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gesetzliche Betreuung

 

Erreichbarkeit über die Feiertage

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erreichbarkeit über die Feiertage im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Ich habe jetzt verkündet, dass ich die nächsten zwei Wochen im Urlaub bin. Mh, dieses Thema Urlaub gabs schon ...


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Alt 19.12.2015, 08:43   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich habe jetzt verkündet, dass ich die nächsten zwei Wochen im Urlaub bin.
Mh, dieses Thema Urlaub gabs schon oft.
Wenn ich offiziell im Urlaub bin dann habe ich einen Vertreter. Zwei Wochen das Büro dicht machen ohne was zu organisieren käme für mich nicht in Frage und auch unser Gericht wäre davon überhaupt nicht begeistert.

Weihnachten ist mir grundsätzlich total egal, das sind für mich Tage wie alle anderen z.B. Sonntage auch. Deshalb habe ich mich auch für den Notdienst eintragen lassen.

Meine speziellen Kunden reagieren in dieser hysterischen Weihnachtszeit extrem empfindlich, da bin ich lieber erreichbar und kann was bewegen. Dafür sitze ich dann im Januar zwar nicht im Urlaub aber mal eine Woche nur sehr, sehr eingeschränkt an meinem Schreibtisch.

Ich "tausche" gern, an offiziellen"hohen" Tagen bin ich eher erreichbar, aber dafür dann halt mal am darauffolgenden Mittwoch oder so nicht. Angst vor Burn Out entwickle ich deshalb auch nicht, das sehe ich als deutlichen Vorzug der Freiberuflichkeit.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.12.2015, 12:15   #12
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

So lange man sich seine freie Zeit anderweitig verschafft, ist das vollkommen ok. Ich hab früher auch oft Weihnachten gearbeitet. Das macht grundsätzlich nichts. Wobei der heilige Abend mir persönlich aber inzwischen wirklich heilig seit ich Kinder habe.

Ich handhabe es auch öfter so, dass ich mal nen Tag in der Woche nix tue und dafür am Wochenende oder abends Schreibkram erledige. Das ist in der jeweiligen Situation mehr Entspannung als unbedingt auf Samstag und Sonntag zu bestehen. Das richtige Konzept muss jeder selbst entwickeln. Dafür sind wir ja schließlich Freiberufler
Boomer ist offline  
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Alt 19.12.2015, 17:27   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Ohne Vertreterregelung hätte ich hier als Betreuerin gar nicht anfangen DÜRFEN, die musste ich schon am ersten Tag angeben, was auch nicht gerade leicht war.


Freitag 17.00 Uhr stelle ich mein Handy ab und mache es vor Montag 8 Uhr auch nicht mehr an.
Weihnachten ebenso. Was soll denn passieren was Ordnungsamt Polizei und Notärztin dieser Zeit nicht regeln können.
Nach Absprache- bei ganz heiklen Sachen- hatte ich es auch schon mal am Wochende angelassen, aber das ist dann MEINE Entscheidung.
Mich haben hier auch schon Heime am Samstag um 19 Uhr abends angerufen, um mir zu verkünden, dass ich meiner Betreuten Socken kaufen müsse.


Urlaub hatte ich bislang nicht, ich werde dann aber auch da für meine Vertretung erreichbar sein, meinen Läppi mitnehmen, abends die Mails schecken, um eventuell einzugreifen. Ich bin hier Einzelkämpfer, sitze weder in einem Gemeinschaftsbüro , noch habe ich regelmäßigen Austausch mit meiner Vertretung.


Diese kann dann doch sowieso nur sehr eingeschränkt agieren, da sie ja keine Beschluss hat, im Prinzip nur vertrösten, da ihre Unterschrift keinen rechtlichen Bestand hat. Die Vertretungen stehen hier ja nicht im Beschluss oder auf dem Betreuerausweis.
Lediglich die Betreuungsbehörde und das Gericht sind informiert, aber eben weder Jobcenter noch Sozialamt.
Von daher schon eine merkwürdige Regelung.


Was ist denn wenn meine Betreuten zum Beispiel ihre Sozialleistungen verlieren. Meine Vertretung hat doch gar keine schriftlich verbrieften Befugnisse zu agieren.
Von daher muss ich eigentlich zumindest für den Vertreter erreichbar sein.
Oliveira ist offline  
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Alt 19.12.2015, 18:37   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Urlaub hatte ich bislang nicht, ich werde dann aber auch da für meine Vertretung erreichbar sein, meinen Läppi mitnehmen, abends die Mails schecken, um eventuell einzugreifen.
Da könntest du besser gleich im Büro bleiben- ist praktischer für dich.

Mal im Ernst. Vertetungen betreiben natürlich nicht das laufende Gschäft, das bleibt liegen in der Zeit. Es wird die Post nachgesehen und schlimmstenfalls eine Verlängerung irgendwo beantragt.
Die Urlaubsvertetung lässt sich vom Gericht dann handlungsfähig bestellen wenn unaufschiebbarer Handlungsbedarf da ist.

Für den Kleinkram oder mal nen eiligeren Regelungsbedarf mit dem Amt z.B. gibts ne Vollmacht und schon kann der Kollege auch dies und das regeln.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 20.12.2015, 13:07   #15
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin

Um es vielleicht noch mal klarer zu sagen (oder die Klarheiten zu beseitigen):

Eine Vertretung im Rehmen der rechtlichzen Betreuung kann bestenfalls im Rahmen des "good will" etwas tun. Also z.B. mal ein Schreiben aufsetzen, in dem auf den Urlaub hingewiesen und um Fristverlängerung gebeten wird. Oder - sofern mit dem eigentlichen Betreuer abgesprochen - um Informationen oder einen Vorschuss rauszugeben. Dann ist Ende.

Eine (womöglich auch noch zu unterschreibende) Entscheidung treffen ist da nicht angesagt.

Sollte das aber notwendig werden - also z.B. eine Unterbringung oder eine Einwilligung in eine med. Maßnahme - dann ist die Bestellung zum Ersatzbetreuer oder Verhinderungsbetreuer angezeigt. Damit sind dann auch die entsprechenden Kompetenzen vergeben, mit denen gehandelt werden darf.

In der Praxis sieht das z.B. so aus, dass der Betreuer dem Gericht seinen Urlaub mitteilt und wer im Bedarfsfall als Ersatzbetreuer zur Verfügung steht. Der Vertretung wird dann ein unterschriebener Antrag auf Ersatzbetreuung ohne Datum in die Hand gedrückt, der bei Bedarf (dann mit Datum versehen) im Betreuungsgericht eingereicht werden kann.
So läuft das zumindest völlig reibungslos in meinem Revier.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.12.2015, 13:38   #16
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
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Hier ist es so, dass man als Vertreter unter Verweis auf die Urlaubsmitteilung des regulären Betreuers seine Bestellung zum Ersatzbetreuer selbst beantragen kann.
Flafluff ist offline  
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Alt 20.12.2015, 15:01   #17
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Eine Vertretung im Rehmen der rechtlichzen Betreuung kann bestenfalls im Rahmen des "good will" etwas tun.
Da kann ich dir nicht ganz beipflichten. Ich habe mir von einer Anwältin ein Schreiben aufsetzen lassen-abgesehen von Unterbringungsangelegenheiten- l dass mein Vetreter der genau benannt ist nicht eigenständig, sondern als mein Bote handelt. Ist kompliziert geschrieben aber hat Gültigkeit.

Wir haben ja auch erst mal grundsätzlich die Möglichkeit zu deligieren.

PS und OT:
Zitat:
seine Bestellung zum Ersatzbetreuer selbst beantragen kann.
und das dann noch bis in alle Ewigkeit
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Alt 20.12.2015, 17:52   #18
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wenn ich offiziell im Urlaub bin dann habe ich einen Vertreter. Zwei Wochen das Büro dicht machen ohne was zu organisieren käme für mich nicht in Frage und auch unser Gericht wäre davon überhaupt nicht begeistert.
Bei einigen Fällen gibt es eine Ersatzbetreuerin, die ist aber im Urlaub...
Das Gericht kann mich ja anrufen wenns was will ...

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Deshalb habe ich mich auch für den Notdienst eintragen lassen
Was fürn Notdienst ?
Miezekatze ist offline  
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Alt 20.12.2015, 18:23   #19
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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In Köln kann man bei einigen Richtern(innen), wenn sie anrufen und fragen ob man einen neuen Fall haben möchte, direkt sagen das der und der bitte als Ersatzbetreuer in den Beschluss kommt. Manche machen dieses Spiel mit, alle anderen werden über Vollmachten geregelt.
Da meine Vertretung und ich uns soweit ganz gut verstehen und im kommenden Jahr eine Bürogemeinschaft planen, ist das auch m. M. n. ganz gut so...
Dieses Schreiben vom Rechtsanwalt welches michaela mohr erwähnt hätte ich gerne(auch als PN) mal gesehen...
Wenn während des Urlaubs ein Beschluss für Ersatzbetreuung gebraucht wird, ist es wahrscheinlich bei der Durchlaufzeit bei Gericht eh sinnlos...Vor dem Beschluss ist der Urlauber bestimmt schon wieder im Einsatz...
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 20.12.2015, 18:46   #20
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das Gericht kann mich ja anrufen wenns was will ...
Das Gericht will von dir nur einen Vertreter genannt bekommen nach der Urlaubsmitteilung.
Das Gericht bekommt Nachricht wenn ein Betreuer nicht erreichbar ist und (dringender) Regelungsbedarf ansteht.Die darauf folgenden Telefonate oder Briefe sind u.U. dann nicht nett.

Zitat:
Was fürn Notdienst ?
Es gibt einen Richternotdienst und eine Notdienst der Betreuer. D.h. es wird vorher gefragt wer Weihnachten und bis zum Januar trotz Feiertag zur Verfügung stünde. evtl. auch nur mal für ne Nachfrage.

Zitat:
Wenn während des Urlaubs ein Beschluss für Ersatzbetreuung gebraucht wird, ist es wahrscheinlich bei der Durchlaufzeit bei Gericht eh sinnlos...
Irrtum, das geht innerhalb von einer Stunde.

Das Bevollmächtigungsschreiben als Vertreter suche ich mal raus und schicks dir per PN nächste Woche. Du könntest dir vom Anwalt deines Vertrauens sowas aber auch aufsetzen lassen.
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michaela mohr ist offline  
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