Dies ist ein Beitrag zum Thema Erreichbarkeit über die Feiertage im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von michaela mohr
Es gibt einen Richternotdienst und eine Notdienst der Betreuer. D.h. es wird vorher gefragt wer ...
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20.12.2015, 20:07 | #21 | |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Zitat:
Die Vertreungsregelung ist hier genauso. Hab sie aber noch nicht in der Praxis ausprobiert. |
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20.12.2015, 23:31 | #22 | |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Zitat:
Der Richternotdienst ist mir natürlich bekannt. Einen Betreuernotdienst gibt es hier nicht. Was konkret tut der bei euch ? |
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21.12.2015, 09:23 | #23 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es kommt auch schon mal vor, dass ein Insolvenzrichter im Richter- Notdienst sitzt. Wenn der dann ein Fax kriegt wegen einer Eilbestellung ist er erst mal..... Da ist es gut wenn er einen hat den er anrufen kann. Das ist alles. Das ist auch nicht mit der Feuerwehr zu vergleichen. Das Gericht und die Betreuungsstelle fragt an wer macht das, und das war es dann auch schon. Zitat:
Urlaub und Feiertags"bereitschaft" sind einfach zwei verschiedene Dinge die besser wohl nicht vermischt werden.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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22.12.2015, 15:17 | #24 |
Club 300
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Beiträge: 331
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22.12.2015, 15:31 | #25 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Betreuer die in Urlaub sind sollten sich unbedingt um eine Vertetung bemühen und diese dann auch allen bekannt machen. Einem Heim zu sagen, ich bin in Urlaub (ohne Vertretung) weil ich Ruhe haben möchte ist für mich ziemlich ziemlich abwegig und auch u.U. einer weiteren Tätigkeit als BB nicht zuträglich. Das muss aber letztendlich jeder selbst für sich entscheiden.
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22.12.2015, 18:41 | #26 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Naja, ich kann ja keinen Vertreter herzaubern...
Wie gesagt, das eine Amtsgericht bestellt eine Ersatzbetreuerin, aber die ist nun zufällig auch weg. Das kann ich auch nicht ändern. Ich hab mit der so nix zu tun und kann sie schlecht dran hindern Urlaub zu machen. Ich denke uach nicht, dass sie irgendwas entscheiden würde wenn ich weg bin. Ich werde im nächsten Jahr auch mehrfach Urlaub machen. Der steht einem ja wohl auch zu. Ich seh allerdings da allerdings auch keine Probleme. Alle Leute sind gut versorgt. Wer meint er muss 24 Stunden am Tag erreichbar sein an 365 Tagen, kann das ja tun. Mein Ding ist das nicht. Ich hab feste Bürozeiten und ausserdhalb der Zeiten bin ich meist auch nicht erreichbar. Für Notfälle gibts nen Anrufbeantworter oder Polizei und Feuerwehr Geändert von Miezekatze (22.12.2015 um 18:43 Uhr) |
22.12.2015, 19:02 | #27 | |
Berufsbetreuer
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Ort: Hessen
Beiträge: 1,186
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Zitat:
Absprache vorher? Ich wäre da nicht ganz so nonchalant. Wenn in Deinem Urlaub wichtige Anträüge versäumt werden und Du der Ersatzbetzreuerin Deine Verhinderung nicht mitgeteilt oder Dich mit ihr abgesprochen hast, hast im Zweifelsfall ganz schnell mal auch Haftungsfragen um die Ohren. Das Gericht und die Behörde werden irgendwann ebenfalls zur Kenntnis nehmen, dass Dir die Absicherung der Belange des Betreuten in Deinem Urlaub irgendwie wurscht zu sein scheint. Als Qualitätsmerkmal wird man das aber eher nicht auslegen. |
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22.12.2015, 20:45 | #28 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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Finde das Verhalten wirklich riskant, nicht nur für die Betreuten, auch für Dich.
Ich weiß ja nicht was Du für Fälle hast.... Was soll schon passieren... nun ja, zum Beispiel, dass einer Deiner Betreuten durchdreht, zwangsweise nach PsychK G untergebracht werden muss. Unsere Richter hier möchten dann einen Antrag von Dir auf Unterbringung nach Betreuungsrecht und das in einer bestimmten Frist. Wenn ich mir da vorstelle, die hören auf dem AB " Bin mal im Urlaub, steht mir ja schließlich zu... und nein einen Vertreter habe ich nicht., denn der ist auch im Urlaub" Ich wäre hier nicht mehr vorgeschlagen, ganz klar. Und die alten Fälle wäre ich auch los. Du musst natürlich wissen, wie Du Deine Betreuungen führen willst, aber ich sehe Dich da auch in der Haftung, wenn durch Deine Nichterreichbarkeit Nachteile für den Klienten entstehen. LG |
22.12.2015, 20:59 | #29 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Hier bin ich sogar verpflichtet mich bei Gericht und BB in den Urlaub abzumelden und einen Vertreter zu benennen, der in Notfällen ersatzweise bestellt werden könnte. Dieser Vertreter muss Zugang zu den Akten und der eingehenden Post haben.
Das wurde uns gleich zu Beginn ausdrücklich gesagt. Deshalb hängt hier auch gut sichtbar die Nummer vom Leiter der BB (ist hier für die Berufsbetreuer zuständig ) in meiner Wohnung. Meine Familie ist angewiesen, diesen umgehend zu informieren falls mir mal was passieren sollte und weiß auch, wie sie an die Akten zur Übergabe ran kommen könnte. Einfach zur Sicherheit. Man weiß ja nie. Lg.boomer |
22.12.2015, 21:03 | #30 |
Schwaadlappe
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Ort: Köln
Beiträge: 316
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In unserem Bezirk sind die Richter auch sehr angetan wenn man (möglichst) vom Start weg eine Vertretung benennen kann.
Ich hatte mich im Sommer bei allen Richtern, wo ich zu der Zeit Fälle hatte, abgemeldet mit der nochmaligen Nennung der Vetretung. Bleibt nur zu hoffen das man sich nie ins Gehege kommt wenn es an die urlaubsplanung geht.
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
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