Dies ist ein Beitrag zum Thema Insolvenz im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wenn ein Betreuter sehr viele Verbindlichkeiten hat:
Muss ich als Betreuer die Gläubiger mit einem Plan anschreiben oder kann ...
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08.06.2016, 11:34 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 09.02.2016
Beiträge: 28
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Insolvenz
Hallo,
wenn ein Betreuter sehr viele Verbindlichkeiten hat: Muss ich als Betreuer die Gläubiger mit einem Plan anschreiben oder kann ich die Unterlagen da einer Schuldnerberatung geben? Wie macht ihr das? Würde mich über Antworten freuen. Geändert von Tingeltangel (08.06.2016 um 12:09 Uhr) |
08.06.2016, 17:55 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Hallo,
kommt 1. auf die Lage des Klienten an. Kann er Ratenzahlungen anbieten? Oder ist nichts zu holen? Und 2. schaue ich nach der Höhe der Forderungen. Sollten es viele geringe Beträge sein, versuche ich zu verhandeln, niederzuschlagen oder gebe nur kurz die Zahlungsunfähigkeit bekannt ( je nach Situation.). Sollten es hohe Beträge sein und es tatsächlich auf langwierige Verhandlungen hinauslaufen mit Vergleichen etc. oder eben Insolvenz: Termin bei der Schuldnerberatung. Gruß |
09.07.2016, 14:09 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
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Wenn eine Insolvenz ansteht suche ich die Unterlagen zusammen (am Besten gleich die aktuellen Forderungsaufstellungen mitbestellen) und gebe diese dann an die zuständige Schuldenberatung weiter, die dann für meine-n Klient_in das Verfahren betreibt inkl. (Null)Plan und so weiter...
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11.07.2016, 16:40 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Als erstes würde ich mal checken, ob der Betreute auch ein "redlicher" Schuldner ist. Wenn er sich gerne und mit Eifer wieder neu verschuldet, sollte man die Finger von einem Inso-Verfahren lassen. Eine Inso ist dafür da, dem redlichen Schuldner wieder auf die Beine zu helfen, weil er es wg. der Schulden sonst nicht schaffen kann. Die Schulden über eine Inso wegzudrücken, damit wieder Platz für neue Schulden da ist, war nicht im Sinne der Erfinder. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
12.07.2016, 13:05 | #5 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
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Im Kontext einer möglichen Insolvenz gebe ich Imre recht. Unabhängig von der Sinnhaftigkeit kann man im Verfahren eben auch Scheitern und hat damit ein wichtges Instrument zur Sanierung verloren. Auch kann sich eine Insolvenz wegen der Zusammensetzung der Forderungen (deliktische Forderungen) von selbst verbieten.
Aber: Viele Schuldnerberatungen bieten auch genau das an (Soziale Schuldnerberatung) und unterstützen bei Recherche, Budgetplanung, Vollstreckungsabwehr und Verhandlungen. Kontaktaufnahme lohnt sich daher eigentlich immer, wenn mehr als 3 Gläubiger im Spiel sind.
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--> Das Leben bleibt spannend |
06.06.2017, 20:45 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 19.09.2016
Beiträge: 14
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Schuldnerberatung
Gibt es hier Berufsbetreuer die sich auch als Schuldnerberater was dazu verdienen??
Ist meines Wissen durchaus machbar. Habe leider aber kein Post hierzu gefunden. (trotz Suchfunktion!!!!) Gruß Eric
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Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen. |
16.10.2018, 22:33 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
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Insolvenz droht - Hauseigentum - Grundsicherung - PKV
Für einen älteren Herrn habe ich die Vollmacht übernommen, um ihn in behördlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Er muss dringend eins seiner beiden Häuser verkaufen, da Insolvenz droht. In dem kleineren Haus wohnt er selbst allein. Das größere Haus steht leer. Nun hatte ich mir gedacht, mit ihm Grundsicherung zu beantragen, zumal seine PKV um die 400 € (als zukünftiger Bezieher von GS auf Darlehensbasis) kostet und er nur rund 650,00 € Rente bekommt. Davon muss er 2 Häuser unterhalten... Viele kleinere und größere Altschulden bestehen, z.B. Grundbesitzabgaben, Hypotheken, Privatdarlehen, Forderungen von Energielieferanten, Arztrechnungen. Manches konnte ich bereits ausbremsen. Die Kosten des Hauses, das zum Verkauf steht, scheinen beim Antrag auf GS keine Rolle zu spielen, was mich wundert, denn die Kosten sind real vorhanden!
Nun hieß es heute, er könne mit ca. 100 € GS rechnen. Eine Übernahme der Kosten für die PKV käme nicht in Betracht. Nun ist der Herr krank (MS? beginnende Demenz? Depression?) und müsste dringend untersucht und behandelt werden. Er schafft es aber nicht, die PKV selbst zu bezahlen. Er schafft es auch nicht mehr, preiswert einzukaufen, selbst zu kochen usw. Am 8. dieses Monats teilte er mir mit, er habe nichts mehr zu essen und wartet Tag für Tag auf seine GS. Wie kann ich weiter vorgehen? Zurzeit sehe ich noch keine Chance auf Einrichtung einer rechtlichen Betreuung. |
17.10.2018, 07:32 | #8 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn man z. einer Bank den Verkaufsauftrag verbindlich zusagt dann könnte ich mir vorstellen dass von dort aus auch eine geringe Vorfinanzierung auf den Kaufpreis zu erreichen wäre. Vorausgesetzt natürlich der Verkauf ist keine 0:0 Sache. Dabei ist es klar ein Vorteil dass keine gesetzliche Betreuung besteht denn damit fallen die Genehmigungspflichten dafür weg, das wäre u.U. schnell umzusetzen. Zitat:
Zitat:
Ein Betreuer hätte auch keine anderen Möglichkeiten. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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18.10.2018, 10:31 | #9 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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18.10.2018, 12:02 | #10 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Du solltest umgehend eine rechtliche Betreuung beim Gericht beantragen, auch wenn du hierfür nach deinen Angaben noch "keine Chancen auf die Einrichtung einer Betreuung" siehst.
Deine Vollmacht - sofern es sich nicht um eine notariell beurkundete Vollmacht handelt - reicht für den Verkauf des Hauses nicht aus, sofern der Vollmachtgeber nicht selbst handelt. Bei der privaten KV müssen die Beiträge von Sozialhilfeträger auch darlehensweise übernommen werden - allerdings nur für den Basistarif. Mit deiner Vollmacht "nur" für Behördenangelegenheiten wirst du schnell deine Handlungsgrenzen erreichen. Aus dem was du geschrieben hast, sehe ich deutlich die Notwendigkeit für eine rechtliche Betreuung. |
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