Dies ist ein Beitrag zum Thema Erreichbarkeit im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zu diesem Thema hat sich, aus einem anderen Thema heraus, eine interessante Diskussion in einem anderen Forum ergeben.
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#11 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Zu diesem Thema hat sich, aus einem anderen Thema heraus, eine interessante Diskussion in einem anderen Forum ergeben.
Finde es sehr gut, dass man auch von Seiten der Rechtspfleger ein Einsehen mit den Betreuern hat. ![]() Berufsbetreuer - wieviele Betreuungen sind gesund? - Seite 2 - rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger |
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#12 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Als ehrenamtlicher Betreuer bin ich erstaunt, dass Berufsbetreuer sich zu diesem Thema groß Gedanken machen. Es ist Broterwerb in selbständiger Form. Man sollte eine klare Trennung zwischen Arbeits- und Freizeit vornehmen, um "auch später noch kräftig zubeißen zu können". Gerade in sozialen Berufsfeldern sind diese häßlichen, weil schleichende, Krankheiten wie 'burn-out' weit verbreitet. Nicht abschalten zu können, allzeit-bereit-sein, chronisch überfordert zu sein sind ein herrlicher Nährboden für psychosomatische Erkrankungen, die über kurz oder lang zu einer Berufsunfähigkeit führen. Davor muß man sich selbst schützen, aber auch die Gesellschaft (Behandlungs- und Frühverrentungskosten). Abgrenzung ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht in diesem Tätigkeitsfeld.
Wenn man Bürosprechzeiten bekannt gibt und einen AB laufen läßt ist das meiner Meinung nach ausreichend. Ein Diensthandy benötigt man, um selber von unterwegs anzurufen. Ob man diese Nummer unbedingt weitergeben muß, würde ich zunächst einmal in Frage stellen. In der Vor-Handy-Zeit war ein Leben auch möglich, warum nicht heute. Gibt es wirklich Situationen, die keinen Aufschub dulden. 110 oder 112 sind rund um die Uhr besetzt. Bei Gefahr in Verzug kann die Einwilligung des Betreuers nachgeholt werden. Bestimmte Beiträge im Rechtspfleger-Forum finde ich ganz spaßig. Ich habe den Eindruck, daß dort einige user ihre (berufsbedingten?) Minderwertigkeitskomplexe durch Allmachtsphantasien kompensieren. Ein Selbständiger muß doch sein Arbeitspensum und darüber sein Einkommen selber bestimmen können, das ist doch das Wesen der beruflichen Selbständigkeit. Niemand fragt, ob ein niedergelassener Arzt mit seiner Patientenzahl überfordert ist. Die Budgettierung in diesem Bereich führt zu einem Sturm der Entrüstung, es bleiben aber noch die Privatpatienten. Berufsbetreuern soll eine Einkommensobergrenze (wer setzt die Anzahl der zu betreuenden Menschen fest?) verordnet werden. Glücklicherweise kommen dann doch einige Rechtspfleger noch auf das naheliegende und schauen ins Gesetzbuch. Es wäre sicherlich aber auch spannend, mit den Rechtspflegern in einem gemeinsamen Forum zu diskutieren. Ob da bestimmte Aussagen auch so fallen würden?
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#13 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo "Kohlenklau",
Zitat:
Ich kann Deinem ganzen Beitrag 100 % beipflichten. Zitat:
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#14 |
Gast
Beiträge: n/a
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Es steht Ihnen frei sich im Rechtspflegerforum zu der angesprochenen Problematik zu äußern. Man darf gespannt sein.
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#15 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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*g* Ich habe diese Antwort schon erwartet.
nein.. lieber nicht. Es gab ja schon Betreuer aus diesem Forum die das vergeblich versucht haben. Keine Ahnung was da passiert ist, aber ich möchte diese Quote nicht nach oben treiben. |
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#16 |
Gast
Beiträge: n/a
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Ich denke Sie können sich nunmehr ganz ungezwungen dort äußern, nachdem ein bestimmter User sich mittlerweile im Forum abgemeldet hat. Ist doch schön, wenn man zusammen diskutieren kann.
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#17 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Danke für den Hinweis!
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#18 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,760
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Hallo,
grau ist alle Theorie. Ich bin im Rechtspflegerforum nach zwei Anfragen, die den RechtspflegerInnen wohl nicht passten, rausgeflogen. Da kann sich jeder selbst seinen Reim drauf machen. Gruss Andreas |
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#19 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
soweit ich mich erinnere handelte es sich bei Ihren Fragen um Probleme, zu denen Sie die Rechtslage wissen wollten. Das ist nicht Sinn und Zweck des Rechtspflegerforums. Für solche Probleme gibt es andere Foren oder der Gang zum Rechtsanwalt. Im Rechtspflegerforum geht es rein um den Austausch über die Arbeitsweise der einzelnen Rechtspfleger und Disskussion über fachliche Probleme zur besseren Entscheidungsfindung. Rechtsberatungen finden nicht statt! Nachzulesen ist das in den Forenregeln. Solange Sie sich an diese Tatsache halten, wird wohl niemand etwas dagegen haben, wenn sie fachlich und sachlich zum Thema mitdisskutieren. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#20 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,760
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Hallo,
das ist aber nach meiner Meinung kein Grund für eine Sperrung. Nicht sehr demokratisch, finde ich. Gruss Andreas |
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Lesezeichen |
Stichworte |
berufsbetreuer, erreichbarkeit, selbständigkeit, urlaub |
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