Dies ist ein Beitrag zum Thema unerlaubtes Konto bei Finanz- / Vermögensbetreuung - sind Börsengewinne abzugeben? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich hätte eine wichtige Frage die mich eventuell in Zukunft betreffen könnte und über dieses Thema nichts im ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 2
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Hallo zusammen,
ich hätte eine wichtige Frage die mich eventuell in Zukunft betreffen könnte und über dieses Thema nichts im Internet zu finden ist: Ich habe nach einer psychischen Erkrankung im schizophrenen Formenkreis einen ehrenamtlichen gerichtlich festgelegten Betreuer bestellt bekommen (u.a. wg. Spielsucht an der Börse) Der Aufgebenbereich umfasst derzeit "nur" noch die Finanz- / Vermögensbetreuung sowie den Punkt "Vertretung gegenüber Renten- und Behördenangelegenheiten". Wie Ihr euch wahrscheinlich vorstellen könnt, habe ich eventuell vor, in der Schweiz ein Tradingkonto zu eröffnen. Ich bin so zusagen Geschäftsunfähig; meine Unterschrift ist nichtig. Daher hat mein Betreuer anscheinend gute Chancen, das vor 1,25 Jahren an der Börse verspielte Kapital von einem deutschen Broker wieder einzuklagen. Ich sehe meine Betreuung im Finanzbereich wie ein kleiner Freibrief oder eine gewisse Absicherung. Ich hatte beispielsweise im Internet unbeabsichtigt einen SMS Vertrag abgeschlossen. Darauf hin schickte mein Betreuer seinen Ausweis und alles war vom Tisch... Nun zur Frage: Es ist theoretisch in fast jedem Land möglich, ein voll verfügbares Konto - trotz Betreuung in Sachen Finanzen - zu eröffnen. Wird mir, bei angenommenen Börsengewinnen, der Gewinn wieder weggenommen? (Was niemand weiss macht niemand heiss?) Greift das schweizer Bankgeheimnis auch bei gesetzl. Betreuten? Wie hoch ist das Risiko, dass dieses Kto. auffliegt? Ist es richtig, daß die Quellensteuer i. d. Schweiz automatisch abgeführt wird und dies diskret behandelt wird? was passiert bei in Anspruch genommenen Krediten oder einer ungeduldeten Überziehung - die man nicht zurückzahlen kann? Vielen Dank im voraus! Ich wäre für fachliches Wissen sowie Meinungen sehr dankbar Mfg Geändert von Heinz (28.01.2008 um 14:14 Uhr) |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 47
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Hallo benny,
hoffentlich liest Dein Betreuer hier nicht mit. ![]() Gruß W. Rütten |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,835
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Hallo,
hier noch Tips zu geben käme ggfls. der Beihilfe zu einer krminellen Handlung gleich. Ich würde mir in diesem Zusammenhang auch mal Gedanken darüber machen, dass auch der beste Betreuer nicht immer in der Lage ist, jemanden vor einer Gefängnisstrafe zu retten, auch wenn eine psychische Erkrankung vorliegt. Gruss Andreas |
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#4 |
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"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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#5 | |
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"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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Zitat:
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo allseits,
hinter einer Krankheit lässt es sich auch gut verstecken, wenn denn die Story echt ist. Vielleicht noch einen weiteren Beitrag von Jason123? Wer wirklich krank ist, macht keinen Bohei draus, sondern erkundigt sich im Stillen oder leugnet es ganz. Mir kommen beide Beiträge ziemlich konstruiert vor. Heinz |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 2
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Alles Tatsache. Ich möchte mich doch nur informieren, was andere event. ebenfalls betreffen könnte. Das kann doch nicht verboten sein?!
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ok Benny,
dein Beitrag klingt ganz so, als würdest du es darauf anlegen. Es ist tatsächlich so, dass im Wege der Betreuung manche Rechtsgeschäfte annuliert werden können. Ansich geht es nur bei Geschäftsunfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit besteht bekanntlich bei einer einfachen Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt weiter. Heißt auf der anderen Seite, der Betreute haftet für seine Verträge und Erklärungen weiterhin voll. Sollte die Gegenseite auf den Hinweis des Betreuers das Rechtsgeschäft aufheben, so ist es lediglich kulant oder aber ein Selbstschutz nicht schlechtem Geld noch gutes hinterher zu schießen, es sei denn beim Betreuten ist noch was zu holen, was selten der Fall ist. Welche Bedeutung das Betreuungsrecht in der Schweiz hat kann wohl nur jemand sagen, der sich im schweizerischen Zivilrecht auskennt. Es ist schon fraglich, in wie weit deutsches Zivilreicht (Schadensersatzrecht) in der Schweiz gilt, da die Schweiz nicht zur EU zählt. Hingegen ist es wahrscheinlich, dass auch das Haftungsrecht von Seiten der Schweiz geltend gemacht werden kann. Entscheidend sind zwischenstaatliche Vereinbarungen. Wenn es dich wirklich interessiert, stöbere doch im Netz. Dort wirst du sicherlich auch was über das Zivilrecht der Schweiz und der Geschäftsbedingungen der dortigen Banken finden. Schließlich stellt sich die Frage, was erwartest du von deinem Betreuer? Dein Betrag lässt vermuten, dass du in ihm deinen Heiopei siehst, der für dich die Kohlen aus dem Feuer holen soll. Als dein Betreuer würde ich bei solchen Ambitionen den Einwilligungsbescheid und einen Eintrag in der Schufa beantragen - nur zu deinen Schutz versteht sich. Heinz Geändert von Heinz (28.01.2008 um 13:57 Uhr) |
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#9 |
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"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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Peng Heinz der letzte satz der saß aber:O) oder.O))
Was du schriebst das wer wirklich krank ist das nur im stillen sagt oder gnaz leugnet mag ja manchmal so sein abe rnicht immer.Viele schreieb auch laut vileihct oft mit den falschen Miteln. Ich bin mir hier auch nicht so im klaren ob die Beiträge jetzt so ehct sind oder nicht und es mag ja auch ehct so ausehen das man sich auch auf seinem betreuer auruhen kann. wie dem auch sein. Interessnate gedanken sind das.O))) lg MOMO |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Momo,
du hast Recht, das Forum bietet die Mögllichkeit, sich anonym Luft zu machen und um Hilfe zu suchen. Nur sind beide Beiträge so dick aufgretragen, dass sie schlicht unglaubhaft sind und konstruiert klingen. Eine ähnliche Problematik hatten wir vertraulichen Bereich der Betreuer, wo die Frage war, wie ein Angehöriger und Betreuter von seinen eBay Aktivitäten geschützt werden kann, wobei differenziert wurde hinsichtlich Artikel des täglichen Lebens (wie auch CDs) und natürlich Artikeln, die das Budget des Betreuten weit überschreitet. Doch auch die Menge an geringwertigen Artikeln kann die Leistungsfähigkeit des Betreuten übersteigen. Doch so wie die Problematik geschildert wurde, war es schlicht glaubhaft. Doch hier: glaubst du, dass jemand ehrenamtlich betreut wird, der es so satt hat, dass er sich ein schweizer Konto leisten kann? Und der Betreute will so clever sein, spekulieren zu können? Dann wäre er doch auch so clever gewesen, sich einer Betreuuung zu entziehen. Oder hat er sich verkalkuliert und gehofft, durch einen Betreuer einen Freibrief für alle möglichen Spekulationen zu bekommen? Bei nährerem Besehen und Bedenken ist das ganze noch unwahrscheinlicher als der Beitrag von Jason. Dessen Haltung habe ich bei einem Betreuten selbst erlebt. Doch auch er trug ziemlich dick auf. Letztlich hat Benny selbst das Geheimnis gelüftet: Alles Tatsache. Ich möchte mich doch nur informieren, was andere event. ebenfalls betreffen könnte." Was Tatsachen sind, darüber streiten Philosophen und Juristen seit Jahrzehnten. Tatsache ist, dass sich Benny informieren möchte, was andere evtl. auch interessieren könnte. Also ist sein Interesse nahezu nachrangig zu dem, was evtl. andere interessieren könnte - rein fiktiv. Ob es diese andere gibt, ist doch spekulativ. Hinsichtlich der angeblichen Sachlage hat er nichts mehr geschrieben, was sein Betreuer bereits getan oder unterlassen hat, ob und welche andere Erfahrungen er schon mit Geldinstituten oder Gläubigern gemacht hat - nichts. Aber seine Schilderung soll sich tatsächlich begeben haben. Das finde ich auch: Tatsache ist, er hat gefragt, aber wohl rein spekulativ. Heinz |
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