Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Fristen Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
zuerst einmal hallo an Alle.
Ich habe folgende Frage:
Person A wird nach Suizidversuch durch Polizei nach PLK verbracht, verbleibt ...
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Einsteiger
Registriert seit: 31.12.2007
Ort: HN Ba-Wü
Beiträge: 23
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zuerst einmal hallo an Alle.
Ich habe folgende Frage: Person A wird nach Suizidversuch durch Polizei nach PLK verbracht, verbleibt dort stationär 3, 5 Monate. Während dieser Zeit erfolgt Zwangsräumung Wohnung. Noch während der Aufnahmezeit in der geschlossenen Abteilung wird Betreung durch Berufsbetreuer angeregt. Diese Betreuung wird nach bereits 3 Wochen durch zuständigen Notar/Behörde vollzogen - in allen Bereichen. Bei dem Notargespräch wird zu den Fristen folgendes gesagt: Üblicherweise erst mal für fünf Jahre, nach ca. zwei Jahren wird erstmals überprüft, ob die Betreuung in dieser Form/Umfang noch weiter notwendig ist. Person A wohnte zwischenzeitlich in ambulant betreutem Wohnen, hat jetzt eigene Miet-Wohnung und wird betreut durch a) gesetzlichen Betreuer von Betreuungsverein b) in ihrer Mietwohnung durch Hilfsverein für psychisch kranke Menschen. Mittlerweile wurde Gdb 70 attestiert: Psyche, Diabetes, orthopädischer Bereich (ohne Buchstaben). Person A ist stabil, nimmt keine Psych-Medikamente, absolviert seit 1,5 Jahren 38 Std.- MAE-(1 €-Job) im Büro einer carikativen gGmbH - ohne Ausfälle. Person A hat freie Hand für ihre Angelegenheiten, gesetzl. Betreuerin regelt Behördenverkehr (ALG II/KdU) - dieser Bereich läuft trotz Unterstützung immer noch nicht rund, was aber nicht an der Betreuuerin liegt. Die angekündigte 2-jährige Überprüfung ist soeben erfolgt. Ergebnis: Person A wurde von einem Arzt des Gesundheitsamtes begutachtet. Aufgrund welcher Unterlagen weiss weder Person A - da nicht vorgeladen - noch gesetzl. Betreuer noch der Notar. Die Betreuung wurde auf folgende sieben Jahre bis 2014 festgelegt! Die nächste Überprüfung "soll" in 2 bis 3 Jahren wieder erfolgen. Person A fragt sich nun, wie sie aus dieser Betreuung je wieder rauskommen kann? Ups - doch im falschen Bereich gelandet? Dann verschiebt mich bitte.... lb Grüsse BEA
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Neufassung GG: Die Würde des Menschen ist sehr belastbar |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,794
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Hallo,
zum Thema "Aufhebung einer Betreuung" wurde hier schon viel geschrieben, auch von mir. Bitte erstmal hier im Forum suchen, und wenn dann noch Fragen sind, bitte wieder schreiben. Gruss Andreas |
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