Dies ist ein Beitrag zum Thema "Angstschweiß" - erste Bestellung und was nun.... im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
passt hier nicht ganz rein, aber ich bin für die geschlossenen Foren noch nicht freigeschalten. Ich bin heute etwas ...
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03.06.2016, 16:38 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.01.2016
Beiträge: 47
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"Angstschweiß" - erste Bestellung und was nun....
Hallo,
passt hier nicht ganz rein, aber ich bin für die geschlossenen Foren noch nicht freigeschalten. Ich bin heute etwas "überrumpelt" worden. Am Mittwoch die Anfrage ob ich eine erste Betreuung übernehme....und nun ist es bereits soweit. Nach dem ersten Panikausbruch fasse ich nun so langsam einen klareren Kopf. Die Betreuungsbehörde wollte sich noch persönlich mit mir zusammensetzen, wenn der Beschluss, bzw. die Urkunde da ist. Tja, da erreiche ich heute niemanden mehr.... Also was tun? Auf der Urkunde steht Bestellungsurkunde( Vorläufiger Betreuerausweis) - d.h. ich kann/ darf gleich loslegen? Ich weiss über den Klienten eigentlich gar nichts - nur dass es sich um einen alleinstehenden Mann handelt, der z.Zt. auf der Intensivstation liegt. Ist es sinnvoll morgen (Samstag) ins Krankenhaus zu gehen? Einfach mal auf der Station vorstellen und nachfragen wie es dem Herrn geht? Oder macht es Sinn bis Montag zu warten und zuerst mit der Behörde zu telefonieren? Mir ist ganz flau im Magen |
03.06.2016, 16:47 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Bei einer vorläufigen Betreuung auf der Intensivstation macht es durchaus Sinn sich sofort (heute) zu melden, wenn deine Aufgabenkreise auch die Gesundheitssorge umfassen. Oftmals sind dort Genehmigungen für operative Eingriffe notwendig.
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03.06.2016, 19:09 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Bei ner Eilbestellung mit Gesundheitsorge werde ich auch immer sofort am gleichen Tag vorstellig. Denn die kommen in der Regel immer nur dann, wenns wirklich zeitlich brennt und Einwilligungen oder Absprache der weiteren medizinischen Vorgehensweise erforderlich sind.
Genau so was war auch mein erster Fall. Knappe 12 Stunden nach meinem Vorstellungsgespräch beim Gericht |
03.06.2016, 19:15 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es reicht völlig aus heute, aber unbedingt heute, auf Station anzurufen, zu sagen: Tag, ich bin der neue Betreuer. Liegt etwas an? Du kannst deine Bestellung auch glaich mal in die Klinik faxen und deine Erreichbarkeit oder Nichterreichbarkeit je nach Sachlage mit der Klinik abklären.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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04.06.2016, 00:50 | #5 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Wie Michaela schon sagte...
Ich faxe meist noch das Sozi an und beantrage formlos Sozialhilfe. Wenn Du gar nichts weißt: Die Klinik weiß, wo er versichert ist. Auch die KV anschreiben. Kohle und Klärung der med. Situation sind Dinge, die keinen Aufschub dulden. |
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