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Neuen Fernseher für Betreuten

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Hallo, ich bin Betreuer von meinem Vater (95) welcher z. zt. in einem Pflegeheim wohnt. Mein Vater hat mir diese ...


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Alt 22.01.2008, 22:43   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2
Standard Neuen Fernseher für Betreuten

Hallo,
ich bin Betreuer von meinem Vater (95) welcher z. zt. in einem Pflegeheim wohnt. Mein Vater hat mir diese Woche mitgeteilt er hätte gerne einen neuen LCD-Fernseher in seinem Zimmer und ich soll ihm doch bitte den derzeit "besten" von seinem Geld kaufen....
Den Fernseher den er möchte kostet zusammen mit neuem passenden Receiver und DVD-Player ca. 5000 Euro. Ich habe die Bankvollmacht. Kann ich nun das o. g. Geld von seinem Konto abheben und damit seinen Fernseher kaufen oder muss ich vorher das Vormundschaftsgericht fragen??? Wie läuft das??? Falls ich das Vormundschaftsgericht nicht fragen muss dann sollte ich aber die Rechnung sofort dem Vormundschaftsgericht als Nachweis vorlegen oder?? Vielen Dank jetzt schon für eure Hilfe.....
Quattroporte ist offline  
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Alt 23.01.2008, 07:59   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
Standard ohne

Hallo,

als Sohn ist man zwar von den sonst üblichen Beschränkungen befreit. Ein ehrenamtlicher Betreuer oder Berufsbeteuer müsste bei dieser Summe die Genehmigung des Gerichtes einholen. Ich empfehle, bei Gericht anzurufen.

So einen großen und teuren Fernseher würde ich allerdings nur dann anschaffen, wenn der Vater stark sehbehindert ist und er das Bild dadurch besser erkennen kann.

Wenn der Vater vermögend bis sehr vermögend ist, dann ist das ok. Wenn aber absehbar ist, dass das Vermögen des Vaters in absehbarer Zeit durch die Heimkosten aufgebraucht sein wird, dann bekommen Sie als Betreuer durch den Kauf eines so teuren Fernsehers massiv Ärger und sind ggfls. Schadenersatzpflichtig.

Der Ablauf ist immer gleich: Heimunterbringung -> eigenes Vermögen wird bis zur Schongrenze eingesetzt -> dann Antrag beim Sozialamt. Sozialamt lässt sich alle Unterlagen (Kontoauszüge, Sparbücher) der letzten 10 Jahre vorlegen. Rückforderungen sind seitens des Sozialamtes für diesen Zeitraum möglich !

Daher sollte der Kauf gut überlegt werden.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 23.01.2008, 12:49   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2
Standard

Danke Andreas für die schnelle Antwort........
Also mein Vater sieht wirklich sehr, sehr schlecht, von daher braucht er diesen Fernseher schon.
Z. zt. deckt seine recht "hohe" Rente den ganzen Heimaufenthalt somit geht von seinem angesparten Geld garnichts weg und deswegen würde ich die 5.000 eben von diesem ersparten nehmen (davon ist genug da).
Beim Gericht rufe ich immer ungerne an, bürokratie eben...
Denkst du es ist OK wenn ich das Geld einfach abhebe, den Gegenstand damit bezahle und später bei der Jahreszusammenfassung seines Vermögens die Rechnung als Kopie dazulege..??

Danke für die Hilfe
Quattroporte ist offline  
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Alt 23.01.2008, 13:00   #4
das Ich
Gast
 
Beiträge: n/a
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Als Sohn sind Sie nicht rechnungslegungspflichtig, es sei denn, es wurde Rechnungslegung angeordnet.
Hier haben Sie auch noch Bankvollmacht.

Wenn das Geld da ist, die Heimkosten gesichert sind und Ihr Vater den Fernseher haben möchte - dann kaufen Sie ihn.
Die Belege müssen Sie aufheben (Schlussrechnungslegungspflicht), Nachweis in der jährlichen Berichtslegung nebst Vermögensaufstellung ist nicht erforderlich.

Und auch, wenn einige hier schlechte Erfahrungen mit den Sachbearbeitern beim Gericht gemacht haben - ich denke, einmal anrufen und fragen ist nicht verkehrt.
 
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Stichworte
heim, rechnungslegung, schlußrechnung


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