Dies ist ein Beitrag zum Thema Bankgeschäfte des Betreuers im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Nachdem ich beim Filialleiter der Bank war hat er ONLINE-BANKING nur zur Einsicht des Kontos erlaubt. Als ich den Schaltermensch ...
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05.12.2007, 14:36 | #11 |
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Nachdem ich beim Filialleiter der Bank war hat er ONLINE-BANKING nur zur Einsicht des Kontos erlaubt. Als ich den Schaltermensch nach einer Woche anrief wie der Stand sei, meinte er er habe sich noch mal erkundigt und das geht doch nicht. Habe dann dem Bankvorstand geschrieben, die Bank für alles verantwortlich zu machen. Dann konnte ich mit Überweisungsschein und "Sondergenehmigung" die laufenden Zahlungen tätigen. Auf Online warte ich nach 5 Wochen immer noch. Wenn man sich als "normaler" Bürger über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzt, hat man erhebliche Probleme. Die Sparkasse stört das nicht. Zumindest macht der Schaltermensch jetzt drei Bücklinge wenn er mich sieht oder verschwindet hinter dem Parablue.
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Stichworte |
bank, ermächtigung, girokonto, kreditinstitut |
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