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Gesetzliche Fristen Betreuung

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zuerst einmal hallo an Alle. Ich habe folgende Frage: Person A wird nach Suizidversuch durch Polizei nach PLK verbracht, verbleibt ...


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Alt 31.12.2007, 12:22   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 31.12.2007
Ort: HN Ba-Wü
Beiträge: 23
Standard Gesetzliche Fristen Betreuung

zuerst einmal hallo an Alle.
Ich habe folgende Frage:
Person A wird nach Suizidversuch durch Polizei nach PLK verbracht, verbleibt dort stationär 3, 5 Monate. Während dieser Zeit erfolgt Zwangsräumung Wohnung. Noch während der Aufnahmezeit in der geschlossenen Abteilung wird Betreung durch Berufsbetreuer angeregt.
Diese Betreuung wird nach bereits 3 Wochen durch zuständigen Notar/Behörde vollzogen - in allen Bereichen.

Bei dem Notargespräch wird zu den Fristen folgendes gesagt: Üblicherweise erst mal für fünf Jahre, nach ca. zwei Jahren wird erstmals überprüft, ob die Betreuung in dieser Form/Umfang noch weiter notwendig ist.

Person A wohnte zwischenzeitlich in ambulant betreutem Wohnen, hat jetzt eigene Miet-Wohnung und wird betreut durch a) gesetzlichen Betreuer von Betreuungsverein b) in ihrer Mietwohnung durch Hilfsverein für psychisch kranke Menschen. Mittlerweile wurde Gdb 70 attestiert:
Psyche, Diabetes, orthopädischer Bereich (ohne Buchstaben).

Person A ist stabil, nimmt keine Psych-Medikamente, absolviert seit 1,5 Jahren 38 Std.- MAE-(1 €-Job) im Büro einer carikativen gGmbH - ohne
Ausfälle. Person A hat freie Hand für ihre Angelegenheiten, gesetzl. Betreuerin regelt Behördenverkehr (ALG II/KdU) - dieser Bereich läuft trotz Unterstützung immer noch nicht rund, was aber nicht an der Betreuuerin liegt.

Die angekündigte 2-jährige Überprüfung ist soeben erfolgt. Ergebnis:
Person A wurde von einem Arzt des Gesundheitsamtes begutachtet. Aufgrund welcher Unterlagen weiss weder Person A - da nicht vorgeladen - noch gesetzl. Betreuer noch der Notar. Die Betreuung wurde auf folgende sieben Jahre bis 2014 festgelegt!
Die nächste Überprüfung "soll" in 2 bis 3 Jahren wieder erfolgen.

Person A fragt sich nun, wie sie aus dieser Betreuung je wieder rauskommen kann?

Ups - doch im falschen Bereich gelandet? Dann verschiebt mich bitte....
lb Grüsse BEA
__________________
Neufassung GG: Die Würde des Menschen ist sehr belastbar
BEA51 ist offline  
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Alt 31.12.2007, 20:52   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,794
Standard ohne

Hallo,

zum Thema "Aufhebung einer Betreuung" wurde hier schon viel geschrieben, auch von mir. Bitte erstmal hier im Forum suchen, und wenn dann noch Fragen sind, bitte wieder schreiben.



Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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aufhebung betreuung

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