschriebener Antrag auf Ersatzbetreuung ohne Datum in die Hand gedrückt, der bei Bedarf (dann mit Datum versehen) im Betreuungsgericht eingereicht werden kann. So läuft das zumindest völlig reibungslos in meinem Revier. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
20.12.2015, 13:38 | #16 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
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Hier ist es so, dass man als Vertreter unter Verweis auf die Urlaubsmitteilung des regulären Betreuers seine Bestellung zum Ersatzbetreuer selbst beantragen kann.
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20.12.2015, 15:01 | #17 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wir haben ja auch erst mal grundsätzlich die Möglichkeit zu deligieren. PS und OT: Zitat:
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20.12.2015, 17:52 | #18 | |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Zitat:
Das Gericht kann mich ja anrufen wenns was will ... Was fürn Notdienst ? |
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20.12.2015, 18:23 | #19 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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In Köln kann man bei einigen Richtern(innen), wenn sie anrufen und fragen ob man einen neuen Fall haben möchte, direkt sagen das der und der bitte als Ersatzbetreuer in den Beschluss kommt. Manche machen dieses Spiel mit, alle anderen werden über Vollmachten geregelt.
Da meine Vertretung und ich uns soweit ganz gut verstehen und im kommenden Jahr eine Bürogemeinschaft planen, ist das auch m. M. n. ganz gut so... Dieses Schreiben vom Rechtsanwalt welches michaela mohr erwähnt hätte ich gerne(auch als PN) mal gesehen... Wenn während des Urlaubs ein Beschluss für Ersatzbetreuung gebraucht wird, ist es wahrscheinlich bei der Durchlaufzeit bei Gericht eh sinnlos...Vor dem Beschluss ist der Urlauber bestimmt schon wieder im Einsatz...
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
20.12.2015, 18:46 | #20 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das Gericht bekommt Nachricht wenn ein Betreuer nicht erreichbar ist und (dringender) Regelungsbedarf ansteht.Die darauf folgenden Telefonate oder Briefe sind u.U. dann nicht nett. Zitat:
Zitat:
Das Bevollmächtigungsschreiben als Vertreter suche ich mal raus und schicks dir per PN nächste Woche. Du könntest dir vom Anwalt deines Vertrauens sowas aber auch aufsetzen lassen.
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