Dies ist ein Beitrag zum Thema Erste Betreuung bekommen (Eil-Verfahren) brauche euren Rat im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Am Montag habe ich die Zusage bekommen auf meine Bewerbung als Berufsbetreuerin, bin quasi ne Quereinsteigerin.
Nun brauche ich ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Neuer Gast
Registriert seit: 21.01.2016
Ort: Unterreichenbach
Beiträge: 2
|
Hallo,
![]() Am Montag habe ich die Zusage bekommen auf meine Bewerbung als Berufsbetreuerin, bin quasi ne Quereinsteigerin. Nun brauche ich euren Rat. Heute wurde ich von der Betreuungsbehörde angerufen und wurde gefragt ob ich folgenden Fall übernehmen möchte ( natürlich habe ich ja gesagt). Die ältere Dame ist blind, taub und leidet an Demenz, lebt im eigenen Haus, hat keine Angehörigen. Der Pflegedienst kommt 2 mal am Tag. Nun liegt die Frau mit Lungenentzündung im Krankenhaus, die SozialMitarbeiterin hat einen Platz in einem Heim für Kurzzeitpflege organisiert. Nun besteht aber auch die Möglichkeit vom ambulanten Pflegedienst zu Hause betreut zu werden. Nun meine Fragen: wie ist der Ablauf bei so einem Eilverfahren bei Gericht? Wie schnell bekommt man den "Ausweis/Beschluss"???? Und auf was muss ich hier alles beachten? Für eure Ratschläge besten Dank!
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Guten Morgen,
entgegen deiner Überschrift hast du die Betreuung noch nicht, du hast eine Eilanfrage der Betreuungsbehörde. Bestellt wirst du vom Gericht, nicht durch die Anfrage der Betreuungsbehörde. Wie lange das gesamte Procedere dauert, also Beschluss wird gefasst, geschrieben und zugestellt hängt von den Gepflogenheiten und auch der Überlastung des Gerichts ab. Nicht immer sieht ein Gericht die Eiligkeit so wie die Betreuungsbehörde das sieht. Erst wenn du den gerichtlichen Beschluss hast bist du Betreuerin. Du müsstest dann auf jeden Fall auch darauf achten ob dort deine Berufsmässigkeit erfasst ist (!). Was dann zu tun ist mit oder wegen der Betreuten findest du wenn du hier erst mal die Suchfunktion des Forums nutzt. Deine Frage ist schon oft gestellt und auch umfassend beantwortet. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
|
Hallo und Glückwunsch.
Hier ist es so, dass der Richter! in einem Eilverfahren mir den Beschluss direkt faxt damit ich handlungsfähig bin. Zuerst würde ich versuchen herauszubekommen, was die Betreute möchte, ob es Patientenverfügung etc. gibt. Allerdings würde ich in diesem speziellen Fall die Dame nur mit gesicherter umfassender Betreuung in die häusliche Pflege entlassen. Ich habe eine allein in ihrem Haus lebende Dame mit Demenz, welche Essen und Trinken vergisst, da habe ich Rundum-Betreuung (auch teilweise durch Angehörige). Und sie ist nicht blind und taub! Geändert von Aiwala (04.03.2016 um 07:37 Uhr) |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
|
Moin moin
Vielleicht noch einen Tipp zur Praxis. Als Neulich hast Du sicherlich erst einmal Manschetten etwas falsch zu machen und kommst (wie jede/r andere) ordentlich in Schweiß. Wenn es so weit ist, dann schu Dir erst mal die Betreute an und prüfe ab, ob sie Dir ihre Wünsche und Vorstellugnen mitteilen kann. Dann höre Dir Ärzte und Pflegepersonal an, wie die Pflegesituation ist und wie lange sie noch im Krankenhaus bleiben muss bzw. kann. Wenn es Angehörige und Bekannte gibt, dann höre Dir auch sie an. Und entscheide nichts sofort und nur, weil irgendwer eine Entscheidung von Dir will!!! Wenn Du Dich nicht drängen läßt, hast Du mehrere Möglichkeiten: - Im Krankenhaus bleiben - gleich nach Hause und ambulante Pflege organisieren (da mußt Du schnell organisieren, ohne genau zu wissen, wie die Erfolgsaussichten sind) - erst mal Kurzzeitpflege und dann nach Hause (da hast Du schon mehr Zeit zum Organisieren und Einschätzen der Erfolgslage) - falls doch nix mehr geht oder die Betreute sich in der Kurzzeitpflege wohl fühlt: Langzeitpflege organisieren Ergo: festina lente! MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Neuer Gast
Registriert seit: 21.01.2016
Ort: Unterreichenbach
Beiträge: 2
|
Hallo Zusammen,
Danke für Ratschläge, die haben mir sehr weitergeholfen!!! Hab mich bis der Beschluss / Betreuerausweis da war, im Hintergrund gehalten und hab die Ärzte und die Sozialarbeitin machen lassen. Grüße Sabse |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
|
Ich würde an deiner Stelle auch herausfinden, ob die Dame schon lange blind und taub ist. Dann könnte es sein, dass sie über "lormen" kommunizieren kann. Und Du könntest über einen Taubblindenassistenten mit ihr kommunizieren. Diese beherrshen das "Lormen" nämlich , d.h. die Tastkommunikation über die Hände.
Herzliche Grüße efb |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| aufenthaltbestimmung, eil-verfahren, kurzzeitpflege |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|