Dies ist ein Beitrag zum Thema Bankgeschäfte des Betreuers im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Vorgeschichte.
Wir haben die Betreuung von unserem Nachbarn von einem anderen Betreuer übernommen da seine ebenfalls betreute Frau gestorben ist. ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 23.11.2007
Beiträge: 4
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Vorgeschichte.
Wir haben die Betreuung von unserem Nachbarn von einem anderen Betreuer übernommen da seine ebenfalls betreute Frau gestorben ist. Nachdem der allgemeine Papierkrieg abgewickelt war macht nun die Bank Probleme. Die Bank will das Konto nicht umschreiben ohne einen Brief des Gerichts. Das Gericht sagt der Betreuer hat die Vollmacht auf das Giro Konto. (Vermögenswerte wie Sparbuch, Haus etc nur mit richterlicher Genehmigung.) Es sei so als ob der Betreute selbst am Schalter steht. Das Konto ist seit dem Tod der Frau (gemeinsames Konto) gesperrt. Mit einer schriftlichen Info alle Kosten (z.B. Wasserschaden und kein Beitrag bezahlt da auch die Abbuchungen gesperrt wurden) wurde gnädig eingewilligt das Konto einzurichten. Jetzt gibt es aber ON-LINE Banking. Das verweigert die Bank mit der Begründung, man könnte dann ja nicht den Betreuerausweis und Pass vorlegen. Das Gericht sagt das darf die Bank nicht aber der ist das egal. Gibt es einen Weg die Bank zu überzeugen? Gerichtsurteile etc. |
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#2 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
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Ich hatte das Problem auch schon bei mehreren Banken! Ich glaube nicht, dass es ein Urteil gibt, dass eine Bank einem Betreuer Onlinebanking anbieten muss. (lasse mich aber gerne eines besseren belehren - wäre ja schön!)
Bei einer Bank wiederum war es total unkomliiert, das alles zu bekommen. (evtl Bankwechsel?) Genauso habe ich die Erfahrung gemacht, dass Direktbanken keine KOnten über Betreuer einrichten. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 23.11.2007
Beiträge: 4
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Wie heisst die Bank? Wie war es mit Abuchungsaufträgen. Werden die anerkannt? Z.B. Telefon, Heim, usw.
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 47
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Hallo Linden,
ich würde die Bank wechseln, wenn es solche Schwierigkeiten gibt. Ich habe diese Schwierigkeiten auch gehabt und führe seitdem alle Konten der Betreuer bei zwei ortsansässigen Kreditinstitutionen. Bei der Sparkasse hier am Ort genügt die einmalige Vorlage des Betreuerausweises, die ortsansässige Volksbank verlangt die Vorlage des Betreuerausweises einmal jährlich. Das hat weitere Vorteile: pro Bank ein Ansprechpartner (also insgesamt 2). Man kennt sich und kann im Zweifel manches auch telefonisch regeln. Außerdem sind bei Online-Banking die Gebühren meist günstiger und man kann so dem Betreuten auch noch etwas Geld sparen. Freundliche Grüße Wolfgang Rütten Berufsbetreuer |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 47
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vielleicht versuchst Du es einfach bei der Bank, wo auch Du Dein Konto hast.
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 23.11.2007
Beiträge: 4
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Leider ist das hier die Sparkasse die sich auf ihre Satzungen beruft. Da es hier im Ort einige Banken gibt, werde ich mich mal auf den Weg machen. Vielleicht hilft die Drohung alle Konten abzuziehen dann etwas.
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,807
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Hallo,
na nu, so viele Antworten, und alle falsch ? Die Bank hat Recht. Für die Führung eines Online-Kontos braucht man eine sogenannte "allgemeine Ermächtigung" nach § irgendwas BGB. Diese Auskunft kann jede Sparkasse geben, aber auch jeder Rechtspfleger. Diese Genehmigung ist schriftlich beim Amtsgericht zu beantragen. Hintergrund ist die Absicherung der Sparkassen im Falle eines Betruges. Das mag sich jetzt hart anhören, ist aber so. Mit dieser allgemeinen Ermächtigung geht das Risiko auf den Betreuer über. Denn die Bank kann beim Online-Banking nicht kontrollieren, ob eine Überweisung rechtmäßig erfolgt. Also z. B. ob der Betreute noch lebt oder ob die Betreuung überhaupt noch besteht. Einige Spaßvögel bei den Geldinstituten wollten sogar, dass bei jeder eingereichten Überweisung der Betreuer den Betreuerausweis vorlegt. Das Thema ist aber nach meiner Kenntnis inzwischen wieder vom Tisch. Eine allgemeine Ermächtigung setzt auch ein gewisses Vertrauen der Gerichtes in einen Betreuer voraus. Es kann also auch vorkommen, dass die Genehmigung ablehnt wird. Z. B. wenn der Betreuer noch nicht "amtsbekannt" ist, also erst neu im Geschäft. Da kann man dann nichts machen, ist aber nicht persönlich gemeint. Gruss Andreas |
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#8 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
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Dann hab ich Glück gehabt.
Das Konto von dem ich sprach, hab ich bei der Norisbank eingerichtet (gleich in Kombination mit Tagesgeld). Ich hatte aber nur die Genehmigung des Gerichts zur Auflösung des alten Sparbuchs und eben Neuanlage als Tagesgeld. Ging trotzdem alles ohne Probleme. |
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#9 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,807
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Zitat:
nicht jede Bank stellt sich so an. Bei der hiesigen S.... musste erst vom Gericht die grundsätzliche Genehmigung zur Geldanlage eingeholt werden, und dann noch die allgemeine Ermächtigung. Da ich weiss, dass es auch anders geht, habe ich bei bestimmten Banken sooo einen Hals. Die stellen sich an, als wäre es eine Zumutung, dass man dort Geld anlegt. Aber wahrscheinlich muss man erst mit Summen im 7-stelligen Bereich kommen, damit es für die interessant ist. Gruss Andreas |
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#10 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
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Ja, den Eindurck hatte ich auch.
In einer Filiale der Sparkasse war es ganz anders: als ich das Sparbuch eines Betreuten auflösen wollte, hatte ich natürlich die Genehmigung vom Gericht mit. Die Angestellte fragte mich nach einer Weile , ob ich mir jetzt extra ein Schreiben vom Gericht geholt habe?? Ich weiß nicht, welche Vorstellungen die haben... |
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