Dies ist ein Beitrag zum Thema Erreichbarkeit im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
@Andreas
Sie haben sich nicht an die Forenregeln gehalten. Ihre Sperre oder Löschung haben Sie sich demzufolge selbst zuzuschreiben!...
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#21 |
Gast
Beiträge: n/a
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@Andreas
Sie haben sich nicht an die Forenregeln gehalten. Ihre Sperre oder Löschung haben Sie sich demzufolge selbst zuzuschreiben! |
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#22 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Worauf gespannt? Auf meinen Beitrag oder die Reaktion? Aber hier im Forum schreiben ja auch RechtspflerInnen. ![]() Deren Meinung zum Thema würden mich auch interessieren ![]() P.S. Du oder Sie? In einem Forum stört mich ein Du nicht. Bei unterschiedlichen Ansprachen kommt man immer durcheinander.
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#23 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Also siehste mal Andreas, die Faust des Staates hat gewirkt. Wirst gleich in die Verbannung geschickt, weil du offensichtlich etwas gefragt hast, was diesen Personen nicht in den Kram passt, Gruss mary
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#24 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,764
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Hallo mary,
vielleicht sollte man die Damen und Herren RP's mal an ihren Diensteid erinnern. Hier der Text für Niedersachsen: § 65 Diensteid (1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, dass ich, getreu den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung wahren und verteidigen, in Gehorsam gegen die Gesetze meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. So wahr mit Gott helfe." Der Eid kann auch ohne die Worte "So wahr mir Gott helfe" geleistet werden. (2) Erklärt ein Beamter, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so kann er statt der Worte "Ich schwöre" die Worte "Ich gelobe" oder die nach dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder nach der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft an die Stelle des Eides tretende Beteuerungsformel sprechen. (3) In den Fällen, in denen das Innenministerium nach § 9 Abs.3 eine Ausnahme von § 9 Abs.1 Nr.1 zugelassen hat, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden; der Beamte hat, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, zu geloben, dass er seine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen wird. Nur mal zur Erinnerung. Gruß Andreas |
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#25 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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(hüstel)
wie war noch mal das Thema?
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#26 |
Gast
Beiträge: n/a
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Für alle, die den hilfreichen Hinweis von Kohlenklau nicht recht zu deuten wissen: der Austausch geht doch langsam daneben, thematisch wie auch stilistisch.
Ich weiß zwar nicht, was gefragt wurde und ob eine Abmahnung erfolgt, jedoch ist hier nicht der Platz, sich über andere Foren auszulassen. Zudem haben auch wir hier, wenn nicht ganz so stringent, die Regel, dass es keine Rechtsberatung geben darf, da Verstöße gegen diese Regel zur Schließung des Forums führen kann. Ich bitte also in eigenen Interesse, diese Regel des Forums für RechtspflegerInnen auch hier zu beachten. Zum anderen doch bei der Sache zu bleiben und notfalls in den Off Topic Bereich zu wechseln und schließlich nicht andere MitgliederInnen dieses Forums 'anzumachen', weil es in einem anderen Forum nicht funktioniert. Ansonsten wirkt hier zwar nicht die Faust des Staates, sondern meine Wenigkeit, indem ich das Thema schließe. ok? Heinz |
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#27 |
Gesperrt
Registriert seit: 13.06.2008
Beiträge: 4
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Und ich kenne einen Betreuer, der ab Freitagvormittag den AB anhat und eines Dienstags feststellte, daß "sein" Betreuter nicht in der Wohnung ist, vom Pflegedienst erfährt, daß der Betreute bei seinem Sohn zu Besuch ist, weil ihm allein die Decke auf den Kopf gefallen ist - Sohn hat Betreuer nicht erreicht, aber Pflegedienst Bescheid gesagt - und der Betreuer hetzt dem Sohn die Polizei auf den Hals, weil ihm eingefallen ist, daß er das Aufenthalts- bestimmungsrecht hat . ..
![]() Der Betreuer hat noch nie mit dem Sohn gesprochen, ruft nie zurück, wenn er darum gebeten wurde, und verlangt Kostenerstattung für den Polizeieinsatz... Typen gibt's ![]() |
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#28 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 42
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Hallo,
also ich mache den Job jetzt beruflich seit einem Jahr. Zuvor habe ich die Betreuungen noch ein Jahr lang ehrenamtlich ausgeübt, da hatte ich aber nur fünf Leute, jetzt sind es 17. Ich bin auch nicht 24 Std. erreichbar. Ich habe eine Mailbox, auf der ich mitteile, dass ich telefonisch von 9-17 Uhr erreichbar bin. Es klingelt oftmals ja permanent das Telefon, da kommt man sonst zu nix. Nach 17 Uhr schalte ich das Handy, ich hab derzeit nur ein Arbeitshandy, weil ich noch von zu Hause aus arbeite und die Privatnummer gebe ich nicht raus, auf lautlos. Bevor ich schlafen gehe, schau ich nochmal drauf, ob jemand auf die Mailbox gesprochen hat. Wenn ja, dann muss man abwägen, ob es wichtig ist und man noch zurückruft oder eben warten kann. Zitat:
Es ist aber leider oft so, dass, sobald Behörden u.ä. erfahren, dass eine Betreuung besteht, versucht wird, alles dem Betreuer aufzubürden. So ist das aber auch nicht. Betreuer sind auch nur Menschen und wie schon geschrieben wurde braucht auch ein Betreuer eine Auszeit. Für mich ist es ein Job. Klar, ich versuche den zu Betreuenden bestmöglich zu helfen, aber ich muss da auch klare Grenzen ziehen, sonst halte ich das nicht lange durch. Die Grenze zu ziehen fällt nicht immer leicht, aber ich denke, dass diese ganz wichtig ist. Und das Leben geht auch weiter, wenn der Betreuer nicht erreichbar ist. Polizei oder Notdienst werden den Klienten schon nicht auf der Straße liegen lassen. In o.g. Fall bei mir haben sie dann gefragt, was sie mit ihm machen sollen und ich hab gesagt, sie sollen ihn in die Ausnüchterungszelle stecken oder nach Hause bringen. Er blieb bis zum nächsten morgen in der Ausnüchterungszelle. ![]() Hat sich also alles übers Telefon geklärt. Liebe Grüße, Angela |
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berufsbetreuer, erreichbarkeit, selbständigkeit, urlaub |
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